Hallo,
folgender Fall:
ein MA steht im Angestelltenverhältniss einer Zeitarbeitsfirma.
Der letzte Entsendungsauftrag endete 2015.
ein neuer Entsendungsauftrag könnt im März 2016 starten.
Für die Zeit von Jan bis Feb. wurde keine Entsendenung für den MA gefunden.
Der MA hat aber ein Angebot der Zeitarbeitsfirma ausgeschlagen, weil die Tätigkeit nicht seinem Tätigkeitswunsch entsprochen hat.
Kann jetzt der Arbeitgeber fordern, seine Urlaub für die Überbrückung der Zeit in der keine Entsendung stattfindet zu nehmen ?
Der MA ist Familienvater.
Freue mich auf eure Antworten.
Gruß
Fritzle