Aufsichtspflicht an Schulen

Hallo Rechts-Experten,
während der Zeit, in der meine Kinder in der Schule sind, haben wenn ich richtig informiert bin, die Lehrer die Aufsichtspflicht.
Bisherige Praxis war, das wenn Unterrichtsstunden ausfallen, die Eltern per Telefon informiert wurden, das Ihre Kinder schon früher als erwartet Schulschluss haben. Diese Regelung soll nun gekippt werden, sodaß die Kinder nach einem Stundenausfall unvermittelt nach Hause entlassen werden sollen. Ich halte dasbei Erst- und Zweitklässlern doch ziemlich gewagt, die Kinder unbeaufsichtigt den Weg nach Hause anzutreten. Was ist, wenn nun einem Kind etwas passiert? Wie ist hier die Rechtslage? Können das die Schulen machen wie sie wollen oder unterliegt eine entsprechende Regelung der Gemeinde, dem Kreis, dem Land oder gar dem Bund? Mir läufts doch ziemlich kalt den Rücken runter, wenn 7-8 jährige ohne Aufsicht nach der Schule nach Hause entlassen werden sollen.
Gruss Sebastian

Hi,

wie die Rechtslage ist, weiß ich leider nicht; bei uns werden die Eltern angerufen, wenn die Schule eher aus ist (ist bisher noch nicht vorgekommen, mein Sohn ist gerade erst eingeschult worden). Aber der Grund ist, soviel ich weiß, der, dass die Kinder nicht vor einer verschlossenen Tür stehen, weil die Mutter nicht da ist (da sie ja nicht wüsste, dass ihr Kind schon Schule aus hat). Für den Weg nach Hause ist die Schule doch nicht verantwortlich. Mein Sohn geht jetzt schon allein nach Hause! Welche 7- bis 8-jährigen Kinder brauchen denn noch Beaufsichtigung auf dem Schulweg? Na ja, kommt vielleicht drauf an, wo man wohnt.
Frag doch wegen der Rechtslage einfach mal beim Schulamt nach.

Gruß
Nelly

Hallo Sebastian,

die Aufsichtspflicht der Schule beschränkt sich auf schulische Veranstaltungen. Das ist genauer im Schulgesetz Deines Bundeslandes geregelt. Die Schulämter haben in der Regel auch Internetpräsenzen. Such doch mal ganz gezielt danach.

Ansonsten empfehle ich, das Problem der Elternvertretung dringend vorzutragen. Es dürfte sich jedenfalls um eine Kulanzregelung handeln. Denn wie die Kinder zur Schule bzw. wieder nach Hause kommen, das ist Elternsache.

In unserer Schule haben wir einen Telefonring gebildet. Alle Eltern haben eine, auf freiwilliger Basis erstellte, Telefonliste. Und falls eine Stunde auszufallen droht oder ähnliches, dann ruft die Schulsekretärin beim ersten Elternteil an. Der wiederum dann den nächsten usw. So hat jeder nur einen Anruf zu tätigen. Hat bisher immer prima geklappt.

Ich halte dasbei Erst- und Zweitklässlern doch
ziemlich gewagt, die Kinder unbeaufsichtigt den Weg nach Hause
anzutreten.

Wie kommen die Kinder denn normalerweise von der Schule nach Hause?

Was ist, wenn nun einem Kind etwas passiert?

Das kannst Du dann aber nicht der Schule anlasten. Versteh mich nicht falsch, es ist immer sehr tragisch, wenn einem Kind etwas passiert. Aber die Erziehungsberechtigten sind hier diejenigen, die den Alltag ihres Kindes außerhalb der Schulzeiten zu organisieren haben.

Wie
ist hier die Rechtslage? Können das die Schulen machen wie sie
wollen oder unterliegt eine entsprechende Regelung der
Gemeinde, dem Kreis, dem Land oder gar dem Bund?

Die Rechtslage ist eindeutig auf Seiten der Schule. Aufsichtspflicht siehe mein erster Abschnitt. Alles weitere ist im zuständigen Schulamt zu erfragen.

Mir läufts
doch ziemlich kalt den Rücken runter, wenn 7-8 jährige ohne
Aufsicht nach der Schule nach Hause entlassen werden sollen.

War das nicht schon immer so? Das ist doch einer der Gründe, weshalb Grundschulen im Wohneinzugsgebiet liegen. Ansonsten empfehle ich Dir eine Hortunterbringung in einer nahegelegenen Kita, wenn das möglich ist. Mein Sohn nimmt das seit der Vorschule in Anspruch. Das läuft bis zum 10. Lebensjahr.

Viele Grüße
Jana

Hi Jana,
bisher gab es diese Telefonkette auch bei uns. Nur soll gerade die jetzt eingestellt werden. Da die Versicherung der Schule (eigenunfallversicherung) auch für den Weg nach Hause gilt, wäre es m.E. auch im Interesse der Schule, das nichts passiert. An dieser Schule mit einem grösseren Einzugsbereich müssen einige Schüler mit dem Bus nach Hause fahren, nur fährt der eben nicht immer. Ausserdem halte ich es für gewagt, einem 7-jährigen zuzumuten den Busfahrplan zu lesen. Gerade vor ein paar Wochen ist ein Schüler der zweiten Klasse versehentlich in den falschen Bus gestiegen und wurde vom Busfahrer an der Endhaltestelle (ca. 15km entfernt) rausgesetzt worden. Ich bin der Meinung, das ich als Vater während der Schulzeit mein Kind der Obhut der Schule anvertraue. Fällt nun eine Unterrichtsstunde aus, halte ich es für die Pflicht der Schule die Eltern zu verständigen. Schliesslich ist es meine Entscheidung, ob ich meinen Sohn von der Schule abhole, oder ihn zu Fuss nach Hause gehen lasse. Wenn ich über einen Unterrichtsausfall nicht informiert werde, kann ich diese Entscheidung nicht treffen. Der Schulweg meines Sohnes beträgt ca. 4km und führt teils durch unbewohnte Waldwege, da wir nunmal im Wald wohnen. Wenn ich also nicht informiert werde, das die Schule ihrer Unterrichtsverpflichtung mal wieder nicht nachkommt (anders kann ich das zwischenzeitlich nicht mehr sehen) und daher mein Sohn ohne mein wissen nach Hause geschickt wird, ohne das sichergestellt ist das überhaupt jemand zuhause ist, dann möchte ich nicht in der Haut der Schule stecken wenn was passiert. Ich sehe das halt so: Wir haben ein Gesetz, was jeden Schüler verpflichtet zur Schule zu erscheinen. Nur die Schule kann es sich scheinbar aussuchen, ob und wann sie unterrichtet und stiehlt sich immer mehr aus der Verantwortung.
Gruss Sebastian

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Hi Nelly,
an dieser Schule fällt sehr oft Unterricht aus. Die bisherige Regelung, das angerufen wird, soll nun verworfen werden. Natürlich ist die Schule nicht für den Schulweg verantwortlich, jedoch aber im Falle eines Unfalls über ihre Versicherung haftbar. Und genau darum geht es mir. Wenn Unterricht ausfällt, möchte ich entscheiden können ob ich meinen Sohn abhole oder nicht. Wie schon in der Antwort auf Janas Posting geschrieben, beträgt der Schulweg rund 4km, teils durch unbewohnte Waldgegend.
Zu Zeiten, wo alle Nase lang Kinder auf dem Schulweg verschwinden, möchte ich entscheiden. Interessanterweise war in dem entsprechenden § über die Hitzefrei-Regelung, der der Sache ja thematisch nahekommt, genau geregelt, das Schüler mindestens bis zur regulären Unterrichtsendezeit beaufsichtigt werden müssen. Dieser § ist gekippt worden. Ich halte es nach wie vor für unverantwortlich, einen Erst- oder Zweitklässler nach Hause zu schicken, ohne sich zu vergewissern, das überhaupt jemand da ist. Was soll das Kind machen, wenn niemand zuhause ist?
Gruss Sebastian

Hi Sebastian,

ich gebe dir natürlich vollkommen recht in allem. Z.B. dass du entscheiden willst, ob du deinen Sohn abholst oder nicht. Und dass die Schule ein Kind nicht nach Hause schicken sollte, wenn es nicht sicher ist, ob jemand zu Hause ist. Aber du solltest dich wirklich beim Schulamt über die bei euch gültige Rechtslage erkundigen. Und ich fürchte, dass die Schule im recht ist! Und der Schule ist es wahrscheinlich auch egal, wenn ihre Versicherung zahlen muss, weil auf dem Nachhauseweg was passiert. Damit meine ich nicht, dass es der Schule egal ist, ob den Kindern was passiert. Aber die Schule ist nun mal nicht für den Schulweg verantwortlich, und daher kann sie sich nur auf die Versicherung im Schadensfall berufen. Ich verstehe allerdings nicht, warum die Telefonkette aufgehoben werden soll (bei uns gibt es auch eine solche). Das kostet die Schule doch nur max. 1 Anruf pro Tag und Klasse (und ich hoffe mal, es kommt nicht jeden Tag und in jeder Klasse vor). Wenn der Grund ein finanzieller ist (unsere Schule z.B. weigert sich, auf Handy anzurufen), dann könnt ihr vielleicht freiwillig was in eine Telefonkasse einzahlen. Das sollte einem die Sicherheit der Kinder wert sein. Ansonsten musst du vielleicht deinem Sohn ein Handy kaufen (obwohl ich das im Grundschulalter noch nicht befürworten würde, aber in deiner Situation, wo du im Wald wohnst…)

Viel Erfolg
Nelly

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Hi Nelly,
ich habe mich gerade durch das Schulgesetz von Schleswig-Holstein gekämpft. Scheinbar ist da etwas so alltägliches wie Unterrichtsausfall nicht vorgesehen :wink:
Mir geht es aber auch nicht unbedingt um meinen Sohn, sondern auch um andere Kinder. Der eine Freund von meinem Sohn hat deutliche Wahrnehmungsstörungen. Nicht, das er eigentlich ein ganz normales Kind wäre. Aber er rennt ständig irgendwo gegen, fällt hin oder von der Schaukel etc. Ist halt so ein „Hans guck in die Luft“. So ein Kind kann man nicht allein nach Hause gehen lassen. Der wird an der nächsten Ecke überfahren.
Diese ganzen Unterrichtsaufälle nerven eh schon ziemlich. Da erwarte ich eben von der Schule als mindestes, das ich informiert werde. Und wenn mein Kind, aus was für einem Grund auch immer, nicht nach Hause kann (weil beide Elternteile arbeiten z.B., soll ja vorkommen), dann möchte ich mein Kind abholen können. Notfalls würde ich meinen Sohn mit ins Büro nehmen (da kann er notfalls am PC spielen). Ich kann mich eben mit dem Gedanken nicht anfreunden, das mein Sohn eventuell bei strömendem Regen 4km nach Hause läuft und dann vor verschlossener Tür steht. Ich werde das Thema nochmals in der Schule ansprechen. Notfalls kriegen die von mir jeden Monat pauschal 5,-€ pauschal für Telefonkosten.
Dank Dir jedenfalls für Deine Gedanken.
Gruss Sebastian

Notfalls kriegen die von mir jeden Monat
pauschal 5,-� pauschal für Telefonkosten.

Hi Sebastian,
das ist vielleicht die Lösung.
Wie sieht das denn aus, wenn dein Sohn grundsätzlich bei früherem Schulende zur Sekretärin gehen würde und sie bitten würde, dich anzurufen bzw. dich von dort anrufen zu dürfen. Darf sie das verweigern? Darf sie das verweigern, wenn du die Telefonate bezahlst? Damit wäre zwar nicht allen Kindern geholfen, aber zumindest deinem Sohn - vorausgesetzt, er denkt auch daran, das zu tun (was ich bei meinem noch bezweifeln würde).

Liebe Grüße
Nelly