Aus dem Fenster eine Balkontür machen

Guten morgen,

könnt ihr mir sagen ob ich einfach aus einem Fenster einen Durchbruch für die Balkontür machen kann?

Das Fenster ist ca. 100 m breit und ca. 1,20 m hoch. Wir würden jetzt gerne das Fenster ausbauen, unter dem Fenster einen Durchbruch machen und eine Balkontür von einer Breite von 1,00 m einsetzen. Ist dieses ohne Gutachten möglich? Der Sturz der über dem Fenster sitzt bleibt unverändert drinnen.

Braucht man im Saarland für so etwas eine Baugenehmigung oder kann man das einfach so machen. Das Fenster bzw. die Tür sind hinter dem Haus zum Garten hin, dann kommt Wald, also kein Nachbar in Sichtweite.

Danke für Eure Antworten!!!

LG Ines

Hallo Ines,

auch wenn ich davon ausgehe, dass Euer Vorhaben realisierbar ist, rate ich dazu, die Veränderungen VORAB mit einem Fachmann durchzusprechen. Ggf. liegen in der Wand unter dem Fenster Rohre oder Leitungen, die man natürlich nicht einfach rausschneiden kann/darf. Derartige „Kleinigkeiten“ verkomplizieren das Vorhaben und machen es u. U. erheblich aufwändiger und teurer . . .

Sowas muss man vor Ort prüfen - eine Ferndiagnose hilft Dir/Euch nicht.

Hallo,

nein da liegt nichts in der Wand, außer einem Stromkabel welches wir selber da rein gelegt haben beim Umbau. Das Haus ist von ca. 1920 und wir haben beim Umzug schon viel neu gemacht und eigentlich auch alles selber gemacht. Der Heizkörper unter dem Fenster wird umgelegt zur Seite neben der Tür und sonst ist nichts in der Wand, das ist ganz sicher. An der Stelle befindet sich aber leider immer noch ein altes Fenster für dessen Austausch wir damals kein Geld mehr hatten. Da der Raum ziemlich dunkel ist hätte ich gerne eine Tür am der Stelle, man könnte dann auch in den Garten gehen.

Die Frage für uns ist eher bleibt die Außenwand stabil nach dem Durchbruch und brauchen wir dafür eine Genehmigung.

Schon mal Danke für deine Mühe.

LG Ines

Hallo Ines - zum 2.

Wenn alles so ist wie von Dir beschrieben, dürfte m. E. nichts gegen diese bauliche Veränderung sprechen, da ich zurzeit keine Idee hätte, welche relevante Funktion die Mauer unterhalb des Fensters haben könnte - dennoch bleibt bei Ferndiagnosen immer ein Restrisiko . . .

Bezüglich einer „Baugenehmigung“ neige ich in diesem Fall zu der Aussage „Wer viel fragt, bekommt viele Antworten“ oder „Wer zu viel fragt, wird manchmal auch nicht klüger“. Ich kann mir nicht vorstellen, dass DIESE bauliche Änderung genehmigungsbedüftig ist.

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DANKE und Sternchen

Schönes Wochenende

Moin,
Verfahrensfrei siehe §61(1)10c LBO Saar
http://www.saarland.de/dokumente/thema_bauen_und_woh…

vnA

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Hallo und Vielen Dankm auch Dir ein Sternchen!!!

Habe den Link gleich in meine Favoriten gemacht, da konnte ich nämlich auch schon einiges zu unserer noch in der Planung befindlichen Garage nachlesen :wink: