Aufwendungsersatz

Hallo Ihr Lieben :smile:
Meine Schwester hat Ende des Monats ganze 21 Dinge per Ebay bestellt. Jetzt war ihr Konto nur nich gedeckt, da ihr Arbeitgeber später zahlte. Nun verlangt Paypal Gebühren was ja soweit ich weis auch rechtens ist. Die Bank verlangt pro Lastschriftrückgabe ganze 3€ was sich letzlich ziemlich summiert. Auf Ihrem Kontoauszug wird dies als Aufwendungsersatz aufgeführt. Jetzt hab ich aber schon oft gelesen, dass die Gebühren der Bank nicht rechtens sind. Stimmt das?

Hallo,

also das ist durchaus nicht unstrittig.

Hier mal eine Info:

http://www.vz-nrw.de/Gebuehrendschungel-Unzulaessige…

und eine zweite Meinung:

http://www.gevestor.de/details/unzulaessige-bankgebu…

Dennoch ist es wohl vernünftig, mit der Bank zu sprechen.
Falls das nichts bringt, würde ich den Ombudsmann, der für die Bank zuständig ist anrufen (Anschrift kann man googlen).

Letztendlich wäre eventuell sogar der Arbeitgeber Schadenersatzpflichtig, wenn er im Sinne des Arbeitsvertrages tatsächlich in Verzug war.

Gruß

also das ist durchaus nicht unstrittig.

Nein, ist es nicht. Schadenersatz und Gebühren sind nicht OK; Aufwendungsersatz in angemesser Höhe ist OK.

Letztendlich wäre eventuell sogar der Arbeitgeber
Schadenersatzpflichtig, wenn er im Sinne des Arbeitsvertrages
tatsächlich in Verzug war.

Das ist dann wohl der eigentlich vernünftige Rat, den man hier erteilen kann.

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Meines Wissens gab es mal ein Urteil, dass nur eine Bank Gebühren verlangen darf, entweder die Bank des Zahlungspflichtigen (Deine Schwester, hier evtl. Paypal) oder die Bank des Zahlungsempfängers. Da bin ich mir nicht ganz sicher, aber das Urteil findest Du sicher im Internet. Rücklastschriftgebühren sind m. W. unzulässig, daher heißen sie jetzt Aufwandsentschädigung und sind somit zulässig. D. h. 21x Gebühren ist ok, 42x Gebühren ist nicht ok.

Meines Wissens gab es mal ein Urteil, dass nur eine Bank
Gebühren verlangen darf, entweder die Bank des
Zahlungspflichtigen (Deine Schwester, hier evtl. Paypal) oder
die Bank des Zahlungsempfängers. Da bin ich mir nicht ganz
sicher,

Das merkt man. Ein solches Urteil ergäbe an sich schon überhaupt keinen Sinn, weil ein Kreditinstitut Gebühren nur seinem Kunden belasten kann, d.h. das Institut des Zahlungspflichtigen dem Zahlungspflichtigen und das Institut des Zahlungsempfängers dem Zahlungsempfänger, der dann diese Gebühren vom Zahlungspflichtigen wieder zurückfordern kann. Letzteres ist aber dann Sache zwischen Käufer und Verkäufer und nicht zwischen Zahlungspflichtigem und seinem Kreditinstitut.