Können im Fall eines durch den Nachbarn verursachten Wasserschadens im Keller eines Reihenhauses auch der Zeitaufwand für die Neuanschaffung von Mobiliar, Kosten für den Nutzungsausfall der Garage während der Einlagerungszeit von Möbeln, sowie eine Entschädigung für die Lärmbelästigung durch die zur Trocknung des Kellers aufgestellten Trockenmaschinen bei der Versicherung geltend gemacht werden?
Können im Fall eines durch den Nachbarn verursachten
Wasserschadens im Keller eines Reihenhauses auch der
Zeitaufwand für die Neuanschaffung von Mobiliar,
Hi,
wir hatten Anfang des Jahres auch einen Wasserschaden in der vermieteten Wohnung. Unsere Gebäudeversicherung hat alle Schäden bezahlt, die am Gebäude entstanden, also Böden, Wände, Ausweichwohnung des Mieters.
Den Zeitaufwand für die Neuanschaffung von Mobiliar hat die Hausrat unseres Mieters bezahlt. Unsere hat nur das Ausräumen der Wohnung bezahlt.
Kosten für
den Nutzungsausfall der Garage während der Einlagerungszeit
von Möbeln,
Wurden denn seitens der Versicherung Lagerungskosten bezahlt?
Es können nur entweder Lagerkosten oder Nutzungsausfall geltend gemacht werden.
Gruß
Tina