Aufteilung Erbe - Testament und Plfichtteil

Nein, ich wollte ursprünglich noch irgendwas dazuschreiben von wegen „solange die Pflicht teile abgedeckt sind“, aber das war mir dann zu viel Text, und irgendwie dachte ich auch, das versteht sich.

Das war eine Antwort auf meine Offtopic-Frage.

Dann lies doch einfach nach:

Ich dachte, sowas wäre selbstverständlich, bevor man fremde Threads kapert und für eigene o.T.-Fragen missbraucht.

Also bitte, was soll das?
Ich hatte angenommen, wenn ich schreibe

dann wäre klar, dass das unter der Voraussetzung geschieht, dass die Pflichtteile berücksichtigt werden.

Und da

hatte ich eine Frage an den UP gestellt, den mir der UP beantwortet hat, und den du dafür gerügt hattest („Für wen ist deine Vermutung interessant ?“)

Danke für die Erläuterungen, Gudrun.

Ich verstehe dann aber den §2305 BGB nicht:

§ 2305 Zusatzpflichtteil

„Ist einem Pflichtteilsberechtigten ein Erbteil hinterlassen, der geringer ist als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, so kann der Pflichtteilsberechtigte von den Miterben als Pflichtteil den Wert des an der Hälfte fehlenden Teils verlangen. Bei der Berechnung des Wertes bleiben Beschränkungen und Beschwerungen der in § 2306 bezeichneten Art außer Betracht.“

Hier steht - so verstehe ich es -, dass auf Nachfrage aufgefüllt werden muss, wenn in meinem Beispiel den im Testament bedachten Enkeln weniger als 1/18 (Hälfte des gesetzlichen Teils von 1/9) hinterlassen worden wäre.

Ich bin immer noch verwirrt. Danke für die Geduld. :wink:

Du übertreibst maßlos. Threadkaperung geht anders.

Ich fand die Frage nach dem 3. Enkel und die Antwort darauf interessant.

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Ich hatte geantwortet auf:

Eben. Wozu?

Das hast du richtig beobachtet.
Was Gudrun schrieb stimmt (hier)nicht.

Die 2 Enkel erben lt. Testament je 10%. Gesetzlich( ohne Testament) wären 1/9. Soweit richtig.
Aber nach § 2305
besteht doch der Aufstockungsanspruch erst wenn die 10% laut Testament weniger als die Hälfte der 1/9 = 1/18 wären !
Und das sind sie ja nicht.

Und das beantwortet auch die Frage von Simsy ob man denn im Testament nicht einzelne Erben begünstigen dürfte. Doch, darf man.
Grundsätzlich ist man ganz frei. Nur bei den nächsten Angehörigen (Ehepartner,Kinder,Eltern,ggf. Großeltern) greift dann das Pflichteilsrecht. Die sollen nie ganz leer ausgehen dürfen. Sie haben immer den Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

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@anon43214967 Bis jetzt habe ich als Thread-Erstellerin mich aus dem kleinen Scharmützel rausgehalten. Deine rüden Kommentare bringen hier aber einen Unterton rein, den ich nicht möchte und die bisher Antwortenden nicht verdient haben. Schließlich helfen sie mir bei meiner Frage.

Deshalb bitte ich Dich, mit der Stänkerei aufzuhören. Danke dafür.

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Ja, das war schon nach den ersten paar Beiträgen in diesem Thread hier klar, abgesehen davon war mir das eigentlich nicht unbekannt.

Was ich nicht verstehe ist, wieso man das erst im Testament machen darf, und nicht schon vorher durch ungerecht verteilte Geschenke - da natürlich immer unter Berücksichtigung der Pflichtteile.
Aber langsam wird mir das selber klar. Wenn man jemandem was schenken will, was die anderen nicht kriegen sollen, muss man eben dazu stehen und auch sein Testament entsprechend aufsetzen (ok, ok, immer unter Berücksichtigung der Pflichtteile). -

Ja, aber wenn man noch nicht mit seinem Ableben rechnet? Oder wenn man das nicht weiß? Oder wenn man jemanden bevorzugen will, ohne das den anderen Erben ausdrücklich per Testament mitteilen zu wollen?

Vererben ist extrem kompliziert …
Wer nicht allzu viel zu vererben hat, kann sich wohl glücklich schätzen.

PS: Mir fällt gerade auf, dass das alles nicht zum Thema gehört. :flushed:

Die erbrechtlichen Konsequenzen kannst Du ja hier nachlesen. Was mich enorm stört, ist Deine Äußerung, die noch lebenden Kinder des Erblassers müssten für das Pflichtteil des im Testament nicht bedachten 3. Enkel aufkommen. Es geht um die Verteilung des Vermögens der Erblasser. Din Haupterben kommen für gar Nichts auf. Sie erben Vermögen, das sie nicht selber erwirtschaftet haben. Sie bekommen was dazu, zu dem sie vermutlich Nix beigetragen haben.
Das fällt durch den Pflichtteil etwas niedriger aus als erhofft. Sie müssen also für gar Nichts aufkommen.
LG
Amokoma1

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@Amokoma1

Gut, dass Du ‚vermutlich Nix beigetragen haben‘ geschrieben hast. Wenn man die Umstände nicht kennt, wäre es ratsam und angebracht, sich mit solchen Vermutungen zurückzuhalten. Fachlich habe ich in dem Post keine relevante Information gefunden.

Nur soviel dazu: Dafür, dass jetzt noch was zum Erben für alle da ist, hat im Wesentlichen einer der Erben gesorgt.

Welcher? Doch nicht etwa der enterbte??

@Simsy

Nein, eines der noch lebenden Kinder. Und dass der älteste, ‚vergessene‘ Enkel seinen Pflichtteil bekommen soll, ist auch absolut unstrittig. Es ging nur um die Aufteilung unter allen Erbberechtigten…

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