Hallo,
ist es in Ordnung, wenn eine Versicherung offene Beitragsforderungen aus privater Unfallversicherung / Hausratversicherung gegen von ihr zu leistende Zahlung an Fremdfirma aus Kaskoschaden aufrechnet, also die Rechnung die an die Fremdfirma gezaht werden muss um die Beitragsforderung aus ganz anderen Verträgen kürzt? Lt. VVG §§ 35; 121 wäre das doch nicht zulässig? Die Versicherung teilte mit, sie berufe sich auf § 387 BGB. Ist das ok so?
Vielen Dank