Hallo Liebe Leute,
Ich bin Handelsvertreter nach HGB 84 im Bereich der Altbausanierung.Regelmässig habe ich einen Geschäftspartner dabei , der meine gestellten Rechnungen /Provisionen zu spät bezahlt.Jetzt ist er mal wieder in Verzug und das bringt mich regelmässig in die Situation , das auch Rechnungen von mir liegen bleiben.
Morgen habe ich einen Termin mit einem Kunden, der mir bei einem Auftrag unterschrieben hat , der Kunde leistet eine Anzahlung , die er gerne Bar bezahlen möchte.Der Auftraggeber sieht dies gerne , da er dann sofort sein Geld bekommt.In der Regel kein Problem ,dem Kunden quittiere ich auf der Auftragsbestätigung , das ich , im Namen der Firma, das Geld entgegen genommen habe.Im Normalfall bringe ich das Geld zur Firma und lasse mir quittieren , das ich das Geld ordnungsgemäß einbezahlt habe.Kommt nicht ift vor , aber abundzu schon.Jetzt meine Frage…
Die Anzahlung des Kunden entspricht ungefähr meinen offenen Forderungen gegenüber dem Auftraggeber, ich habe nun vor , das Geld zu behalten , meine Rechnung zu quittieren , das ich meine Rechnung in Bar bekommen habe , weil ich keine Lust habe noch länger auf mein Geld zu warten.Buchhalterisch wäre das kein Problem, aber ist es auch rechtlich haltbar ???
Ich hoffe , ihr könnt mir weiterhelfen.Danke im Voraus.