Hallo, folgender fiktiver Sachverhalt:
Herr A unterschreibt ein Kaufvertrag beim Notar über ein Grundstück bei dem im Grundbuch ein Vorkaufsrecht eingetragen ist. Eine Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch für Herrn A eingetragen.
Herr B nimmt sein Vorkaufsrecht in Anspruch.
1 Jahr später bekommt Herr A Aufforderungen vom Notar eine Löschungsbewilligung zu unterschreiben.
„Aufgrund des Eintritts des Vorkaufsberechtigten ist die zu Ihren Gunsten eingetragen Vormerkung gegenstandslos geworden. Eine Löschung der Vormerkung auf der Grundlage der in dem Kaufvertrag von Ihnen erteilten Vollmachten durch eine meiner Mitarbeiterinnen wird vom Grundbuchamt in Berlin nicht akzeptiert. Das Grundbuchamt verlangt eine von Ihnen unterschrieben Löschungsbewilligung in öffentlich beglaubigter Form. Die Löschungsbweilligung ist dem Grundbuchamt zeitnah vorzulegen…innerhalb der nächsten 2 Wochen.“
Frage: Muss Herr A unterschreiben bzw. wenn er unterschreibt hat Herr A etwas berücksichtigen? Kann Herr A verklagt werden wenn er sich weigert.
Danke für jede Antwort.
Grüsse…