Aufstellräume für Feuerstätten als Durchgang

In unserem Haus befindet sich ein Aufstellraum für Feuerstätten (Gaszentralheitung mit einer Leistung von 80 KW). Bisher hieß es immer dieser Raum kann nicht als Durchgang zum Garten genutzt werden. Daher war er immer verschlossen. Jetzt gibt es Meinungen, dass man nur ein Gitter vor die Heizungsanlage anbringen braucht und den Raum dann als Durchgang nutzen kann.

Was ist Riichtig? Gibt es da Vorschriften, Regelwerke die besagen unter welchen baulichen Gegebenheiten eine Durchgang möglich wäre.

Danke …

Hallo , stell diese Frage doch dem zuständigen Schornsteinfegermeister der kann die besser vor Ort beantworten da ich die Gegebenheiten nicht kenne .
Gruss
Mike

Darauf kann ich keine Antwort geben.
Der Schornsteinfeger muss darüber eine Aussage treffen können. Es haben sich viele Gesetze geändert.
Der Heizungskeller bei mir hat auch eine Tür nach draussen in den Garten. Mal angemerkt

vorausgesetzt es handelt sich nicht um ein mietobjekt , wird ihnen keiner vorschreiben ob sie durch den heizungskeller in ihren garten gehen können oder nicht .bei gaskesseln muß nur eine für die kesselgröße ausreichende belüftung vorhanden sein .

Hallo Andreas, es gibt sogenannte „Heizraumrichtlinien“ wo drin erklärt ist, was in einem Heizraum vorhanden sein muss und wie der Heizraum zu gestalten ist. Die sind m.E nach aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Schau einfach mal nach.
mfg

moin,moin
bis vor kurzen waren die räume >50 kw = heizräume mit bestimmten anforderungen.
jetzt gibt es nur noch aufstellräume!
ich glaube nicht, dass es probleme gibt, durch diesen raum in den garten zu gehen. ein unbefugter zugriff sollte in eigensten interesse verhindert werden. ebenso das zustellen der fluchtwege und des gasnothahnes.
mfg
jk

Hallo,
so viel ich davon verstehe, muß lediglich der Gasanschluß in einem separaten verschlossenen Raum liegen. Für die Heizung kenne ich keine diesbezüglichen Vorschriften. Hier geht es sicherlich nur darum, die „schlauen“ Leute nicht an die Einstellmöglichkeiten heran zu lassen. Möglicherweise bestehen in einem Mehrfamilienhaus aber auch Feuerschutzrichtlinien. Hier hilft dass Bauamt weiter. Die geben kostenlos Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

der Heizraum muss den Vorschriften entsprechen.
FH-Türen, Lüftungsöffnungen, ect.
Der zuständige Bez. Schornsteinfegergibt bestimmt
gerne Auskunft.

mfG

Bühler

Hallo,

der Heizraum muss den Vorschriften entsprechen.
FH-Türen, Lüftungsöffnungen, ect.
Der zuständige Bez. Schornsteinfegergibt bestimmt
gerne Auskunft.

mfG

Bühler.

Hallo,

dazu müssen Sie in der entsprechenden Feuerstättenverordnung nachsehen, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sein kann.

Mit freundlichem Gruß

JDaub

Diese Frage beantwortet der ansässige Schornsteinfeger kostenlos. Das ist von Gebiet zu Gebiet anders.

Sorry Andreas0255
Ich hoffe du hast schon eine adäquate Antwort !
Ich kann dir da nicht weiterhelfen. Die Bestimmung kenne ich auch nicht !
Der zuständige Kaminkehrer kann da bestimmt weiterhelfen !!
Gruss Icepik

Einfache Antwort, am besten den Bezirksschornsteinfeger kontaktieren oder beim LRA das Regelwerk anfragen.Meine Meinung hierzu ist NEIN !! Auf Keinen Fall. Grund : Brandschutz, Kindersicherung Gashahn - Manipulation, Vergiftungsgefahr durch entstehende event. Abgasleitungssystemdefekt. Gewährleistung der Primär und Sekundär- Luftumwälzung könnte gefährdet sein u.s.w! Es gibt immer einen Grund dies auf keinen Fall „Zuzulassen“!!

Am besten wenn Du das mit Deinem Bezirksschornsteinfeger abstimmst - da gibt es sicher eine Lösung.

Bei mir war das kein Problem - ich hatte aber auch nur eine 30 kW Heizung, die Ich dann auch noch auf 11 kW reduziert habe und sie reicht immer noch =)

Gruß
Lodge

Am besten unter Heizraumrichtlinien im Netz nachforschen, ich bin da nicht aktuell, sehe aber kein Problem, wenn die Anlage vor Manipulationen geschützt ist.