Aufwandsgebühren/Mahngebühren

Hallo,

folgendes ist passiert:

Ich schloss für meine Tochter eine Handyflatrate mit einem medienwirksamen Unternehmens ab.

Durch einen Fehler meinerseits war das Konto bei der ersten Abbuchung nicht gedeckt. Gemerkt habe ich dies erst 1 Woche später als ich aus dem Urlaub kam.

Ich nahm sofort Kontakt via E-Mail mit dem Unternehmen auf und fragte nach ob ich jetzt bezahlen sollte oder ob sie mit der nächsten Rechnung den ausstehenden Betrag abbuchen möchten. (Ich hatte bis zu dem Zeitpunkt KEINE Mahnung erhalten, weder per E-Mail noch per Post oder anderes).
Die Antwort erfolgte einige Stunden später. - Ich möchte bitte sofort auf das dort angegebene Konto bis zum 04.05.2012 bezahlen. Das tat ich noch am selben Tag (25.04.2012) Kein Hinweis auf Mahngebühren oder ähnliches.

Heute bekam ich ein Schreiben(Zahlungserinnerung) mit der Aufforderung den ausstehenden Betrag von 16,54 € zu begleichen. Wie gesagt, längst geschehen.

Allerdings kündigten Sie an mit der nächsten Rechnung einen zusätzlichen Betrag von 20,47 € einzuziehen.

Originalzitat aus dem Schreiben:
„Aufgrund der Rücklastschrift berechnen wir Ihnen mit der nächsten Rechnung eine Gebühr in Höhe von 20,47 €, die die entstandenen Aufwendungen in unserem Hause abdeckt.“

Das kann doch nie und nimmer rechtens sein?

Meine Frage nun: wie ist die Rechtslage dazu? Wie sollte ich mich weiter verhalten?

Ich möchte gerne meine ‚Blütenreine Schufa‘ behalten und ich bin nicht gewillt diese Gebühr zu entrichten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Freundliche Grüße

J. Kehlert

Das kann doch nie und nimmer rechtens sein?

Das Unternehmendarf die ihm durch die Rücklastschrift entstandenen Kosten erheben. 20 € sind zwar happig, aber noch nicht unglaubwürdig.

Meine Frage nun: wie ist die Rechtslage dazu? Wie sollte ich mich weiter verhalten?

Die Rechtslage ist eindeutig, ich würde die Kosten bezahlen, sonst wird es noch teurer.

Ich möchte gerne meine ‚Blütenreine Schufa‘ behalten und ich bin nicht gewillt diese Gebühr zu entrichten.

Das wirst Du müssen.

Durch einen Fehler meinerseits war das Konto bei der ersten
Abbuchung nicht gedeckt.

Schon die allererste Lastschrift ging also zurück. Damit hast Du beim Unternehmen den besten Eindruck einer geordneten finanziellen Situation hinterlassen…

Meine Frage nun: wie ist die Rechtslage dazu? Wie sollte ich
mich weiter verhalten?

Ich möchte gerne meine ‚Blütenreine Schufa‘ behalten und ich
bin nicht gewillt diese Gebühr zu entrichten.

Dann wirst Du im günstigsten Fall sehr viel Zeit damit verplempern, um 20€ zu sparen (Anwaltstermine, Gerichtstermine etc.). Im ungünstigsten Fall verlierst Du vor Gericht, und machst Dich damit total zur Äffin.

Was diese Unternehmen natürlich mehr hassen als der Teufel das Weihwasser ist, wenn Du mit der Sache in die Öffentlichkeit gehst („mittellose Frau erliegt der Verlockung eines Prospektes in der Gratis- Zeitung und wird jetzt vom Unternehmen mit überhöhten Gebühren ausgequetscht wie eine Zitrone“). Das kannst Du z.B. im Kunden- Forum der Firma machen. Aber auch hier verplemperst Du mehr Zeit, als die 20€ wert sind.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Freundliche Grüße

J. Kehlert

Immer wieder gern.

Erdbeerzunge

So ein Mist…

Vielen Dank für Eure Hilfe und Eure rasche Antwort!

Schönen Restfeiertag,

Jenny