Aufsichtspflicht

Hallo !Kann mir jemand sagen,ob ein Lehrer während des Unterrichtst Schüler der unteren Klassen vor die Tür stellen darf ohne dabei seine Aufsichtspflicht zu verletzen ?Das Schulgebäude ist nicht abgeschlossen.Zwischen Eltern und Lehrern ist eine scharfe Diskusion entbrannt.Vielen Dank für Antworten !Dellien

Bundesland?
Hallo,

Zwei Fragen,

  1. Über welches Bundesland redest du?
  2. Was sind deiner Meinung nach die „unteren Klassen“. Bei uns im Oberstufengymnasium ist das die 11, und die darf schon allein vor die Tür.

MfG
Andreas

Hallo!

Ich kann Dir nur aus österreichischer Sicht antworten, vermute aber, dass das eben wegen der Aufsichtspflicht überall ähnlich sein wird.

Ich darf als Lehrer einen Schüler vor die Tür schicken, aber dann muss die Türe offen bleiben, damit der Lehrer den Schüler sehen kann.

Beste Grüße

Waldi

Hallo,

das ist kein Problem, wenn der Lehrer davon ausgehen kann, dass sich der rausgestellte Schüler vernünftig verhält, d.h.:

Man man sagt dem Schüler, dass er vor der Türe stehen soll und sich nicht wegbewegen darf. Wenn der Schüler geistig in der Lage ist den Inhalt des Gesagten zu verstehen, dann kann man den Schüler problemlos rausschicken. Man darf davon ausgehen, dass er sich an die Anweisung hält. Wenn er sich nicht daran hält, dann verstößt er bewusst gegen eine Anordnung und die Aufsichtspflicht erlischt dann. Schüler, die sich nicht an die Regeln halten, kann man nicht beaufsichtigen und die Lehrer sind keine Personenfahnder.

Die Tür offen zu halten ist Blödsinn, das provoziert doch nur weiteren Blödsinn. Ebenso blödinnig ist das oft praktizierte Türklinke nach unten drücken.

Ob das Rausstellen sinnvoll ist möchte ich nicht erörtern, aber man darf es machen.

Es genügt auch ein gelegentlicher Blick nach aussen. Aufsicht heisst ja nicht, dass da dauernd jemand stehen muss.

Gruß

da fällt mir was ein aus meiner schulzeit:

ein lehrer hat auch einen schüler vor die tür gestellt, aber um seiner aufsichtsplicht nachzukommen mußte der verbannte schüler die türschnalle von außen niederdrücken.
man glaubt gar nicht wie anstrengend das auf dauer ist :wink:

lg

ein lehrer hat auch einen schüler vor die tür gestellt, aber
um seiner aufsichtsplicht nachzukommen mußte der verbannte
schüler die türschnalle von außen niederdrücken.

wie anstrengend das auf dauer ist :wink:

Wenn’s dem Schüler an Einfallsreichtum gebricht, schon.

Gruß
Kreszenz

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Hi,

Man man sagt dem Schüler, dass er vor der Türe stehen soll und
sich nicht wegbewegen darf.

Welch ein Anachronismus, derartige Strafen!

Gruß,

Anja

das ist kein Problem, wenn der Lehrer davon ausgehen kann,
dass sich der rausgestellte Schüler vernünftig verhält, d.h.:

Man man sagt dem Schüler, dass er vor der Türe stehen soll und
sich nicht wegbewegen darf. Wenn der Schüler geistig in der
Lage ist den Inhalt des Gesagten zu verstehen, dann kann man
den Schüler problemlos rausschicken. Man darf davon ausgehen,
dass er sich an die Anweisung hält.

Hallo,

wenn der Schüler so vernünftig und gehorsam wäre, gäbe es ja gar keinen Anlass, auf die Idee zu kommen, ihn mal vor die Tür zu schicken :wink:

LG
sine

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Guten Tag,

Welch ein Anachronismus, derartige Strafen!

Die Frage war, ob man einen Schüler rausstellen darf oder nicht. Man darf und man sagt ihm, dass er nicht weg darf. Punkt. Sonst hat man ein Problem, wenn sich der Schüler tatsächlich verabsentiert und ihm dabei ein Unfall passiert.

Rausstellen ist aber nicht die Lösung, wenn dann macht ein Arizonaraum Sinn, aber der wird in der Regel nicht finanziert, bzw. man hat kein Personal dafür.

Gruß

P.S. Ich glaube es war ein Fehler mich wieder anzumelden.

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Hallo,

wenn der Schüler so vernünftig und gehorsam wäre, gäbe es ja
gar keinen Anlass, auf die Idee zu kommen, ihn mal vor die Tür
zu schicken :wink:

Es gibt verschiedene Gründe einen Schüler rauszuwerfen (blödes grinsen, abfällige Bemerkungen, einfaches Stören, massives Stören, uvam.), die Toleranzgrenze der Kollegen ist unterschiedlich. Vor dem Rauswurf müssen sie sich fragen, ob die Aktion sinnvoll ist und ob der Schüler in der Lage ist vor der Tür stehen zu bleiben.

Einfach rauswerfen geht nicht und macht m.E. auch keinen Sinn.

GLG

Rausschmiss ist keine Strafe
Hallo Anja,

Du betrachtest es als Strafe, wenn ein Lehrer einen Schüler vor die Tür stellt. Diese Maßnahme ist aber keine Strafe sondern sie dient dazu, die Klasse inklusive Lehrer vor weiteren Störungen zu schützen. Jeder Lehrer wird erst nach mehrmaligen massiven Störungen des Unterrichts und Ermahnungen seinerseits zu dieser Maßnahme greifen.

Eine anachronistische Strafe wäre es, wenn der Schüler etwa im Stillgestanden, Hände an der Hosennaht, vor der Tür verharren müsste.

Grüße
Pit

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