Aufstiegsmöglichkeit

Hallo Ihr Lieben, ich habe da mal eine Frage an euch, habe mich auch schon ein wenig schlau gemacht, aber ich werde daraus nicht wirklich schlau^^. Also ich habe im Januar vorzeitig meine Ausbildung zum lageristen beendet und arbeite seit dem 01.02 in einem anderen Unternehmen. Das Unternehmen möchte auf Grund meiner guten Leistungen mich fördern und schlug mir vor, den handelsfachwirt zu erlernen. Im Internet steht allerdings, man braucht dafür die Ausbildung zum Kaufmann und im dann den fachwirt zu erlernen muss man nach der Ausbildung noch min.1 Jahr Berufserfahrung sammeln um an die Schule teil nehmen zu können. Meine Frage nun ist, wenn ich nun aber mich bei kik dafür bewerben würde, wieso läuft das dann genau als handelsfachwirt und im blockunterricht und wenn ich das bei der Firma mache wo ich derzeit angestellt bin, erst die Ausbildung zum Kaufmann und dann ein Jahr arbeiten und dann erst den fachwirt erlernen, kann die Firma das auch ändern? Also das so anbieten wie zb. Kik? Gruß und danke schonmal:smile:

Hallo,

wenn man sich für eine Ausbildung zum Handelsfachwirt bewirb, ist das zeitgleich eine kaufmännische Ausbildung und eine Weiterbildung zum Handelsfachwirt. Einzelheiten kann man bei den betreffenden Arbeitgebern oder den Schulen, die die Weiterbildung in der Handelfachwirtausbildung anbieten erfahren (z.T. IHK).

Ggf. ist auch eine Weiterbildung zum Lagermeister sinnvoll.

Viel Erfolg!

Gruß

RHW

Hallo,
leider kann ich bei dieser speziellen Fragestellung nicht weiterhelfen. Aber ich hoffe, es gibt in diesem Forum geeignete Experten.
nordon

An den gesetzlchen Grundlagen ist nicht zu rütteln.

Paragraph 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin:

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen
    kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige
    Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Ver- käufer/zur Verkäuferin oder in
    einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens
    zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
    (2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen
    kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein.
    (3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur
    Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere
    Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche
    Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Ich denke, im 3. Punkt liegt die Möglichkeit für Dich, das Ganze zu verkürzen. An Deiner Stelle würde ich bei der IHK nachfragen, wie Du die gewünschten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten beweisen kannst.

Hallo,

das weiß ich auch nicht. Du solltest mal mit Deinem Vorgesetzten, der Dich für die Weiterbildung vorgeschlagen hat, unterhalten.
Ich kann mir aber nicht vorstellen dass „Kik“ in Sachen Weiterbildung Extrawürste gebraten bekommt.
Oder Frage mal bei der IHK nach.

Viel Erfolg

Keine Ahnung