Aufteilung Beiträge RIESTER bei Eheleuten

Guten Tag zusammen.

meine Frau und ich sind im Begriff jeweils einen Rieservertrag abzuschließen (in Form eines Bausparvertrags). Die Besonderheiten des „Wohnriesters“ sind mir dabei bewußt.

Ich bin voll berufstätig (Bruttoverdienst ca. 60.000€) meine Frau nur in Teilzeit (als Beamtin, ca. 15.000€ Bruttoverdienst). Wir haben 3 Kinder welche alle nach 2007 geboren sind und somit 300€ Zulage „bringen“.

Meine Frage dazu ist nun: Wie verteilen wir sinnvollerweise unsere Kinderzulagen, um auch die steuervorteile bestmöglichst auszunutzen?

Formel - Bruttojahreseinkommen mal 4 abzüglich Zulagen 154 € für den Erwachsenen / 300 € für die Kinder (Kinderzulagen steht der Mutter zu) geteilt durch 12 (mtl. Rate).

Wenn die Kinderzulagen an den Vater gehen soll, benötigt die Bausparkasse dazu eine schriftliche Anweisung der Mutter.

Danke, die Berechnung der Beiträge ist mir wohl bewußt.

Die Aufteilung soll (selbstverständlich im Einverständniss der Mutter) so vorgenommen werden, dass es STEUERLICH am geschicktesten ist.
Evtl. kann es sinnvoll sein, die ganzen Ki-Zulagen auf meine Frau laufen zu lassen, da ich einen größeren steuerlichen Vorteil habe (Günstigerprüfung?!). Bin mir nur nicht sicher, ob ich da einen Denkfehler begehe, da wir zusammen veranlagt sind und es von daher evtl. auch völlig egal ist wer welche Zulagen nutzt…

Hallo,

Bin mir nur nicht sicher,
ob ich da einen Denkfehler begehe, da wir zusammen veranlagt
sind und es von daher evtl. auch völlig egal ist wer welche
Zulagen nutzt…

du beantwortest deine Frage im Prinzip schon selbst.Durch die gemeinsame Veranlagung spielt es bei der steuerlichen Betrachtung keine Rolle,auf wessen Vertrag die Zulagen fließen.Hier sollten andere Aspekte eine Rolle spielen.Da die Frau ein geringeres Einkommen hat,wäre es unter diesem Gesichtspunkt unter Umständen sinnvoller,ihr die Kinderzulagen zukommen zu lassen.Auch die Kostenbelastung der jeweiligen Verträge sollte auf den Prüfstand,da die Anbieter anteilig für gutzuschreibende Zulagen Gebühren erheben.Das sollten eher mögliche Kriterien für eine Entscheidung sein,auf wessen Vertrag die Zulagen gebucht werden sollen…

Grüße,sapine

1 Like