Das ist dann offenbar dein persönliches Problem, denn die Regelungen sind eigentlich allgemein bekannt und auch überall zu finden/zu bekommen.
Für den Einstieg empfehle ich: BMAS - Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine
Wenn Flüchtlinge aus der Ukraine bedürftig sind, dann haben sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
D.h. die Unterstützung geht nicht unmittelbar an denjenigen, der Flüchtlinge aufnimmt, sondern an die Flüchtlinge selber. Es gehört zu diesen Leistungen aber selbstverständlich auch ein Ersatz der Kosten für Unterbringung (Miete) und es steht jedem, der Flüchtlinge aufnimmt frei, mit diesen einen angemessenen Mietvertrag mit einer Miete im Rahmen dessen, was vom Sozialamt akzeptiert wird, zu schließen, und so ganz normaler Vermieter (kann auch durchaus die Vermietung eines möblierten Zimmers sein) eines Flüchtlings zu werden. Dito kann der Flüchtling auch aus diesen Leistungen ein angemessenes Kostgeld zahlen. Entsprechende Kosten werden auch in Erstaufnahmeeinrichtungen berechnet.
Und die Frechheiten gegenüber den bösen oberen Zehntausend steckst Du Dir bitte mal dahin, wo die Somme nicht hinkommt! Ich weiß von diversen sehr gut verdienenden und mit einem gewissen Reichtum gesegneten Leuten, die Flüchtlinge im eigenen Haus aufgenommen haben, Wohnungen zur Verfügung gestellt haben, in ganz erheblichem Maße Geld und Sachmittel gespendet haben, …
Bei uns herrscht auch nicht gerade Armut, und meine Frau räumt in den letzten Tagen nach langen Arbeitstagen unsere Gästeetage um, um auch diese zur Verfügung stellen zu können. Ich werde hierzu in den nächsten Tagen auch noch handwerklich aktiv werden. Dass sie über eine der von ihr verwalteten Einrichtungen schon fünf kleine Appartements zur Verfügung gestellt hat, die von diversen Kolleginnen und Kollegen ausgestattet und eingerichtet wurden, nur am Rande!