Aufzeichnung Mindestlohn

Zwei unterschiedliche Meinungen. wie der Feiertag auf dem Stundenzettel aufgezeichnet werden soll.
Meinung1 , der Feiertag wie ein Arbeitstag aufgezeichnet werden muss. z.B. 8:00 14:00 Uhr = 6 h
So dass die 6 Stunden zur anderen Arbeitszeit gezählt wird. z.B 5 Tage 24 + 1 Feiertag = 30 h

Meinung am Feiertag werden keine Stunden geschrieben, bloß kennzeichnen das es ein Feiertag ist.(Bloß dann würden doch 6 h fehlen, da der Feiertag mit bezahlt werden muss/müsste)
Wer hat Recht? Gibt es da einen Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?

Servus,

Gem. § 17 Abs 1 MiLoG muss die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden.

Ein bezahlter Feiertag zählt nicht zur täglichen Arbeitszeit, muss also nicht als Arbeitszeit aufgezeichnet werden, wenn nicht an diesem Tag gearbeitet worden ist. Er wird aber berücksichtigt, wenn überprüft wird, ob der bezahlte Lohn den Anforderungen des MiLoG genügt.

Schöne Grüße

MM

Besten Dank das hilft mir schon weiter

Für das Baugewerbe:

Es werden die tatsächlich gearbeiteten Stunden aufgezeichnet. Urlaub, Krank und Feiertage werden als solche in der Stundenaufzeichnung geführt ohne das die Stunden hinzugerechnet werden.

In der Lohnabrechnung wird dann der normale Lohn anhand der gearbeiteten Stunden, Feiertagslohn, Urlaubslohn und krank jeweils gesondert ausgewiesen und berechnet.

Dort steht dann beispielsweise 152 Std. Arbeitslohn, 8 Std. Feiertagslohn und meinetwegen 24 Stunden Urlaubslohn, so mal grob aufgeschlüsselt.

Hallo,
es werden bei dieser Meinung

zwei verschiedene Sachverhalte zusammengeschmissen.

Aufgezeichnet werden muß die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. An einem Wochenfeiertag gibt es, wenn der AN nicht arbeiten mußte, natürlich keine tatsächlich geleistete Arbeitszeit, die aufgezeichnet werden müßte. Das ist aber getrennt davon zu sehen, daß der Wochenfeiertag natürlich trotzdem mit der durchschnittlich zu leistenden Arbeitszeit in die Entgeltabrechnung aufgenommen werden muß.
Zwischen (Stunden-)Lohn und Gehalt gibt es da keinen prinzipiellen Unterschied.

&Tschüß
Wolfgang