Hallo, ich kann mir die Antwort fast denken, aber hätte gern eine Antwort von jemanden, der sich sicher ist.
Es geht um die vorzeitige Auflösung eines VL-Vertrages (Aktienfonds), für den Arbeitnehmersparzulage bewilligt wurde.
Eine vorzeitige Auflösung ist u. a. prämienunschädlich möglich, wenn eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen wurde. Gilt dies auch, wenn der Vertragsinhaber hauptberuflich im Angestelltenverhältnis bleibt und sich NEBENBERUFLICH selbstständig macht?
Danke im Voraus
ajlav