Auftragsbestätigung ohne Auftragserteilung

Hallo , ich suche weitere Telekomkunden , die Ihren bestehenden Vertrag kündigen wollten weil dieser ausläuft , bzw kündbar ist und die von der Telekom auf eine vorgebliche Vertragsumstellung hingewiesen wurden , durch die die Kündigungsfrist sich um erneute 24 Monate verlängert OHNE das man dies bei der Telekom beantragt hat. Telekom verweist auf eine angeblich zugestellte Auftragsbestätigung mit 14 tägigen Widerruf , die ich nicht erhalten habe und erst auf mehrmaliges Anfordern eine Kopie erhalten habe , also Auftragsbestätigung vom 08.10.2011 - erstmalige Kenntnisnahme durch mich aber erst im März 2012 !!! 1. Da ich keinen Auftrag erteilt habe kann auch keine rechtmäßige Auftragsbestätigung erfolgt sein
2. Einen Nachweis wer den Auftrag erteilt hat verwehrt mir die Telekom
3. Einen Zustellnachweis für die auftragsbestätigung gibt es auch nicht
Trotzdem behauptet die Telekom , bzw Ihre Mitarbeiter ich wäre über eine Auftragsbestätigung informiert worden und ich hätte nicht widersprochen somit sei meine Tarifumstellung gültig und mein Vertrag nicht vor ablauf 09.2013 kündbar.
Da ich erst 5 Monate nach Ablauf der Widerrufsfrist tatsächlich Kenntnis von der Auftragsbestätigung erhielt und die Telekom keinen Zustellungsnachweis und keinen Auftrag von mir hat ist doch klar das mein Vertrag gek+ündigt werden muß , was die Telekom aber ablehnt und ich somit keinen Providerwechsel vollziehen kann , obwohl ich das unbedingt möchte.
die Telekom möchte mir auch nicht sagen wer den Vertrag / Auftrag ausgelöst hat. Sie fordern mich auf einen Anwalt aufzusuchen ( witzigerweise)

Ist Strafanzeige wegen Verdacht des Betrug nicht eigentlich unausweichlich ?
Wie wird eigentlich mit meinen Daten innerhalb der Telekom verfahren wenn andere in meinem NAmen dort Verträge abschliessen können ?
Wie kann ich nun die Vertragsaufhebung erreichen um meinen Providerwechsel durchzuführen ?

Hallo,

die Telekom muss dir NICHT beweisen, dass du die Auftragsbestätigung erhalten hast. DU musst beweisen, dass du die Auftragsbestätigung nicht erhalten hast.

Da man Verträge heutzutage auch telefonisch oder z. B. auch im Internet abschließen kann, ist nicht immer feststellbar, wer den Auftrag ausgelöst hat. Deshalb gibt es ja das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen nach erhalt der Auftragsbestätigung.

Der Versand der Auftragsbestätigung wird bei der Telekom dokumentiert. Auch ein Rückläufer bei Nichtzustellung durch die Post würde dokumentiert werden. Da das bei dir offenbar nicht der Fall ist, darf die Telekom davon ausgehen, dass der Vertrag zustande gekommen ist.

LG
ishtari

Vielen Dank für die Antwort ,

wenn ich aber eine Auftragsbestätigung NICHT erhalten habe, ist es doch nicht mir zuzumuten das zu belegen , bzw zu beweisen , die Telekom hat keinen mündlichen und auch keinen schriftlichen Auftrag von mir erhalten den man bestätigen könnte. Was immer die Telekom sagt verschickt zu haben , sagt doch nichts darüber aus ob mich das Schreiben erreicht hat und schon gar nicht ob dieses Schriftstück dann auch eine Auftragsbestätigung beinhaltete.
Ich war doch faktisch überhaupt nicht in der Lage fristgemß Widerspruch einzulegen , weil ich doch das Schreiben erst 5 Monate später als Kopie auf Nachfrage erhalten habe und das NUR weil durch meinen beabsichtigten Providerwechsel von der Telekom nicht aus meinem Vertrag entlassen werde, was dazu führte das ich nachfragen mußte und nur dadurch gelangte mir zur Kenntnis das eine Umstellung stattgefunden hat, die eine Kündigungsfristverlängerung von 24 Monaten beinhaltete. Das hätte ich nie abgeschlossen , bin seit über 10 Jahren in dem Verein gewesen.
In meinen Augen ist das Betrug, ich kann nur nicht klären WER, zu welchem Zeitpunkt konkret meinen Auftrag ausgelöst hat , das kann ich also offensichtlich nur über die Staatsanwaltschaft klären lassen ?
LG
Telekomopfer

Vielen Dank für die Antwort ,

wenn ich aber eine Auftragsbestätigung NICHT erhalten habe,
ist es doch nicht mir zuzumuten das zu belegen…

*lol* Wie stellst du dir einen Rechtsstreit denn vor?

Die Telekom belegt, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, dann ist es an dir (oder deinem Anwalt oder einem Staatsanwalt) zu belegen, dass das nicht so ist.

Seit wann muß ich denn meine Unschuld beweisen ? Das ist ja Beweislastumkehr - ich weiß das es das gibt aber doch nicht in jedem Falle , zumal wie belegt denn die Telekom einen Vertrag ?
Ich habe keinen unterschrieben und auch telefonisch keinen abgeschlossen ? Frage ist doch wie stellt sich die Telekom den Rechtsstreit vor…, wie belegt Sie Ihre bis dato aufgestellten Behauptungen ?

Die Telekom sagt ja nicht mal auf meine Anfrage hin wer den Auftrag ausgelöst hat , wenn ich es gewesen sein sollte ! Denn das ist ja wohl die einzig mögliche und richtige Antwort, woraus sich dann die zweite wesentliche Frage ergeben würde , nämlich wie habe ich das getan ? Und auch da gibt die Telekom keine antwort - ich frage mich warum , denn Sie erfassen doch alles im System wie sie behaupten.
Wenn das hier rechtmäßige Praxis ist , braucht man ja gar keine anträge mehr und auch gar nicht mehr verhandeln über Verträge , man schickt einfach Auftragsbestätigungen raus oder behauptet es , und wer länger als zwei Wochen im Urlaub ist , oder seine Post nicht sofort liest ist dann automatisch Telekom Kunde - also ehrlich so kann es nicht gehen - nicht einmal in unserem Staat !

Wenn du 5 Monate im Urlaub warst und deshalb gar nicht auf die Auftragsbestätigung reagieren konntest, die an dich geschickt wurde weil irgendein pöser Pube bei der Telekom einen Auftrag in deinem Namen erteilt hat, kannst du das doch locker belegen.

Es gibt nicht umsonst ein Fernabsatzgesetz. JA Verträge können heutzutage auch mündlich und auch fernmündlich (also telefonisch) abgeschlossen werden. Und die Regierung, die das Fernabsatzgesetz beschlossen hat, verlangt noch nicht mal ein Stimmenidentifikationsprogramm, dass automatisch mitläuft und den Anrufer automatisch mit einer Datenbank abgleicht, diese Verbrecher…

Man kann heutzutage sogar Verträge über das Internet abschließen! Und dabei haben die handelsüblichen Computermäuse noch nicht mal einen Fingerabdruckscanner… Und dass Passwörter von beinahe jedem 12jährigen geknackt werden können, weiß doch jeder! Wie kann das nur geltendem Recht entsprechen. *augenverdreh*

Aber noch mal zum Thema Beweislastumkehr. Frag doch mal deinen Anwalt nach deinem Beispiel mit dem Urlaub. Musst du nachweisen, dass du im Urlaub warst und deshalb die Auftragsbestätigung nicht lesen konntest? Oder muss die Telekom beweisen, dass du nicht im Urlaub warst, als die Post kam?

Viel Spaß beim Klagen.

ishtari

@Ishtari: Besser im Privatrechtseminar an der Uni aufpassen, dann wird es auch was mit der Rechtsbelehrung.

@Telekomopfer: Du musst gar nichts beweisen - wäre ja auch irgendwie verkehrte Welt oder? Ein Schreiben gilt erst dann angekommen, wenn Du es selber in bestätigst oder der Amtsbote es Dir laut vorliest - sogar Einschrieben (mit und ohne Rückschein) sind zumeist ohne rechtliche Bedeutung. Mit wenigen Ausnahmen für behördliche Schreiben gilt das für Endverbraucher allemal!

Ich hatte selber mal ein Scharmützel wegen so einer Sache mit dem BUND (Rentenversicherung - Berlin) - schlechte Karten für den BUND … Zugang muß bewiesen werden, nicht umgekehrt. Genau zu dem Thema gibts herrliche Urteile mit Finanzamt vs. Steuerzahler

Ein (Kauf-)Vertrag kommt laut BGB eh nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande, nur bei zwei Kaufleuten kann unter bestimmten Umständen (=Usus) das Schweigen als Zustimmung gewertet werden.

Am Besten mal bei Dr. jur. Ralf Höcker in den beliebten „Lexika der Rechtsirrtümer“ (den genauen Band weiss ich ad hoc nicht mehr, aber er hat ja erst drei auf dem Markt, soweit ich weiss :wink: nachschlagen, da steht das in relativ leicht verständlicher Form drin.

P.S.: Hatte einen ähnlichen Fall mit der Telekom, da gabs zwar immerhin eine „Auftragsbestätigung“, nur hatte keiner den Rotz bestellt. Ich sollte dann Stornieren/Widerrufen … lächerlich, da man nichts stornieren kann/muss, was man nicht bestellt hat. Nach Drohung mit Strafanzeige gegen unbekannten Mitarbeiter der Telekom - irgendein Spezi muss ja hier die Scheisse gebaut haben - wurde es dann zähneknirschend vom Chef im hiesigen T-Punkt aus dem System genommen (was angeblich so eh nicht geht … da lachen ja die Hühner). Aber nachtragend wie ich bin, gab es trotzdem eine Strafanzeige … Resultat allerdings mau: Kein Schaden -> Kein Betrug. Das war zwar nicht ganz korrekt, aber die hatten hier einfach keinen Bock bei der Strafverfolgungsbehörden. Zumindest wurde die Form gewahrt und ich habe einen Schrieb der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren wegen „Nichtstrafbarkkeit“ eingestellt wurde. Wäre ein Schaden entstanden, wäre das angeblich allerdings verfolgt worden … wers glaubt … naja.

Hallo und vielen Dank für den beitrag , ich sehe das alles so ziemlich genau so , kann doch nicht angehen das eine Telekom nur subjektive Behauptungen aufstellt und somit Verträge geschlossen werden. en Schaden ist ja bereits eingetreten , denn die telekom erhält ja weiterhin Beiträge für einen Zeitraum , in dem ja durch Kündigung bereits ein anderer provider tätig wäre , der Beitragsunterschied zwischen beiden Geselschaften ist schon mal ein Schaden , denn ich muß noch immer an die telekom zahlen die den Vertrag nicht freigibt aufgrund eines einseitigen geschlossenen Vertrages,der eine neue Kündigungsfrist beinhaltet von 24 Monaten. In meinen Augen erfüllt das alles den Straftatbestand nach § 263 StGB. Täuschungshandlung in der Absicht sich widerrechtlich einen Vermögensvorteil zu schaffen zunm Nachteil eines anderen. Ich glaube das sind die Merkmale alle erfüllt.
Also nochmal danke