Auflagen bei Gewerbeanmeldung

Hallo Experten,

Herr M aus B möchte sich mit einem Limousinenservice selbständig machen bzw. sein Gewerbe erweitern. Das jetzige Gewerbe ist ein Getränkehandel mit Partyservice.
Nachdem er ein arbeitsmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben hat, welches sagt, dass er dazu geeignet ist, hat er außerdem einen Personenbeförderungsschein gemacht.

Nunmehr gut bewaffnet mit allem, was erforderlich ist (meint er!), macht er sich auf den Weg zum zuständigen Amt. Doch oh weh, hier wird ihm mitgeteilt, dass eine Gewerbeanmeldung für dieses Gewerbe nur funktioniert, wenn er eine „Unternehmerprüfung“ ablegt, in welcher z.B. Arbeitsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht verlangt wird.

Meine zugegeben etwas naive Frage: Seit wann werden diese Voraussetzungen verlangt? Und wenn es wirklich so ist, wäre es schön, wenn es dazu auch entsprechende Paragraphen gäbe, sozusagen als spannende Bettlektüre.

Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass diese Forderung etwas mit der Personenbeförderung zu tun hat.

Wer weiß was?

Viele Grüße

Gesine

PS Herr M wohnt im LK Osnabrück, falls das relevant sein sollte.

Hallo,

also so etwas ist mir ja noch nie unter gekommen…viel lächerlicher geht es ja nicht mehr…

Ich habe mehrfach Gewerbe angemeldet (unterschiedliche Städte), da wurde noch nicht einmal gefragt, ob ich irgend eine Ausbildung habe (Branche: Facility Management und Logistik).

Da würde ich mal die IHK anrufen, die wissen das eigentlich genauer.
Zweite Stelle wäre die Gewerbeaufsicht.

Wenn das alles nichts bringt, würde ich mir das schriftlich geben lassen und zum Anwalt gehen. Nebenher würde ich das Schreiben an die Zeitung schicken…

Was denen heute so einfällt, wenn es denn so ist, da fällt einem selbst nichts mehr ein.

Wirtschaftsförderung in Perfektion…

also so etwas ist mir ja noch nie unter gekommen…viel
lächerlicher geht es ja nicht mehr…

lesen: http://krefeld.ihk.de/media/upload/ihk/imap/20140129…

Ich habe mehrfach Gewerbe angemeldet (unterschiedliche
Städte), da wurde noch nicht einmal gefragt, ob ich irgend
eine Ausbildung habe (Branche: Facility Management und
Logistik).

für manche gewerbe braucht man halt auch keine.

Da würde ich mal die IHK anrufen, die wissen das eigentlich
genauer.

bingo

Zweite Stelle wäre die Gewerbeaufsicht.

wozu?

Wenn das alles nichts bringt, würde ich mir das schriftlich
geben lassen und zum Anwalt gehen.

wozu?

Nebenher würde ich das
Schreiben an die Zeitung schicken…

wozu?

Was denen heute so einfällt, wenn es denn so ist, da fällt
einem selbst nichts mehr ein.

doch. s.o.

Wirtschaftsförderung in Perfektion…

zugangsbeschränkungen und eignungsprüfungen machen in bestimmten branchen durchaus sinn…

gruß inder

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Danke Inder, wieder was gelernt. Ich wusste nicht, dass die Auflagen sooo streng sind. Auf der anderen Seite ist es aber gut so, weil es um Leben und Gesundheit geht.

Viele Grüße

Gesine