Aufstieg in den gehoben Dienst mit einem nachgeholten Studiengang?

Hallo hätte mal eine Frage da mir diese irgendwie keiner so wirklich beantworten kann.

Ist es möglich als Beamter im mittleren Dienst den Aufstieg durch einen privat erworbenen Studiengang (kein Bachelor) z.b Betriebswirt (IHK/HWK) in den gehobenen Dienst zu schaffen?

würde mich freuen auf praktische Beispiele wie man es angehen könnte.

Gruß

Anni

Hallo,

das ist wohl kein STUDIENgang, wenn es um IHK/HWK geht. Dass sich private Unternehmen gerne mit „Studiengängen“ brüsten, ändert nichts daran, dass es „nur“ eine Fort-/Weiterbildung ist.
http://www.betriebswirt.info/abschluesse/gepruefter-betriebswirt-ihk
http://www.betriebswirt.info/abschluesse/betriebswirt-hwk
Wenn ich mir die Ausbildung zum gehobenen Dienst anschaue …

Für Laufbahnen ohne Studium, aber mit Vorbereitungsdienst (z. B. im
Feuerwehrdienst oder im Baudienst) ist ein abgeschlossenes
Fachhochschulstudium Voraussetzung
(in der Regel mit dem akademischen
Grad eines Diplom-Ingenieurs (FH) oder dem Bachelor abgeschlossen). Für
Laufbahnen mit geringem Personalbedarf (Laufbahnen besonderer Fachrichtung)
gelten besondere Voraussetzungen, hier ist aber auch ein
Fachhochschulstudium
und meistens auch eine mehrjährige (meist drei bis
fünf Jahre) Berufserfahrung nötig.
Die Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst und
ähnliche Fachrichtungen in der Justizverwaltung und bei der Polizei
erfolgt im Rahmen eines Studiums an einer besonderen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung.

Das liest sich nicht so, als ob eine von dir genannte Weiter-/Fortbildung ausreichend wäre. Dein Dienstherr müsste dir aber die Frage beantworten können.

Gruß
Christa

Tachen,

Eine allgemeingültige Antwort kann man nicht geben, weil:
Bundesbeamter? Landesbeamter? Welcher Dienst? Verwaltungslaufbahn?..etc.

Gruß
d.

Hallo,
was bist Du denn für’ne Beamtin? :wink:

Sofern Du in NRW Landes- oder Kommunalbeamtin bist und unter den §31 (5) Laufbahnverordnung NRW fällst, kannst Du Dir den Betriebswirt auch „fast“ sparen, das Stichwort lautet „Aufstiegsprüfung“. Die macht der Dienstherr oder eine von ihm zu bestimmende Behörde.

Für alle anderen Länder oder Fallgruppen oder die Anrechnung eines Studiums im Sinne des §31 (4) LVO NRW siehe vorherigen Antworten.

Gruß vom
Schnabel

Hallo ich bin Bundesbeamtin.
Leider werden bei uns lt. Personalabteilung keine privatrechtlichen erlangten Qualifikationen anerkannt. Nur ich mache jetzt durch den Studiengang Betriebswirtin genau das gleiche wie im gehobenen Dienst…nur leider keine Anerkennung und Bezahlung.

P.s Bei einer Kommune hatten sie mir bevor ich Beamtin wurde die Quali anerannt nur als Angestellte und wollte aber unbedingt Beamtin werden…

Hallo,
dann guck doch mal in den §35 der Bundeslaufbahnverordnung:

„Der Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Aufstiegsverfahrens. Dieser setzt neben der erfolgreichen Teilnahme an einem Auswahlverfahren … beim Aufstieg in den gehobenen und höheren Dienst den erfolgreichen Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes oder eines Hochschulstudiums sowie eine berufspraktische Einführung in die höhere Laufbahn voraus.“

Dir sollte klar sein, dass das Beamtenrecht völlig anders „tickt“ als der TVÖD. Auch als Angestellte hast Du keinen Anspruch darauf, nach einer privaten Fortbildungsmaßnahme entsprechend verwendet zu werden. Es mag die Anerkennung für gewisse Stelleninhalte nachsichziehen und sich positiv auf ein Auswahlverfahren auswirken, aber ggf. auch einfach nicht.

Es stellt sich mir auch die Frage, für was da eigentlich was anerkannt wurde. Kann es sein, dass sich der „Studiengang“ positiv auf die Ernennung zur Beamtin ausgewirkt hat? Selbst als „normale“ Betriebswirtin (FH) müsstest Du einen Vorbereitungsdienst durchlaufen. Das ist das gleiche wie bei Dipl.Ing. oder Architekten. Selbst Lehrer müssen das.

Gruß vom
Schnabel

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Hallo leider bin ich noch nicht weitergekommen.
Gibt es vielleicht noch jemanden der sich mit der Thematik auskennt?
besonders heißt es „oder vergleichbare Qualifikationen“
Gruß

Wäre für jeden Tip dankbar.