Aufwand wegen Wasserschaden - was angeben?

Hallo,

eine Haftpflicht-Versicherung wird wohl wegen eines Wasserschadens zahlen. Ich bin Mieter, hab’s nicht verursacht, hatte aber Schaden bei mir. Ich hab vor, meine Arbeitszeit zum Säubern usw. anzugeben mit 10 Euro pro Stunde. Außerdem würde ich gerne etwas berechnen für die Zeit, als meine Wohnung nur schlecht zu gebrauchen war, also so ähnlich wie Mietminderung, nur halt direkt von der Versicherung, nicht übern Vermieter. Geht das?

Wie ist das, wenn es Streit um ein paar Euro gibt, wo sich keine Klage lohnen würde: Streichen die die einfach und zahlen weniger aus? Oder wie läuft das dann, wenn ich bestimmte Posten nicht beweisen kann (wie z.B. wieviele Std. ich gearbeitet habe)?

Danke.

Hi!

Meine Erfahrung ist mit Vorsicht zu genießen, da sich das ganze erstens in Österreich vor 10 Jahren abspielte und das von der Gebäudeversicherung des Vermieters übernommen wurde:

Genau diese 10€ wurden uns auch gewährt: für drei Manntage jeweils 8h - das wurde von der Versicherung bzw. vom Vermieter (Genossenschaft) gewährt, Mehrarbeit bzw. Mehrkosten hätten wir nachweisen müssen, bspw. per Rechnung eines Reinigungsdienstes, persönliche Aufzeichnungen hätten nicht gereicht.

Die hast du ja sowieso bekommen, oder? (Wir bekamen sie wg. des Wasserschadens u.a. wg. der Trocknungsgeräten)

Grüße,
Tomh

Nein, bis jetzt nicht. Wäre auch etwas umständlich, wenn ich erst dem Vermieter die Miete kürzen müsste und er es sich dann von der Versicherung wieder verlangen müsste. Deshalb meine Frage, ob das üblich ist, dass die Vers. direkt an den Mieter zahlt dafür. Ist in Deutschland in meinem Fall.

Danke.

Dsa ist nicht umständlich, sondern die normale Vorgehensweise. Du hast schließlich keinen Mietvertrag mit der Versicherung abgeschlossen - aber nur aus diesem heraus kannst du Ansprüche anmelden.