Aufsichtspflicht übertragen?

Ich (18 oder älter) hole meinen Kumpel/Freund (17 oder jünger) an seiner Haustüre ab (Eltern sagen: „Macht’s gut und passt auf euch auf.!“). Wir gehen irgendwohin (Schwimmbad, Sporthalle, etc.). Habe ich die Aufsichtspflicht? Hätte ich sie alleine dadurch, dass die Eltern sagen: „Pass auf ihn auf“?

Hier haben wir eine typische rechtliche Grauzone,
und daher auch mein Hinweis: Hier gibt es von mir keine rechtliche Wertung, nur meine private Meinung zu deiner Frage:

Also,

Unabhängig von Altersfragen gilt immer und für jeden die Pflicht zur Hilfeleistung,
nach § 323 BGB.

Generell haben Eltern als Erziehungsberechtigte eine Aufsichtspflicht bis zum Alter von 18 Jahren.

Andereseits hat auch ein Jugendlicher schon freie Rechte zur Entfaltung seiner Persönlichkeit, die ihm in keiner Weise verwehrt werden können. Die Eltern haben geradezu auch die Pflicht, die freie Entfaltung zu fördern.
Somit sehe ich die Verfahrensweise der Eltern, die dir ihre Söhne / Töchter mit den zitierten Worten quasi anvertrauen, völlig richtig gehandelt.

Im Vordergrund muss stehen, dass Jugendliche unter 18 auch für sich selbst Verantwortung übernehmen müssen.

Bei offensichtlichen Übertritten, also Verstoß der unter 18-jährigen gegen das Jugenschutzgesetz, siehe hier

http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendschutzgesetz_%28D…

z. B. bei Alkoholmissbrauch

kommt dir allerdings schon eine Aufsichtspflicht zu:

zumindest müsstest du die Jugendlichen auf ihr Fehlverhalten hinweisen und ggf. in besonders gravierenden Fällen selbst eingreifen oder die Eltern verständigen.

Die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/

zu kennen, kann also in deiner Situation nicht schaden.

Klare Antwort: Nein.
Der Umfang der Aufsichtspflicht orientiert sich stark am Alter und der geistigen Entwicklung des Minderjährigen. Bei einem 17-jährigen dürfte sich die Aufsichtspflicht auf wenige Bereiche beschränken, die die eigentlich Erziehungsberechtigten auch nicht übertragen können (z.B. Zustimmung zur Eheschließung etc.).
Ein 18-jähriger dürfte sich strafbar machen, wenn er z.B. einem 17-jährigen ohne Führerschein Autofahren lässt odder zulässt, dass dieser sich ins Koma säuft. Aber das sind weniger Fragen der Aufsichtspflicht, als des allgemeinen Strafrechts.

Grundsätzlich kann man natürlich Aufsichtspflicht über einen Minderjährigen übertragen bekommen, jedoch sicher nicht mit der eher allgemein gehaltenen Bemerkung „Passt auf Euch auf.“

Hallo, ich bin kein Erzieher e.c. aber ich würde das wie folgt sehen :
Du bist keine Schule oder Verein e.c. und von daher denke ich nicht dass du die Aufsichtspflich automatisch oder per Worte übernommen hast !!!
Eltern haften für ihre Kinder und sollten (dürften) dir das „Kind“ nicht mitgeben wenn sie dir nicht über den Weg trauen !!
Du hast am Ende eher eine moralische Schuld wenn was passiert was Keiner hofft.
Ich bin auch Mutter und meine Kinder 23 bzw 25 und ich sage immernoch passt auf das ist bei Eltern so :smile:
Eltern machen sich Sorgen und das ist gut so und Vertrauen ist etwas schönes also PASS AUF damit alles schön harmonisch bleibt und du mal wieder kommen darfst.
MfG sweetsour

…kann hier nicht wirklich helfen! M. W. gibt es gesetzliche Altersgrenzen innerhalb deren Rechte und Pflichten festgelegt sind.

Beste Grüße

Hallo.
Lies mal:

http://www.rechtsfragen-jugendarbeit.de/aufsichtspfl…

http://kjr.starnberg.org/pdfs/rechtliches/erziehungs…

Mfg,

sorry ich bin etwas spät, kannste das auch konkretisieren. Denn Eltern müssen ihren kids auch freiraum geben. Wie um himmels willen soll der Nachwuchs denn sonst flügge werden? Allein durch den Satz „Pass auf ihn auf?“ ist nichts gesagt. Ausser die Eltern reißen Dir möglicherweise den Kopf ab, wenn ihm etwas zustösst was auf Dein Fehlverhalten schliessen lässt.
Ab 14 ist jeder für sein handeln belangbar bei Straftaten nach dem JGG aber für blöde Sachen bist du rechtlich nicht mitveranwortlich, außer Du stiftest ihn an, es war Deine Idee oder auch mitwisser und hättest es verhindern können.
Die Eltern entscheiden in wie fern der Nachwuchs selbständig sein darf-was manchmal in die Hose geht.
In wie fern meinst Du denn genau Aufsichtspflicht zu haben? z.B im Schwimmbad der 3meter Sprung und er Springt auf jemanden? aber nur weil Du angenommen 18 er 17 wäre,hast Du im Prinzip gar nix-außer nen hoffentlich schönen Tag.
MFG
Mo
Ich kenn dich eh nicht also kannste ruhig genauer werden…falls noch ??? offen sind
(Bin zwar kein Anwalt aber mit vielen Wassern gewaschen)

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