Ich habe eine Rechnung erhalten, bei der mir zum normalen Monatsbetrag, auch Kosten für die Papierrechnung und für die „nicht-teilnahme“ am Lastschriftverfahren abgerechnet werden.
Ist das Überhaupt rechtens???
Zur Papierrechnung habe ich schon Folgendes gefunden.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/02/17/…
Hallo,
beides ist zulässig…
Dagegen kannst Du nix tun…
Es ist zwar durchaus umstritten, ob eine online-Rechnung rechtlich bindend ist, aber das ist eine andere Frage.
Ich habe eine Rechnung erhalten, bei der mir zum normalen
Monatsbetrag, auch Kosten für die Papierrechnung und für die
„nicht-teilnahme“ am Lastschriftverfahren abgerechnet werden.
Wie stand es denn genau auf der Rechnung?
Wir geben z.B. bei Zustellungen von Rechnungen per Email bzw. Verwaltung übers Internet bei manchen Versicherungen einen Nachlass.
Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Du Vertragsbedingungen akzeptiert hast wo vermerkt war, dass die Rechnung per Email zugestellt wird.
Wenn Du dann allerdings auf eine Rechnung per Post bestehst, wird diese natürlich berechnet. Solches findet man oft bei Verträgen im Internet.
Das zitierte Urteil beantwortet die Frage doch gut. Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit. Das finde ich auch gut. Ich finde auch gut, dass die Gerichte überraschende Klauseln abwehren.
In diesem Fall habe sie es wohl aktuell als überraschend abgelehnt, mit der Begründung, dass die Mitteilung, was die Firma mir in Rechnung stellt ,im Interesse der Firma liegt. Sie müssen die Kosten der Rechnungsschreibung und Zustellung in ihre Gesamtkostenrechnung einkalkulieren. Bei den vielen Mikrogeschäften im Internet ist die Papierrechnung ein erheblicher Kostenfaktor. Es kann durchaus im Kundeninteresse liegen, einer elektronischen Rechnung zuzustimmen, um die Gesamtkosten der Leistung zu senken.
Das kann man grundsätzlich für alle Anbieter mit einer Teilnahme an DE-Mail ermöglichen. In diesem Dienst wird die elekronisch übermittelte Rechnung rechtswirksam. Leider ist der Kostenvorteil in meinen Augen zu klein, so dass die Nutzung von DE-Mail ein Mauerblümchendasein fristet. Der Dienst müsste dringend Nutzerfreundlicher werden, um Anbietern und Nutzern von kleinen Online-Diensten die Abwicklung der Geschäfte zu erleichtern.