Auftrag erteilt: Wie lange Zeit geben, bis Arbeiten durchgeführt werden?

Hallo,

ich bin Hausmeister bei mir im Wohnblock, als Nebenjob.

Letzte Woche war der Chef von der Sanitär Firma da, weil immer Luft in der Heizung ist.

Es stellte sich heraus, dass das Ausdehnungsgefäß und das Sicherheitsventil defekt sind. Die Hausverwaltung erteilte am Mittwoch den Auftrag.
Bis jetzt hat die Firma noch nicht sich gemeldet, wegen dem Einbau der genannten Teile.

Im Auto habe ich im Radio gehört, dass Firmen durchschnittlich 2,5 Monate brauchen um Aufträge auszuführen, wegen Fachkräfte Mangel.
Wie lange sollte ich jetzt warten, bevor ich der Verwaltung melde, dass die Firma den Auftrag noch nicht bearbeitet hat?
Die Verwaltung managed alles um das Haus und die Arbeiten die von Handwerkern auszuführen sind.

Ciao

Hallo!

Bist Du es denn der das überwachen muss ?
Es ist doch kein Notfall, Heizung funktioniert (mit gewissen Problemen).

kann es nicht sein, es ist mit Verwaltung was vereinbart, bis wann das erledigt werden soll ?

Sonst warte mal 14 Tage ab.

mfG
duck313

Hm, ich weiss leider nicht, was die Verwaltung mit der Firma vereinbart hat.

Einmal, habe ich auch der Verwaltung gesagt, das die Firma nach 4 Wochen immer noch nicht richtig das Absperrventil im Keller dicht bekommen hat.
Es wurde sich von der Verwaltung bedankt und die Firma ermahnt, dass endlich zu machen.

Ich weiss es eben nicht und darum frage ich, wie lange ich mal warten sollte.

Hi.

Das ist schon richtig, doch hier ist es so, das Großkunden (und dazu gehören Hausverwaltungen meist) irgendwie dazwischengeschoben werden.
Ich würde auch, aus schon geschriebenen Gründen, noch 1 - 2 Wochen warten und dann mal höflich nachfragen.

Hallo,
hat diese Firma einen Wartungsauftrag fuer die Heizung? Das waere ein Grund, dass sie nicht allzu lange warten.

Ja, die Firma hat einen Wartungsvertrag für die Heizung. Ich denke die Verwaltung hat so einen Vertrag, dass alle Sanitär Aufträge an diese Firma gehen.
Bestimmt bekommt die Verwaltung dann am ehesten einen Handwerker, wenn was gemacht werden muss und wird nicht auf die Warteliste gesetzt…
Die Verwaltung hat etwa 500 Wohneinheiten ( Wohnungen + EFH) zu vermieten, da wird sich das lohnen.

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Genau das meinte ich, als ich schrieb: Großkunden werden sicher irgendwie dazwischen geschoben . Also Ruhe bewahren, das wird baldmöglich erledigt werden.

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Steht da auch ein Termin oder ein Zeitfenster zur Erledigung drin?

Dieses grundsätzliche Problem betrifft nicht den Auftrag der Hausverwaltung an den Handwerker, sondern deinen Arbeitsvertrag. Ich würde das einfach mit der Hausverwaltung klären derart,

  • was ich überhaupt melden muss
  • in welcher Regelmäßigkeit (täglich, wöchentlich, monatlich)
  • ob ich überhaupt die Termine verfolgen oder beispielsweise nur die durchgeführte Arbeitsleistung des Handwerkers melden muss.
  • oder nur anwesend sein muss, wenn der Handwerker seinen Termin verkündet.

awM

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