Hi Thomas,
der Unterschied zwischen A und B entspricht bekanntlich dem ersten Satz der Logik. Macht meiner Ansicht nach aber nur dann SINN, wenn daraus auch ein psychologischer Nutzen für ein Individuum oder ein Kollektiv entsteht.
Wenn zum Beispiel ein Manager eine Entscheidung treffen muss zwischen A und B, dann muss ihm der Nutzen zuvor klar sein, sonst macht es keinen Sinn!
Deshalb ist die erste Erkenntnis der Logik die IDENTITÄT (sagt aus, was ich zuvor meinte) 2. Es muss einen Widerspruch geben zwischen zwei Möglichkeiten, sonst kann man sich nicht (logisch) entscheiden. 3. Zwischen zwei Möglichkeiten kann nur entweder das Eine oder das Andere richtig sein, was die Richtigkeit eines Dritten ausschließt. 4. Eine Erkenntnis über eine Tatsache ist nur dann wahr, wenn dafür ein ausreichender Grund oder ein zu begründetes Motiv angegeben werden kann.
Vielleicht ist das ja nicht das, was du gemeint hast. Ich glaube eher, dass ein „vollkommener Zustand“ zwischen A und B dann vorliegt, wenn zum Beispiel ein Manager eine erfolgreiche Entscheidung getroffen hat und psychologisch mit dieser Entscheidung zufrieden ist, wobei das graduell immer je Situation und psychischem Zustand unendlich variieren kann.
Gruß
C.
PS: Ich bin mir natürlich über die Unzulänglichkeit meiner Sprache im Klaren.