Aufruf zum Klassentreffen und DSGVO

Zu unserem 50isten Jahrestag unseres Schulabschlusses versuche ich ein Klassentreffen zu organisieren. Da die wenigen Klassentreffen seit dem Schulabschluss recht dilettantisch organisiert wurden und die Klassenliste nicht up to date ist, sind nur knapp die Hälfte der damaligen Mitschüler bisher erfasst und benachrichtigt.
Ein örtliches Mitteilungblättchen hat mir angeboten einen Suchaufruf in dem Stadtteil sogar mit Bild zu starten. Wie schauts mit den Persöhnlichkeitsrechten aus, wenn ich ein >50 Jahre altes Bild der Klassengemeinschaft veröffentliche. Kann es da Stress geben?


[Verschoben: Kultur & GesellschaftAllgemeine Rechtsfragen – Mod Kreszentia]

Klar (*). Und auch mit dem Fotografen, wenn der mit einer Veröffentlichung nicht ausdrücklich einverstanden ist.

(*) Ausnahme: Ihr seid inzwischen alles Personen der Zeitgeschichte.

Ich mache mir zwar immer selbst recht viel Stress, aber wegen dem Bild da mal nich!

In Stayfriends ist ein Bild unserer Klasse abgebildet auf dem ich auch zu sehen bin, gefragt ob ich einverstanden bin wurde ich dazu nicht. Ist es denn nach dem Verstreichen einer gewissen Zeit (in unserem Fall >50 Jahre, nicht meschugge darauf zu pochen.

Hi!

Nun, du hast gefragt, ob es Stress geben könnte.

Es mag 19 Mitschülern egal sein, dem 20. nicht. Der kann dann Ärger machen. Daher lautet die antwort „JA“.

Dass das Bild bereits wo anders veröffentlich wurde, hat nichts zu heißen.

Wie kann der Ärger denn aussehen? Welche Ansprüche könnte der 20. denn stellen?

Schlecht.

Es geht um das Recht am eigenen Bild als Teil der Persönlichkeitsrechte. Egal wie alt: es ist immer noch das Bild der abgelichteten Person. Vielleicht wird es deutlicher, wenn man sich die Leute nicht als Jugendliche/junge Erwachsene vorstellt, sondern noch einmal ein paar Jahre jünger. Als Babys bspw. Vielleicht auch noch in der Krabbelgruppe oder beim Babyschwimmen.

Derjenige könnte Schadenersatz fordern. Die Höhe des Anspruchs bemisst sich nach ganz vielen Faktoren, so dass es sich nicht lohnt und anbietet, hier über die Höhe zu diskutieren/spekulieren.

Das wird eher undeutlicher!

Ja, das war genau das, was ich gemeint habe. :roll_eyes:

Bleiben wir beim Kern: das Verbreiten von Fotos bzw. Bildern anderer Menschen stellt - außer in gewissen Ausnahmefällen, von denen hier aber keine greift - eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, was Schadenersatzansprüche auslösen kann.

Hinzu kommt - wie gesagt - das Thema mit dem Urheberrecht. Der Fotograf ist zunächst einmal derjenige, der über die Veröffentlichung seiner Fotos zu entscheiden hat.

Ob das hier alles praktische Relevanz hat, weil jemand seine Rechte tatsächlich verletzt sieht, sei dahin gestellt.

Dann vergiss das Bild einfach. Meinst du, deine Klassenkameraden können sich an alle Gesichter erinnern?

Aufruf an alle Schüler des Abschluss-Jahrganges 1974 der Goethe-Oberschule in Oberdingshausen.
Meldet euch bitte bei Kalle dem Raufbold. Er ist jetzt wieder lieb und möchte euch treffen.
Kaffeetassen sind mitzubringen.

Meldung bitte an [email protected].
Sehr gerne auch mit Bild.

  • im örtlichen Mitteilungsblättchen hat das Bild zwei Funktionen: Es verschönert das Erscheinungsbild des Blättchens (Vorteil für das Blättchen) und es macht auf den Aufruf aufmerksam (Vorteil für dessen Erfolg). Sowas heißt in diesen geistfernen Zeiten glaub ich „win-win-Situation“.

Schöne Grüße

MM

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Genau das ist auch meine Meinung. Der Text ist rasch mal übersehen aber ein altes SW-Bild aus „einer anderen Zeit“ mit einer Gruppe Kinder, vielleichts regt es zum Rätseln an. Ich habe jetzt von einer Mitschülerin ein Bild gesendet bekommen, das ist sooo alt, da erkennt sich wahrscheinlich kaum einer drauf. derjenige der Stress machen will muss erst mal beweisen dass er das auf dem Bild ist.
Viele Grüße Hartmut

Das war Deine Frage:

Die Antwort „ja“ hast Du nun mehrfach erhalten. Deine Reaktion:

Warum fragst Du hier überhaupt? Die Veröffentlichung verletzt Urheber- und Persönlichkeitsrechte. Eine Ahnung, dass das so sein könnte, hattest Du vorher schon, sonst hättest Du nicht gefragt. Nun weißt Du, dass dem so ist und legst es trotzdem drauf an. Was soll das? Die möglichen Schadensersatzforderungen können und dürften Dir natürlich egal sein, aber nun bewusst und wissentlich die Rechte Dritter verletzen…? Wie kommt man auf so etwas?

Wenn man der Meinung ist, dass es auch realistische Grenzen geben muss wo ein Recht auf etwas besteht.
Nur weil profilierungsgeile Rechtsverdreher notorisch streitsüchtigen Mitbürgern, Rechte erstreiten die gegen den gesunden Menschenverstand sind, muss man das nicht unbedingt gut finden und sich damit abfinden.

Geil. Der Täter definiert den Freiraum, innerhalb derer er Taten gegen die Rechte Dritter begehen darf.

Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht; neben dem von Dir so ignorierten Recht am eigenen Bild gehören so Belanglosigkeiten wie Schutz der Privatsphäre, der Geheim- und Intimsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (siehe auch Datenschutz) dazu.

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Hi, Hartmut,

nimm ein Beispielbild, welches frei verwendbar ist. Man kann sowas im Netz kaufen.
Das wird vielleicht noch mehr Aufmerksamkeit und Diskussionsstoff erregen, weil jeder sich oder Bekannte darauf sucht und dann natürlich nicht findet.

Dazu der Text „FÖRDERSCHULE MANFRED-V. RICHTHOFEN ABSCHLUßJAHRGANG 1910 - KLASSENTREFFEN“ oder wie eure Schule eben hieß.

Das hieß damals Hilfsschule oder Sonderschule. :wink::joy:

dann nimm Hilfsschule, ja.

Das passt!