Aufzug einmalig mit Überlast nach unten (Endpunkt) fahren

Hallo guten Tag,
habe mal eine Frage zum Thema Aufzug mit Überlast fahren lassen.
Ich habe ein rd. 1720 kg schweres Gerät was in den vorhandenen Aufzug passt aber leider schwerer ist wie die zulässigen 1125 kg Tragkraft.
Kann man den Aufzug für diese einmalige benötigte Abwärtsfahrt „auflasten“ ?
Gibt es eventuell eine manuelle Steuerung oder ablassen ?
Vielen Dank für alle Rückmeldungen oder Tips.

Sprich den Hersteller des konkreten Aufzugs an. Es gibt Wägezellen an verschieden möglichen Einsatzorten, die für die Messung des Gewichts der Kabine verantwortlich sind und ihre Messwerte an die Steuerung übermitteln. Die kann man sicherlich überlisten. Sei es dass es dafür ggf. sogar Einstellungen in einem Servicemenü oder Jumper auf der Platine gibt, sei es, dass man da „etwas basten müsste“. Soweit die Theorie. Ob der Hersteller dabei mitspielt und überwacht eine solche einmalige Fahrt ermöglichen würde, zumal es hier ja um eine ganz erhebliche Überlast geht, und wer die Haftung für Schäden in so einem Fall dann übernehmen muss (ist es dein Gebäude?), …

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Gibt es, aber das hat doch nix mit dem zul. Gewicht zu tun.

Wie ist das Gerät einmal ins Haus gekommen ? Nicht über den Aufzug oder war der vorh. Aufzug größer/stärker belastbar ?

Frage am besten die Aufzugsfirma, ob und wie man das Gerät im Lift transportieren kann. Vielleicht muss ein Techniker vor Ort sein,der die Überlastsicherung bei Auslösen zurücksetzt.

MfG
duck313

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Setz Dich mit dem Aufzugbauer in Verbindung wieviel Überlast das Ding verträgt. Sonst haste Deine Last zwar drin aber der Aufzug bewegt sich keinen Centimeter.
Neue Aufzüge werden mit der 14fachen Überlast zugelassen.
ramses90

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ja, wenn dann Aufzugsfirma bzw. deren Wartungsteam.

Apropos Überlast: War schon erstaunlich damals - max. 400Kg oder 5 Personen. In dem Team waren wir zu viert… der Schlankeste wog 130Kg… hat nie gemuckt…

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Vielen Dank für die Info.
Mit dem Hersteller (Wartungsfirma) stehe ich in Verbindung und muss noch eine Antwort abwarten.

Richtig, diese Frage sollte hier mal im Vordergrund stehen. Bei zerlegbaren Geräten wäre dann eine erneute Teilzerlegung zum Abtransport über einen Lift vermutlich insgesamt die beste Lösung.

LG, KL

Falls es sowieso entsorgt werden soll, schmeiß es doch einfach aus dem Fenster oder über die Balkonbrüstung. :smiley: scnr

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Oha, aus einem mehrstöckigen Haus kann selbst ein einzelnes Brett von wenigen Kilo je nach Fallhöhe im unkontrollierten Fensterwurf schon lebensgefährlich für ums Haus laufende Menschen / Kinder werden.

Ich frage mich aber dennoch bis jetzt, WAS in einer Wohnung abseits eines befüllten Aquariums fast 2 Tonnen als relativ kompaktes Einzelobjekt wiegen könnte…

Laut Fragestellung soll es ja zudem noch kompakt genug sein, um in die Kabine des Hausliftes zu passen…

Und wie schmeisst man ein Trumm, das soviel wiegt wie 3 Konzertflügel oder ein Jeep Wrangler, mal eben so aus dem Fenster?

Zerlegbar dürfte es ja nicht sein, sonst hätte ich auf ne Drehbank o.Ä. getippt. (?)

Das tägliche Advent - Rätseltürchen …

K.

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Und wird ein vernünftiger Mensch seinen Trum überhaupt aus seinem Fenster werfen wollen?

Wie groß mag eine mit etwa 1,2 Tonnen zulässige Liftkabine für Personentransporte in einem MFH wohl sein?

Meinst Du, jemand könnte sich ein historisches US-Car in der Wohnung dabei vollständig nach und nach zusammengebastelt haben? ( Das muss dann allerdings schon eine echt große Aufzugzelle mit echt weiten Türdurchgängen für einen fetten 1960-er Chevy sein…)

OK, bodentiefes Fenster und Schwerlastrollbrett würden das vereinfachen. :wink:

Bleiben wir doch abseits aller möglichen Spekulationen eher mal realistisch. WAS könnte unzerlegbar/unentleerbar > 1 Tonne als Einzelobjekt wiegen?

Da kann nur TE uns etwas näher erleuchten. ( Klar, ein Aquarium) kann und sollte man selbstverständlich vor Umtransport erst mal entleeren, und die Fische in kleinere Einzelbehälter zum Umweg mal ggf. getrennt umsortieren.

Ich wüsste sonst nicht, was man durch ~ 80 bis 120 cm Zugangstüren in der Breite von Privatwohnungen in einen Lift verbringen könnte.

Vielen Dank für die gutgemeinten Ratschläge. Allerdings stellen sich mir teilweise die Haare zu Berge was es für Vorschläge gibt. Gehe mal davon aus das es eher ein Scherz sein sollte das Gerät aus dem Fenster zu werfen.
Nun hier mal zur Info : Das Gerät ist vor 16 Jahren über eine Fenster und Maueröffnung mit einem Kran hinein gehoben worden. Es ist kompackt und absolut nicht ohne großen Aufwand zu zerlegen. Das würde mindestens etwa 2000 Euro zusätzlich kosten. Da es aber in den Aufzug passen würde und dieser lediglich nur eine Etage tiefer fahren müsste wäre diese Option meiner Meinung nach eher machbar als nochmals eine „Kranung“ . Da Aufzüge bei TÜV Prüfungen auch manchmal mit der doppelten Last geprüft werden sollte das kein rießiges Problem sein.

ja und da schleppt der Prüfer immer so Gewichte aus sein Auto in den Aufzug und - . . .neine diese Zeiten sind Vorbei. Die Lastprüfung findet so nicht mehr statt.

Blockquote
Seit 1990 bietet TÜV SÜD Industrie Service als Alternative zu den traditionellen Lastprüfungen Messungen mit dem elektronischen Aufzugsmessverfahren ADIASYSTEM ® an. Das Verfahren kann heute fast an allen Treibscheiben- und Hydraulikaufzügen eingesetzt werden. Diese Methode wurde seinerzeit vom Deutschen Aufzugsausschuss als gleichwertig zur Lastprüfung anerkannt. Bei ADIASYSTEM ® fungieren ein Notebook-PC und eigens entwickelte elektronische Sensoren als intelligentes Messgerät. Das System ermöglicht, sicherheitsrelevante Kenndaten direkt am Aufzug zu erfassen, zu berechnen, am Bildschirm anzuzeigen und auf der Festplatte für Dokumentationszwecke
Quelle https://www.tuvsud.com/de-de/indust-re/aufzuege-fahrtreppen-info/aufzuege/adiasystem

komm schon, wir sind alle neugireig und wollen wissen was das ist - vor allen warum es auch der Boden Trägt.

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Ich tippe auf einen Tresor.

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Hallo @Medispezi,
bin echt gespannt, was der Hersteller dir antwortet. Ich persönlich sehe da aber überhaupt keine Chancen für dich. Denn:

  • Wenn die Last zu groß ist und der Aufzug kaputt geht, hat der Hersteller die ganzen Kosten am Hals, weil er die Fahrt ja genehmigt und beaufsichtigt hat.
  • Wenn deine Last dabei hinunterfällt, hat der Hersteller die Kosten für dein Gerät und den Boden, den es zerschlagen hat, auch noch am Hals.
  • Wenn die Fahrt gelingt aber der Aufzug nächstes Jahr defekt ist, behauptet der Besitzer, das läge an der Überlast und verklagt den Hersteller auf kostenfreie Reparatur. Dann soll der mal nachweisen, dass die Überlast keinen Schaden angerichtet hat.
  • Einen Techniker abstellen, der autorisiert ist, diese Entscheidungen zu treffen, und fachlich nachgewiesenermaßen kompetent genug ist, Schäden zu vermeiden, kostet den Hersteller viel Geld, vielleicht mehr als die 2000€, die du für das Zerlegen angesetzt hast.

Liebe Grüße
vom Namenlosen