Aufstockung bis zu welchem. Verdienst

Hallo,

ein bekannter verdient bei 30 Stunden Arbeit/woche 1300 euro in München. Wäre es in diesem Fall nicht fast besser mit den Stunden runter zu gehen und dann mit Bürgergeld aufzustocken. Da käme er wohl vermutlich fast auf den selben Betrag? Bis zu wieviel Euro kann man aufstocken, bis zu welchem Gehalt. Er wohnt vegünstigt und bezahlt nur 500 Euro warm Miete München Stadtmitte.
Kenn mich da leider nicht aus und würde ihm gerne weiterhelfen.

Vg

Wurde er gekündigt oder ist er krank? Warum soll er sich selber hilfsbedürftig machen (indem er seine Stunden reduziert) und hältst Du Deine Idee für richtig?

sind die 1300 EUR netto oder brutto?
Evtl. kann er auch die Aufstockung beantragen, wenn sein Gehalt geringer ist, als ein evtl. Bürgergeld.
(d.h.: beantragen kann er auf alle Fälle, entscheiden wird die Behörde :wink: )

Er ist psychisch krank packt Grad so die 30 stunden und hat eine Behinderung von Grad 40.
Ist schon die Frage ob es demnächst eher bergauf geht oder er überlastet ist.

Hallo,

als „Aufstocker“ muß er zuerst seine eigene Leistungsfähigkeit ausschöpfen. TZ-Arbeit muß medizinisch begründet sein.
Außerdem müssen vorher andere Unterstützungsmöglichkeiten wie zB Wohngeld ausgeschöpft sein.

Bei einer derart begrenzten Leistungsfähigkeit stellt sich sowieso die Frage nach einer teilweisen Erwerbsminderung.
Außerdem sollte ggfs. ein Erhöhungsantrag bezüglich des GdB erwogen werden, der im Falle der „Aufstockung“ einen pauschalen Mehrbedarf ab GdB 50 begründen könnte.

&tschüß
Wolfgang

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Hallo,

Ich möchte die Frage von @hawethie gerne nochmal wiederholen:

Warum ich frage? Wenn diese Angebe brutto ist, verstößt der Arbeitgeber vermutlich gegen Gesetze. Der Mindestlohn beträgt in Deutschland seit dem 01.10.22 12,00 €. Das bedeutet, bei einer 30 Stundenwoche, einem durchschnittlichen Monat von 21 Arbeitstagen (4,2 Wochen im Schnitt), sollte man 126 h pro Monat ausgehen. Das ergibt 1.512 € pro Monat.

Grüße
Pierre

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Die Angaben sind netto

Bezieht dein Bekannter Wohngeld? Falls nein, sollte er das umgehend beantragen.

:paw_prints:

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Und hier nachgeforscht werden ob er wohngeldberechtigt ist.


ramses90
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