Hallo,
dann guck doch mal in den §35 der Bundeslaufbahnverordnung:
„Der Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Aufstiegsverfahrens. Dieser setzt neben der erfolgreichen Teilnahme an einem Auswahlverfahren … beim Aufstieg in den gehobenen und höheren Dienst den erfolgreichen Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes oder eines Hochschulstudiums sowie eine berufspraktische Einführung in die höhere Laufbahn voraus.“
Dir sollte klar sein, dass das Beamtenrecht völlig anders „tickt“ als der TVÖD. Auch als Angestellte hast Du keinen Anspruch darauf, nach einer privaten Fortbildungsmaßnahme entsprechend verwendet zu werden. Es mag die Anerkennung für gewisse Stelleninhalte nachsichziehen und sich positiv auf ein Auswahlverfahren auswirken, aber ggf. auch einfach nicht.
Es stellt sich mir auch die Frage, für was da eigentlich was anerkannt wurde. Kann es sein, dass sich der „Studiengang“ positiv auf die Ernennung zur Beamtin ausgewirkt hat? Selbst als „normale“ Betriebswirtin (FH) müsstest Du einen Vorbereitungsdienst durchlaufen. Das ist das gleiche wie bei Dipl.Ing. oder Architekten. Selbst Lehrer müssen das.
Gruß vom
Schnabel