Aufteilung der Werbungskosten bei der Zusammenveranlagung

Moin moin,

wird bei einer Zusammenveranlagung zwischen den Werbungskosten des Mannes und der Frau unterschieden?
Wenn nicht, kann man die Werbungskosten beider Eheleute einfach addieren und einfach einem von beiden zuschreiben (ist im Steuerprogramm nur so möglich)?
Ist es egal, bei wem man die Werbungskosten einträgt, wenn man bedenkt dass die Frau in Steuerklasse 5 in Summe doppelt so viel Lohnsteuer wie der Mann zahlte?

Grüße,
Christoph

Hallo,

ist das ein selbstgeschriebenes Programm?? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann jedes Programm auf dem Markt natürlich getrennt nach Mann und Frau die Werbungskosten aufnehmen.

Gruß
Christa

Vermutlich hab ich mich zu missverständlich ausgedrückt. In dem Programm geht es nur getrennt.

Meine Frage ist aber, falls bei Zusammenveranlagung auch die Werbungskosten von beiden Ehepartnern zusammengerechnet werden können, bei wem sollte ich diese aufführen: Bei dem, der mehr Lohnsteuer zahlt, oder bei dem, der weniger zahlt.

Du gibst die getrennt ein, so wie sie entstanden sind. Je nach Veranlagungsart werden sie entweder zusammen gelegt oder eben auch nicht. Meiner (nichtfachlichen!) Meinung nach wäre es falsch, sie einem der Eheleute zuzurordnen, weil es nicht der Realität entspricht. Vielleicht meldet sich aber noch jemand, der sich mit dem Steuerrecht genau(er) auskennt.

Servus,

wirf das „Steuerprogramm“ weg, das Du da verwendest.

Die Werbungskosten werden jeweils von den Einnahmen bei jeder einzelnen Einkunftsart für sich getrennt abgezogen. Bereits, wenn einer der Ehepartner Einkünfte verschiedener Einkunftsarten hat, werden seine Werbungskosten nicht zuerst vermengt und dann irgendwie aufgeteilt, sondern bei jeder Einkunftsart werden die Werbungskosten abgezogen, die zu dieser Einkunftsart gehören.

Bei der Zusammenveranlagung werden erst viel später, nämlich nach der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, die beiden Beträge, die auf die beiden Ehegatten entfallen, zusammengerechnet.

Die Schritte, die dazwischen liegen, schaust Du Dir bitte auf Deinem letzten Einkommensteuerbescheid an. Dort sind sie nämlich haarklein und Schritt für Schritt aufgeschrieben.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Das spielt bei der Festsetzung der Einkommensteuer keine Rolle.

Schau Dir mal einen ESt-Bescheid an: Nur das erste Blatt, die Abrechnung zur ESt (und beiläufig formal nicht Bestandteil des Bescheids über Einkommensteuer), enthält die geleisteten Vorauszahlungen und die einbehaltene Lohnsteuer.

Die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer aka „Zusammenveranlagung“ bei Ehegatten, die sie beantragt haben, findet vorher statt und ist an keinem Punkt davon beeinflusst, welcher Ehegatte welche Vorauszahlungen geleistet hat.

Schöne Grüße

MM