Also ich habe derzeit keine Küche, da ein Rohr ausgetauscht werden musste.
Nun werde ich die Miete deshalb auch für den Zeitraum dieses Mangels mindern. Kann ich darüberhinaus nach § 555a BGB Aufwendungen für Mehrkosten einer Gaststättenverpflegung geltend machen? Das habe ich unter folgendem Link als Beispiel für Aufwendungen gefunden.
Und falls es so sein sollte, welcher Betrag wäre pro Tag und Person angemessen?