Hallo Experten,
Herr M aus B möchte sich mit einem Limousinenservice selbständig machen bzw. sein Gewerbe erweitern. Das jetzige Gewerbe ist ein Getränkehandel mit Partyservice.
Nachdem er ein arbeitsmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben hat, welches sagt, dass er dazu geeignet ist, hat er außerdem einen Personenbeförderungsschein gemacht.
Nunmehr gut bewaffnet mit allem, was erforderlich ist (meint er!), macht er sich auf den Weg zum zuständigen Amt. Doch oh weh, hier wird ihm mitgeteilt, dass eine Gewerbeanmeldung für dieses Gewerbe nur funktioniert, wenn er eine „Unternehmerprüfung“ ablegt, in welcher z.B. Arbeitsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht verlangt wird.
Meine zugegeben etwas naive Frage: Seit wann werden diese Voraussetzungen verlangt? Und wenn es wirklich so ist, wäre es schön, wenn es dazu auch entsprechende Paragraphen gäbe, sozusagen als spannende Bettlektüre.
Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass diese Forderung etwas mit der Personenbeförderung zu tun hat.
Wer weiß was?
Viele Grüße
Gesine
PS Herr M wohnt im LK Osnabrück, falls das relevant sein sollte.