Auflösung VL-Vertrag ohne Verlust der AN-Zulage

Hallo, ich kann mir die Antwort fast denken, aber hätte gern eine Antwort von jemanden, der sich sicher ist.

Es geht um die vorzeitige Auflösung eines VL-Vertrages (Aktienfonds), für den Arbeitnehmersparzulage bewilligt wurde.

Eine vorzeitige Auflösung ist u. a. prämienunschädlich möglich, wenn eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen wurde. Gilt dies auch, wenn der Vertragsinhaber hauptberuflich im Angestelltenverhältnis bleibt und sich NEBENBERUFLICH selbstständig macht?

Danke im Voraus
ajlav

Hallo,

nach meinem Wissen müssen für die unschädliche Auflösung die Haupteinkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit kommen.

Vg

Gilt dies auch, wenn der Vertragsinhaber hauptberuflich im
Angestelltenverhältnis bleibt und sich NEBENBERUFLICH
selbstständig macht?

Damit jede Anmeldung eines Gewerbes (mit Gewerbeschein für 20€) zur Auflösung des Vertrages berechtigt?!

Danke im Voraus
ajlav

Grüße

Erdbeerzunge

Hallo Erdbeerzunge,

Gilt dies auch, wenn der Vertragsinhaber hauptberuflich im
Angestelltenverhältnis bleibt und sich NEBENBERUFLICH
selbstständig macht?

Damit jede Anmeldung eines Gewerbes (mit Gewerbeschein für
20€) zur Auflösung des Vertrages berechtigt?!

Deswegen frage ich ja. Du tust gerade so, als ob Finanz-/Steuer- oder sonstige Angelegenheiten immer absolut logisch sind. Trotzdem danke, wenn das eine Antwort war.

Gruß
ajlav

Vielen Dank, das war auch meine Überlegung.