Hallo, als Hausgemeinschaft wollen wir, dass der Aufzug so umprogrammiert wird, dass im Ruhezustand die Aufzugstür offenbleibt, zwecks Luftaustausch. (Dieser Artikel erläutert die Gefahr sehr gut. https://www.scinexx.de/news/medizin/corona-wie-riskant-ist-aufzugfahren/ )
Nun sagt die Wohnungsverwaltung, dass gehe nicht, da „offene Kabinentüren den Schutz gegen unkontrollierte Bewegungen aufheben“ würden. Der TÜV sei da auch dagegen. Nun stand die Aufzugstür für 40 Jahre immer offen, bis sie im Zuge einer Renovierung umprogrammiert wurde.
Gibt es so ein Aufzugstürrecht, dass dies vorschreibt? Das Coronavirus-Risiko ist ja um ein einiges höher als das einer Aufzugstür.
Danke.