Aufzugstürrecht

Hallo, als Hausgemeinschaft wollen wir, dass der Aufzug so umprogrammiert wird, dass im Ruhezustand die Aufzugstür offenbleibt, zwecks Luftaustausch. (Dieser Artikel erläutert die Gefahr sehr gut. https://www.scinexx.de/news/medizin/corona-wie-riskant-ist-aufzugfahren/ )

Nun sagt die Wohnungsverwaltung, dass gehe nicht, da „offene Kabinentüren den Schutz gegen unkontrollierte Bewegungen aufheben“ würden. Der TÜV sei da auch dagegen. Nun stand die Aufzugstür für 40 Jahre immer offen, bis sie im Zuge einer Renovierung umprogrammiert wurde.

Gibt es so ein Aufzugstürrecht, dass dies vorschreibt? Das Coronavirus-Risiko ist ja um ein einiges höher als das einer Aufzugstür.

Danke.

Dann würde ich davon ausgehen, dass es wirklich so sein MUSS.

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oder zumindest vor rund 80 Jahren so sein MUSSTE.

In der Welt des TÜV besteht eine digitale Steuerung aus einer Reihe von Schaltschützen auf einer Hutschiene.

Über die „Knallerbse“ E 40 haben die Lokführer schon in den 1970er Jahren gelacht, aber TÜV-konform war sie ganz bestimmt. Jedes Anfahren war von einem Knall- und Schnalzkonzert der Schützensteuerung begleitet…

Schöne Grüße

MM

Also, wenn Dir jemand sagt, der TÜV habe dies oder jenes gesagt, dann glaubst Du das automatisch, ohne mit dem TÜV selbst gesprochen zu haben? Es muss ja noch nicht einmal sein, dass derjenige lügt, er kann auch nur irgendwas völlig falsch verstanden haben.

Gruß
Max

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So etwas ähnliches wollte ich auch dazu schreiben. Du nimmst mir direkt das Ohr aus dem Mund.

damals, in den Ardennen…

Schau dir mal das an:

Ist 3 Jahre alt, gültig vorbehaltlich zwischenzeitlicher Änderungen.

Servus,

welche von den einzelnen Normen und Bestimmungen, die auf den letzten drei Seiten aufgelistet sind, bezieht sich auf die Frage, ob es unzulässig ist, Türen eines Aufzugs im Ruhezustand offen zu lassen?

Schöne Grüße

MM

du musst die in den Verweisen genannten Texte noch beschaffen und lesen.

war der TÜV eine Institution zur Prüfung der Betriebssicherheit von unter Druck betriebenen Kesseln.

Und in einiger Hinsicht sind die heutigen TÜV-Organisationen nicht so ganz über die große Zeit der Dampfkessel hinausgekommen.

Jetzt verstehst vielleicht auch Du, was mit

angesprochen ist.

Viel interessanter wäre allerdings die Frage, ob und vor allem warum die Türen eines Aufzugs im Ruhezustand nicht geöffnet stehen dürfen. Weißt Du was dazu?

Schöne Grüße

MM

Das Parken mit geöffneter Tür ist prinzipiell möglich; ob es im Einzelfall zulässig ist, hängt von der Beschaffenheit des Gebäudes im Hinblick auf Brandschutzvorschriften und den gültigen gesetzlichen Bestimmungen hierzu ab.

An der Stelle des Fragers würde ich auf eine schriftliche Stellungnahme der Prüforganisation drängen.

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hi,

ist denn sichergestellt, dass der ‚Schutz gegen unkontrollierte Bewegungen‘ auch bei Stromausfall oder allen sonstigen erdenklichen Störungen weiterhin aktiv ist oder die Türen vor beginn der Störung geschlossen werden?

grüße
lipi