Auftragsfreie Zeit mit Urlaub überbrücken

Hallo,
folgender Fall:
ein MA steht im Angestelltenverhältniss einer Zeitarbeitsfirma.
Der letzte Entsendungsauftrag endete 2015.
ein neuer Entsendungsauftrag könnt im März 2016 starten.
Für die Zeit von Jan bis Feb. wurde keine Entsendenung für den MA gefunden.
Der MA hat aber ein Angebot der Zeitarbeitsfirma ausgeschlagen, weil die Tätigkeit nicht seinem Tätigkeitswunsch entsprochen hat.

Kann jetzt der Arbeitgeber fordern, seine Urlaub für die Überbrückung der Zeit in der keine Entsendung stattfindet zu nehmen ?

Der MA ist Familienvater.

Freue mich auf eure Antworten.

Gruß
Fritzle

Hallo,

MA sollte mit Kündigung rechnen.

Grüße

Hi!

Eigentlich würde ich hier den § 293 BGB anführen und laut Annahmeverzug in den Ring werfen …

Allerdings verstehe ich den Teil

nicht so ganz.
War es eine Tätigkeit , die sich aus dem Arbeitsvertrag nicht ergeben hat?

VG
Guido

Hallo,

Ist es nicht so, daß der Arbeitgeber einen entsprechenden Job bereitstellen muß, weil er den MA wegen seiner spezielen Kompetenz eingestellt hat ?
Kann das nicht auf eine Art wie bei Schutzbefohlenen ausgelegt werden ? ( nicht so hart Auslegen wie ich geschrieben habe )
Er muß ja Sorge tragen, daß der MA weiter in seiner Spezialfunktion sich Qualifizieren kann. Berufserfahrung kann nur durch entsprechendene Arbeit zustande kommen.
Oder nicht ?

Gruß
Fritzle

Ohne Kenntnis der genauen Einzelfallumstände kompletter Blödsinn. :grimacing:

Kopfschüttelnd
Wolfgang

1 Like

Hi!

Grundsätzlich mal nicht.

Was ist im Arbeitsvertrag zum Tätigkeits-, Aufgabengebiet definiert?

Gruß
Guido