Liebe/-r Experte/-in,
der Nachbar meiner Freundin, der eh schon recht merkwürdig ist, hat heute an seinem Reihenhaus (sein Eigentum) eine Kamera angebracht die den Bürgersteig und Strassenraum vor seinem Haus erfasst. Es werden also Personen und Autos auf dem Bürgersteig und der Strasse vor dem Haus gefilmt. Die Kamera ist auch gut 4-5 Meter von der Haustüre entfernt und filmt in eine andere Richtung, so dass eine mögliche Überwachung des eigenen Eingangsbereichs ausgeschlossen ist.
Ich fühle mich hier in meinem Persönlichkeitsrecht eingeschränkt bzw. verletzt. Daher wüsste ich gerne ob das so überhaupt zulässig ist. Gibt es nicht auch ein Recht am eigenen Bild ? Und gibt es ggf. zitierfähige Schriften zu dem Thema ? Ich würde eigentlich nur in letzter Konsequenz mit Anzeige reagieren und es ggf. vorher mit einem höflichen Brief versuchen.
Im Voraus vielen Dank !!