Moin moin,
wird bei einer Zusammenveranlagung zwischen den Werbungskosten des Mannes und der Frau unterschieden?
Wenn nicht, kann man die Werbungskosten beider Eheleute einfach addieren und einfach einem von beiden zuschreiben (ist im Steuerprogramm nur so möglich)?
Ist es egal, bei wem man die Werbungskosten einträgt, wenn man bedenkt dass die Frau in Steuerklasse 5 in Summe doppelt so viel Lohnsteuer wie der Mann zahlte?
Grüße,
Christoph