Auflage für Zaunhöhe bei Besitz von Listen-Hunden

Familie A: Endlich zieht jemand in das Haus nebenan ein.Was für eine Freude - neue Nachbarn und auch mit Tieren - Hunde, gleich zwei.Schön für die Hündin von Familie A.
Freude der Familie A wird getrübt, weil Person nebenan 2 Listenhunde hat.SIND ABER WESENSGEPRÜFT!! Ein wesensgeprüftes Wesen hat aber nun schon 2x versucht durch den Zaun den Familienhund der Familie A zu beißen,biss sich einmal auch schon regelrecht im Drahtzaun fest,musste mit Schlägen zur Vernunft gebracht werden.
Person nebenan erzählte auch, dass sein wesensgeprüftes Wesen schon bei Familie A im Garten war.Positiver Verlauf, da die Hündin der Familie A nicht im Garten spielte, sonst hätte Familie A Ihren Kind erklären müssen, dass ein Wesen aus der Nachbarschaft seine kleine Spielgefährtin arg verletzt und vielleicht sogar durch die Größen - u. Kraftrelation der beiden Hunderassen totgebissen hätte.
Für die Abgrenzung(Zaun) der beiden Grundstücke ist Person B verantwortlich,es befindet sich leider zur Zeit nur ein maroder Drahtzaun dort.
Welche Maßnahmen müssen von Seiten des Listenhundenbesitzer zum Schutz der Hündin der Familie A unternommen werden,so dass die Familie A wieder ihre Hündin im Garten lassen kann, ohne Angst zu haben,dass ein Wesen sich durch den Zaun beisst, bzw.rüberspringt und ohne Vorwarnung (kein Knurren ö.ä.)angreift.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit und kostbare Zeit!
Claire

Hallo Claire,

Freude der Familie A wird getrübt, weil Person nebenan 2
Listenhunde hat.SIND ABER WESENSGEPRÜFT!! Ein wesensgeprüftes
Wesen hat aber nun schon 2x versucht durch den Zaun den
Familienhund der Familie A zu beißen,biss sich einmal auch
schon regelrecht im Drahtzaun fest,musste mit Schlägen zur
Vernunft gebracht werden.

Person nebenan erzählte auch, dass sein wesensgeprüftes Wesen
schon bei Familie A im Garten war.Positiver Verlauf, da die
Hündin der Familie A nicht im Garten spielte, sonst hätte
Familie A Ihren Kind erklären müssen, dass ein Wesen aus der
Nachbarschaft seine kleine Spielgefährtin arg verletzt und
vielleicht sogar durch die Größen - u. Kraftrelation der
beiden Hunderassen totgebissen hätte.

Hm, irgendwie versteh ich das nicht, WESENSGEPRÜFT und trotzdem ein Beißer gegenüber anderen, kleineren Hunden?? KANN NICHT SEIN. Ich dachte, beim Wesenstest wird auch das Verhalten gegenüber anderen Hunden geprüft? Möglicherweise war der Wesenstest „nicht“ erfolgreich, aber dann besteht Maulkorb- und Leinenzwang. Als betroffener Nachbar würd ich mal beim O-Amt nachfragen, ob das stimmt, was die neuen Nachbarn von nem Wesenstest erzählen, da kann das Amt auch nachprüfen kommen, Familie B muss denen dann die Nachweise vorlegen.

Trotzdem würd ich als Besitzer kein Tier schlagen, sorry, das sind keine Erziehungsmassnahmen für ein Tier. So eine Person sollte keine Tiere halten, wenn man nur durch Schlagen was erreichen kann. oder wars von den Nachbarn zur Gefahrenabwehr für den anderen Hund?

Für die Abgrenzung(Zaun) der beiden Grundstücke ist Person B
verantwortlich,es befindet sich leider zur Zeit nur ein
maroder Drahtzaun dort.
Welche Maßnahmen müssen von Seiten des Listenhundenbesitzer
zum Schutz der Hündin der Familie A unternommen werden,so dass
die Familie A wieder ihre Hündin im Garten lassen kann, ohne
Angst zu haben,dass ein Wesen sich durch den Zaun beisst,
bzw.rüberspringt und ohne Vorwarnung (kein Knurren
ö.ä.)angreift.

Also, ein Zaun kann, soweit ich weis (jedenfalls hier in NRW), 180 cm hoch sein, ohne das irgendwer vom O-Amt da was gegen sagen könnte. Obs genauere Regelungen bez. des Landeshundegesetzes gibt, musst du für dein Bundesland ergooglen. Am besten wäre ein Sichtschutz aus Holz, gleichzeitig aber auch ein wirklich stabiler Drahtzaun dazu.

Hab eigentlich nix gegen Hunde sämtlicher Rassen, aber was gegen beissende, vor allem, wenn sie ohne Grund kleinere, wehrlose angreifen. Kenne aktuell auch einen solchen Fall, der Beißer war allerdings ein SH. Aufpassen, das immer das Gartentor zu ist, sonst kann in ein paar unachtsamen Minuten schnell was passieren. Und das kann teuer werden, im SH-Fall warens 200 Euro an TA-Kosten. Und der SH wird bemnächst ausserhalb des Hauses nur noch angleint und mit Maulkorb rumlaufen dürfen. Am Hund selbst liegts sicher nicht, nur an der Dämlichkeit der Besitzer und an der mangelnden Erziehung.

LG Erika

Auflagen gelten für alle Hunderassen
Hallo,

Deine vorurteilsfreie Einstellung gegenüber sogenannten Kampfhunden kommt deutlich zur Geltung. Warum es einen Unterschied macht, ob mein Kind von einem unerzogenen Schäferhund oder Staffordshire-Terrier umgemöbelt wird, ist mir nicht klar. Aber zurück zum Thema:

Laut Landeshundegesetz des Landes Berlin (wo Du laut ViKa lebst) gelten die folgenden Bestimmungen bei der Haltung von Hunden (egal welcher Rasse!!!)

§ 1 Halten und Führen von Hunden

(1) Ein eingefriedetes Besitztum, auf dem ein Hund gehalten wird, muss gegen ein unbeabsichtigtes Entweichen des Hundes angemessen gesichert sein.

Speziell für sogenannte Kampfhunde und gefährliche Hunde gilt weiterhin

§ 6 Halten und Führen gefährlicher Hunde

(4) Wird ein gefährlicher Hund auf einem Grundstück gehalten, so ist dieses durch Einfriedung so zu sichern, dass der Hund das Grundstück nicht gegen den Willen des Hundehalters verlassen kann.

Verstoß gegen diese Bestimmung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

§ 4 Absatz (2) enthält die Rasseliste:

Hunde folgender Rassen oder Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sind auf Grund rassespezifischer Merkmale oder Abstammung im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 gefährlich:

  1. Pit-Bull,
  2. American Staffordshire Terrier,
  3. Bullterrier,
  4. Tosa Inu,
  5. Bullmastiff,
  6. Dogo Argentino,
  7. Fila Brasileiro,
  8. Mastin Espanol,
  9. Mastino Napoletano,
  10. Mastiff.

Für diese Hunde (und andere, die laut Gesetz als gefährlich gelten) muss der Halter bestimmte zusätzliche Auflagen erfüllen (Meldepflicht, Führungszeugnis, Sachkundenachweis und Wesenstest). Das bedeutet, alle in Berlin gehaltenen SoKas müssen einen Wesenstest haben (in anderen Bundesländern ist das nicht so, dort muss man nur einen Wesenstest haben, wenn man den Hund von der Maulkorbpflicht befreien will).

Wenn der Hund den Wesenstest bestanden hat und die anderen Auflagen erfüllt sind, bekommt er eine grüne, runde Plakette. Ist das der Fall?

Fakt ist also, dass der Halter der SoKas entweder den Garten (eingedenk bestehender Bauvorschriften) ausbruchssicher zu gestalten hat, oder den Hund eben nicht unbeaufsichtigt lassen darf. Das selbe gilt übrigens auch für Dich, wenn Du einen Hund hast - auch Du musst verhindern, dass Dein Hund nach nebenan gelangt. Vielleicht könnt Ihr Euch zu einer gemeinsamen Zaungestaltung durchringen.

Gruß,

Myriam

Vielen Dank für Eure Tipps in Bezug auf Listenhunde.
Ob grüne Plakette vorhanden ist, weiss ich nicht, aber beim Ordnungsamt werde ich auf jeden Fall nachfragen und übrigens über ein Gemeinschaftsprojekt genannt Zaun - haben ich auch schon nachgedacht,ich wäre auch bereit alle Kosten erst mal auszulegen, soviel ist uns unser Hund wert.Das einer dieser Listenhunde Kinder anfällt,wage ich noch nicht mal daran zu denken. Das Grundstück liegt direkt am Schulweg einer Grundschule,zumal Person B auch Familie und sogar zwei Pflegekinder hat.

Schönes Wo-Ende Claire

Claire