Aufsichtspflicht bei Hitzefrei

Hallo,

vor den Sommerferien gab es ein Tag Hitzefrei. Da ich aber alleinerziehend bin und ich vorher nicht informiert worden bin (durch Anruf oder so) stand mein Sohn fast 1 1/2 Stunden alleine draußen. Ich war am nächsten Tag sofort in der Schule und „beschwerte“ mich. Ich bekam 2 Antworten. 1. Es wurden Zettel ausgeteilt, wo auf das Hitzefrei hingewiesen worden ist… Ich habe diesen Zettel aber nicht bekommen. Mein Sohn ist 8… Und 2. Da mein Sohn nicht in der OGS angemeldet ist, ist das „nach Hause schicken“ rechtens. Naja, ich hab das erstmal so hingenommen.
Doch am Freitag wurde er wieder einfach so nach Hause geschickt. (Da ich dies geahnt habe, hatte er diesmal ein Schlüssel mit, aber er war halt trotzdem alleine).

So, nun endlich meine Frage. Darf die Schule saß wirklich? Verletzt sie nicht gegen Ihre Aufsichtspflicht? Und was mach ich jetzt?

Ich finde leider keine richtig Eindeutige Aussage im Netz, Bsp. Mit einem Gesetz oder so.

Danke schön mal an alle.

Hallo,
Gegenfrage: Habt ihr eine „verlässliche Grundschule“? Dieses System galt bei uns und besagt, dass auch bei Unterrichtsausfall eine Betreuung gewährleistet ist. Nur wenige Male wurden wir spätestens am Vortag informiert, dass etwa der Unterricht wegen Krankheit später anfängt oder früher aufhört.
Wenn ihr dieses System nicht habt, sollte es klare Regelungen geben. Gab es den Zettel über ein mögliches Hitzefrei am Vortag, hat die Schule recht, am Tag selbst macht der Zettel keinen Sinn.
Ich würde da nochmal nachhaken, denn auch wenn es keine verlässliche Grundschule ist, kann es nicht sein, dass Kinder ohne Information der Eltern nach Hause geschickt werden. Wo das gesetzlich steht, kann ich Dir nicht sagen, da aber jede Schule das etwas anders regelt, hilft so ein Gesetzestext nicht weiter.
Du bist sicher nicht die einzige Betroffene, sprich mit dem Elternrat!
LG
figuralis

Hallo, bei uns an der Schule ist es so geregelt, dass die Eltern die Mitteilung über Hitzefrei unterschrieben haben müssen. Ansonsten werden die Eltern angerufen oder das Kind muss bis zum regulären Unterrichtsschluss betreut werden.
Ich denke, alles andere verstößt gegen die Aufsichtspflicht.
LG Angela

Ich kenne das so nicht. Wir sind auch eine OGS. Bei uns gibt es schon lange kein Hitzefrei mehr. Nie würden wir Kinder ohne telefonische Ankündigung vorzeitig nach Hause schicken.

Mich wundert nur, warum die schrftliche Ankündigung bei Ihnen nicht angekommen ist. Wir lassen uns den Erhalt von den Eltern immer schriftlich bestätigen. So wissen wir immer, welche Eltern sicher informiert sind.

Vorschlag für die Schule:
„Ich habe das Schreiben vom …erhalten“. Das dauert zwar einen Tag länger, aber man ist auf der sicheren Seite. Vielleicht sollten Sie dieses Verfahren der Schule vorschlagen, damit so etwas in Zukunft nicht mehr passiert.

Herzliche Grüße

Hallo!

Ich kann dir nur schildern, wie das bei uns gehandhabt wird - vielleicht ist das auch eine Anregung zum Gespräch bei deiner Schule?
Bei uns werden im Laufe des Jahres (das kann auch ganz am Jahresanfang sein, geschieht aber bei uns meistens dann, wenn der Sommer beginnt) Hitzefrei-Zettel ausgeteilt, in denen steht, dass die Kinder evtl. aufgrund der Wetterlage früher aus haben könnten. Hier sollen die Eltern dann ankreuzen, ob ihr Kind heimgehen darf oder bis zum normalen Schulschluss in der Schule beaufsichtigt werden soll.
Zusätzlich ist bei uns ab 9.30 ein Anrufbeantworter geschaltet, an denen an heißen Tagen abgerufen werden kann, ob Hitzefrei ist. Der Eintrag findet sich dann auch auf der Homepage der Schule.

Da du den Infozettel nicht erhalten hast, hat wohl dein Kind nicht zuverlässig seinen Botendienst erfüllt. Das ist natürlich dann unglücklich gelaufen… Gut wäre, wenn solch wichtige Zettel mit einem Rückmeldeabschnitt versehen werden, dann kann die Lehrerin auch prüfen, ob alle Eltern die Infos erhalten haben. Das wäre vielleicht auch noch ein Hinweis für ein Gespräch.
Vielleicht ist es gut, in dem Zusammenhang den Elternbeirat zu kontaktieren und um eine klare und transparente Regelung zu bitten. Bis zum nächsten Sommer ist ja da Zeit zur Klärung und Ideenfindung.

In Gespräche mit Gesetzestexten etc. hineinzugehen, schafft m.E. oft unnötig aggressives Potential, besser ist es, aus seiner eigenen Not und Situation heraus zu reagieren und nach verbindlichen Lösungen zu suchen.

Viele Grüße,
Birgit

Hallo,

bei uns läuft es so:

  1. Die Eltern bekommen die schriftliche Information (gegen Unterschrift), dass der Unterricht an Tagen mit sehr hohen, unzumutbaren Temperaturen früher enden kann.
  2. Die Eltern kreuzen an, ob ihr Kind an solchen Tagen immer oder nur nach Anruf heim gehen darf oder aber in der Schule beaufsichtigt werden soll.
    Mit dieser Regelung waren eigentlich immer alle Eltern zufrieden und ich würde dir empfehlen auf solch eine Regelung hinzuwirken (Elternbeirat?).
    Ich denke, dass die Schule in diesen Fällen die Betreuung auch anbieten muss und das nicht nur für Kinder, die in der OGS oder Mittagsbetreuung angemeldet sind. Die Rechtslage ist da sicher auch je nach Bundesland anders.
    Noch ein Tipp: Sprich doch mit befreundeten Eltern von Mitschülern, ob dein Sohn nicht im Falle von „Hitzefrei“ mit zu ihnen gehen darf.

Schöne Grüße

Daniel

Hallo Lubecan,
die Sachlage kann sich je nach Bundesland unterscheiden. Ich kann jetzt nur aus unserer Praxis berichten. Auch wir haben diesen Zettel mit dem Hitzefrei-Hinweis. Allerdings steht auch darauf, dass sich Eltern, deren Kinder nicht nach Hause geschickt werden dürfen, mit dem Klassenlehrer besprechen und eine entsprechende Erlaubnis die Kinder vom Unterricht zu befreien nicht erteilen. Der Lehrer ist dann verpflichtet, die Schüler nach Stundenplan zu beaufsichtigen.
Der beste Weg wäre ein Gespräch mit dem Lehrer zu suchen und Ihre Lage darzustellen, um so auf eine Lösung zu kommen. Vielleicht kann Ihr Sohn bei Hitzfrei ja in einer anderen Klasse bis Schulschluss beaufsichtigt werden.
Alles Gute!
Viele Grüße
Riesenwicht

Ehrlich gesagt ist das schon sehr fragwürdig, kenne das aber von der Grundschule meines Neffens auch, für mich unverantwortlich.
bei uns wird das so geregelt, das jedes jahr zu Beginn die Eltern einen Zettel mitbekommen, auf dem die Eltern ankreuzen:
Folfgende Möglichkeiten:

  1. Mein Kind darf bei Schulausfall immer allein nach Hause gehen.( wird nur in Einzelfällen von Eltern bei uns erlaubt)
    2.Wenn Schulausfall möchte ich telefonisch benachrichtigt werden und entscheide dann, ob es nach Hause kommen kann.
  2. Mein Kind muss bis zum regulären Schulschluss beaufsichtigt werden ( was dann auch erfolgt).
  3. Mein Kind darf früher zum Hort gehen( der ist bei uns angeschlossen und direkt in der Schule)
    Ich hoffe es hilft dir weiter.

Und das ist ja das schlimme. Erstens habe ich so einen Zettel nie gesehen und zweitens, komischerweise rufen die mich auch an, wenn er aus Krankheit ne Stunde eher frei hat. Naja. Ich denke ich werde morgen mal das Schulamt anrufen und nett nachfragen.

Danke für alle Antworten.

Hi, kann deine Aufregung gut verstehen. Normalerweise muss der Schule eine Einverständniserklärung vorliegen, dass dein Kind bei Hitzefrei nach Hause geschickt werden darf.
Erkundige dich an deiner Schule beim Schulelternbeirat. Notfalls auch beim Landeselternbeirat. Dort bekommst du auch unentgeltliche Beratung. Viel Erfolg!

Hallo Lubecan,
bei uns in RLP ist das absolut nicht erlaubt. Auch ohne Ganztagsschule muss die Schule mindestens eine Betreuung anbieten. Hitzefrei gibt es per se nicht mehr!
Was jetzt tun?! Gut, Zettel nicht gekriegt ist so eine Sache, wenn dein Sohn nicht gerade am Tag des Austeilens krank war kann man das nicht der Schule anlasten. Das ist schon von einem 8jährigen zu erwarten, dass er das zu Hause abgibt oder, wenn du weißt dass dein Kind das schnell vergißt, musst du halt täglich im Ranzen nachsehen.
Wenn es auf dem Zettel die Möglichkeit gab zu vermerken, dass dein Sohn NICHT nach Hause darf, dann ist der Schule kein Vorwurf zu machen. Wenn nicht, dann schon!
Ich würde dem Klassenlehrer schriftlich geben, dass dein Kind vor Unterrichtsschluss nicht nach Hause darf !!
Im Nachhinein ein Fass aufmachen bei der Schulbehörde bringt meist nichts…
Viele Grüße

Viel Glück,. Wenn du Zeit findest, lasse mich mal bitte wissen, was rasugekommen ist.
Heike

Hallo,
hier spielen mehrere Regelungen eine Rolle. Gesetzestexte bzw. amtliche Verordnungen kann ich nicht benennen. In Hessen besteht für die Schule verbindlich die „verlässliche Schule“, das heißt, 1./2. Schuljahr 4 Stunden und 3./4. Schuljahr 5 Stunden pro Unterrichtstag in der Schule zu betreuen. Allerdings kann ich nicht für andere Bundesländer und deren Regelungen sprechen. Bei uns an der Schule gibt es zudem kein Hitzefrei mehr. Die Kinder sind bei zu hohen Temperaturen in geeigneter Weise zu beschäftigen. Im Übrigen versteht es sich von selbst, dass man einen Erstklässler nicht ohne Rückversicherung vorzeitig nach Hause schickt. Ich hoffe, ich konnte helfen.
Katrin

Da du eine Information bekommen hast hat die Schule richtig gehandelt.

lg.