Auflösung von fest angelegtem Geld nach Erbschaft? Wie verhalten?

Hallo,

evtl. ist so eine ähnlich Frage schon gestellt worden, aber aufgrund der aktuellen Situation bei mir, habe ich „auf die Schnelle“ hier nichts gefunden und probiere mit diesem Threat nochmal mein Glück…
Mein Vater ist leider verstorben.
Das Erbe soll nun zur Hälfte an seine Frau (meine Stiefmutter) gehen und die andere Hälfte aufgeteilt werden zwischen mir und meiner Schwester. Ein Testament besteht nicht, auch sonst wurde zu Lebzeiten keine Regelung der Gelder meines Vaters getroffen. Alle Anlagen laufen auch auf den Namen meines Vaters.

Wie verhält sich nun die Situation:Müssen die verschiedenen unterschiedlich angelegten Geldanlagen (Aktien, Bausparer, Sparverträge etc.) von den Erben übernommen werden, oder können sie auch aufgelöst werden (sicher mit Verlust, aber wäre das generell möglich?)?
Die Bank meinte nur, wir drei sollen uns schonmal Gedanken machen, wie wir die unterschiedlich hohen Beträge aufteilen wollen. Ich bzw. kenne uns nicht aus, wie man sich verhalten muss etc…

Außerdem soll meine Schwester einen 10-Jahres-Vertrag von meinem Vater überschrieben bekommen, der mehr Wert hat, als die kleiner angelegten Verträge die ich bekäme.
Ich solle dann mit ihr -ohne schriftl. Festhaltung - die Zinsen am Ende der ganzen weiteren 10 Jahre immer teilen, damit wir dann vom Erbwert her quasi „gleich stehen“.
Das sollen wir unter uns einfach so dann vereinbaren, laut Bank.
Diesen Vorschlag allerdings möchte ich nicht!
Über Antworten würde ich mich sehr sehr freuen und wäre dankbar darüber!

Hallo!

keinTestament, also erbt man nach Gesetz so wie es beschrieben ist.

Üblich ist, man löst alle Konten,Sparverträge ,Aktien oder sonstiges auf. Erlös wird dann geteilt nach Mutter 1/2 und 2 Kinder zusammen 1 /2,also 2 x 1/4.

Das einzelne Dinge weitergeführt werden sollen ist grundsätzlich möglich.
Es muss aber der Wert der Anlagen zum Todeszeitpunkt bewertet werden und dann verteilt man das eben virtuell.
Nur leider kann sich aber niemand der 3 Erben aussuchen,welche Anlageform er bekommt !

Das ginge nur einvernehmlich und dann muss man eben die Werte zusammenstellen und anteilig verteilen. Das ist aber alles sehr kompliziert.
Warum begibt man sich ohne Not in diese Lage ? Warum nicht auflösen und das Geld verteilen. Einfacher gehts nicht.

MfG
duck313

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!Diese Variante wäre mir auch die einfachste und unkomplizierte,auch wenn man sicher mit Verlusten durch das Auflösen der Verträge rechnen muss.Hoffe nur,dass man so leicht raus kommt.LG!

Hallo,

grundsätzlich gilt, das Erben in alle Rechtspositionen des Erblassers eintreten, also auch alle Verträge über irgendwelche Anlagen zu erfüllen haben. D.h. wenn diese keine Sonderkündigungsrechte für diesen Fall vorsehen, gibt es auch maximal eine Kulanzlösung.

Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, warum man sofort alle Anlagen mit ggf. erheblichem Verlust auflösen soll, und warum hier einzelne Anlagen auf die Erben verteilt werden sollen. Die Erbmasse besteht aus dem ganzen Kuchen, und jeder hat seinen Anteil an allem (also hier an allen Anlagen), solange nicht ein Teil ausdrücklich einem Erben zugewiesen wird (Vermächtnis, Teilungsanordnung). Immer wenn eine Anlage fällig wird, ist diese also unter allen Erben nach dem Verhältnis der Erbteile zu verteilen. Insoweit muss da auch nichts an besseren oder schlechteren Zinsen auf einzelne Anlagen verrechnet werden.

Man sollte sich die einzelnen Anlagen und aktuellen Kapitalbedarf bei allen Erben genau ansehen, und dann entscheiden, ob und wie weit es Sinn macht / notwendig ist, kurzfristig bestimmte Anlagen zu kündigen (soweit möglich), und dann das Geld zu verteilen. Und den Rest eben einfach ganz normal auslaufen lassen, und dann jeweils nach Auslauf verteilen.

Gruß vom Wiz, der zwar immer viel davon hält, Erbengemeinschaften möglichst schnell auseinander zu setzen, aber auch nichts überstürzen würde

Hallo,
es scheint doch einiges an Werten vorhanden zu sein. Ich schlage dir vor, Dich anwaltlich beraten zu lassen, auch wenn dies vielleicht 50 oder 100 Euro kostet.
Viel Glück

Gruß vom Wiz, der zwar immer viel davon hält,
Erbengemeinschaften möglichst schnell auseinander zu setzen,
aber auch nichts überstürzen würde

Hallo,

ich bin auch der Meinung, dass die Erbengemeinschaft sich zeitnah auflösen sollte. Auch mit dem Blick auf einen weiteren Sterbefall, wenn dann nämlich eine Erbengem. Teil einer Erbengem. wird. Das macht die ganze Sache nicht einfacher und übersichtlicher.

Sofern die Anlagen über eine zeitnahe Kündigungsmöglichkeit verfügt, würde ich diese ziehen und die Kündigung ausprechen. Wenn es sich um eine langjährige Festanlage handelt, gibt es die Möglichkeit die Anlagen auf einen Erben umzuschreiben, der dann eventuell einen Geldausgleich zahlen muss oder erhält, je nachdem ob die Anlage über oder unter seinem Anteil liegt oder man muss auf die Kulanz der Bank hoffen oder man veräussert diese Anlage an einen Dritten.

Gruß Harry

Hallo. Ihr habt da nun ein nicht gerade negatives Thema zu lösen. Grundsätzlich stehen also die erbenden Personen wohl fest. Somit sollte man doch in der Lage sein, die Unterlagen zusammenzustellen, aufzulisten, den Wert am Todestag zu ermitteln und aufzulösen und im Verhältnis auszuzahlen. Ansonsten müsstet ihr euch hierzu anwaltlicher Hilfe bedienen, was aber doch sehr einfach gemeinsam zu klären ist. Einfach Verträge weiter laufen lassen fände ich nicht so prickelnd. Die derzeitigen und künftigen Zinsen, bzw. Renditen sollten berücksichtigt werden. Fallen diese niedriger aus, sollte man natürlich bessere Anlagen nutzen. Dann aber doch jeder mit seinem Anteil/Erbe für sich, je nach Risikobereitschaft und persönlicher individueller Situation. Gerne kann ich euch hierzu geeignete und höher verzinsliche Anlagen mit extremer Sicherheit nennen.