Aufstockung zu geringem Auszubildendengehalt ab 01.08.2016?

Hallo,
mein Kind ist (U18) Azubi im 1. Lehrjahr und hat ein recht geringes Entgelt. Dies soll laut Medien durch ALG II aufgestockt werden können. Ich suche verzweifelt den richtigen Antrag dafür. Kann mir da jemand helfen???
Danke

Habt ihr es schon mal beim Jobcenter versucht?

Ja das habe ich. Habe aber nichts erreicht. Das geht nur mit Termin und das dauert leider

Servus,

Auszubildende erhalten kein ALG II,. da können „die Medien“ herumplappern wie sie wollen.

Welche Hilfen an Auszubildende gewährt werden können, steht hier:

https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk5/~edisp/l6019022dstbai394655.pdf?_ba_sid=L6019022DSTBAI394658

Schöne Grüße

MM

Ich hätte gedacht, dass du dir da das passende Formular geben lässt, und wenn das nur mit Termin geht, sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine vom Gesetz geregelte staatliche Unterstützung für deinen Lebensunterhalt während der Ausbildung. Dazu kommen noch die individuellen Fahrtkosten. Die Zahlung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) durch die Bundesagentur für Arbeit ist aber laut Sozialgesetzbuch an einige Bedingungen geknüpft:

•Nur deine erste Ausbildung wird gefördert

•Nur eine staatlich anerkannte Ausbildung wird gefördert.

•Ein Azubi kann nur dann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen, wenn er während der Lehre nicht mehr zu Hause wohnt.
Bei einem minderjährigen Azubi gilt zusätzlich: Du erhältst nur dann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn du während der Lehre nicht bei deinen Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt liegt (rund eine Stunde für jeden Weg). Diese Voraussetzung muss allerdings nicht erfüllt werden, wenn du aus schwerwiegenden sozialen oder psychischen Gründen nicht mehr zu Hause wohnen kannst.

•Dein Einkommen und das Einkommen deiner Eltern werden bei der Berechnung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) berücksichtigt.

mfG
duck313

Servus,

Antrag auf BAB kann beim Jobcenter nicht gestellt werden, deswegen gibt es dort auch keine passenden Formulare dafür.

Schöne Grüße

MM

Hallo

Ich glaube, du bist nicht auf dem neuesten Stand. Ab 1. August kann auch ein Auszubildender Alg II bekommen. Unter welchen Voraussetzungen weiß ich allerdings nicht.

Viele Grüße