Aus der Logik

Hallo Experten,

aus dem Bereich Logik habe ich eine Frage: wenn a notwendig ist, damit b eintritt, kann man dann die ausschliessliche Existenz von b als hinreichende Bedingung für a ansehen?

(Beispiel: nur bei einem vollkommenen Zustand verschwindet der Zwischenraum völlig. Folgerung: gibt es keine Zwischenräume, so bedeutet das, dass es einen vollkommenen Zustand geben muss?)

Gruss Thomas

Hallo Experten,

ich versuchs mal selbst (ich hoffe, ich liege richtig):
bei einem unvollkommenen Zustand bedeutet dies die Existenz eines Zwischenraumes. Gibt es keine Zwischenräume, so muss es einen vollkommenen Zustand geben)

Hallo Thomas,

Beispiel: nur bei einem vollkommenen Zustand verschwindet der
Zwischenraum völlig.

dies ist aber ein „Postulat“, eine Zuordnung, also eine "Erkenntnis "
welche nicht aus einer logischen Schlußfolgerung gewonnen wurde.
Damit hat die Folgerung keine Grundlage.

Folgerung: gibt es keine Zwischenräume,
so bedeutet das, dass es einen vollkommenen Zustand geben
muss?

„Vollkommener Zustand“ ist eine Wertung, kein Fakt.
Wertungen können meiner Ansicht nach nie Gegenstand oder
Ausgangspunkt logischer Schlüsse sein welche über eine spezielle
(geschlossene)Betrachtung hinaus gehen.
Dein „Folgerung“ fordert hier aber Allgemeingültigkeit.
Gruß VIKTOR

Hallo Experten,
zur besseren Evidenz des Beispiels dieses:
gemeint war ursprünglich: zwei Teile eines Objekts, von denen sich der eine im Blickfeld des Betrachters befindet und der andere nicht; ebenso grenzen beide Teile unmittelbar aneinander, so dass kein Zwischenraum zwischen den Teilen existiert. Es bedeutet ein vollkommenes Nebeneinander der beiden Teile (Theorie), da bei jedem unvollkommenen Nebeneinander der Teile automatisch ein Zwischenraum entstehen würde oder aber Überschneidung der Teile der Fall wäre (Praxis).

Gruss Thomas

Hallo Viktor,
gewiss muss sein, dass das Postulat gültig ist. Sonst hätte ich das Beispiel nicht angeführt.
Gruss Thomas

Hallo Thomas!

Das ist so nicht zu beantworten weil unklar formuliert. Besonders die Worte „eintritt“ und „existiert“.

Grüße

Andreas

Hi Thomas,

der Unterschied zwischen A und B entspricht bekanntlich dem ersten Satz der Logik. Macht meiner Ansicht nach aber nur dann SINN, wenn daraus auch ein psychologischer Nutzen für ein Individuum oder ein Kollektiv entsteht.

Wenn zum Beispiel ein Manager eine Entscheidung treffen muss zwischen A und B, dann muss ihm der Nutzen zuvor klar sein, sonst macht es keinen Sinn!

Deshalb ist die erste Erkenntnis der Logik die IDENTITÄT (sagt aus, was ich zuvor meinte) 2. Es muss einen Widerspruch geben zwischen zwei Möglichkeiten, sonst kann man sich nicht (logisch) entscheiden. 3. Zwischen zwei Möglichkeiten kann nur entweder das Eine oder das Andere richtig sein, was die Richtigkeit eines Dritten ausschließt. 4. Eine Erkenntnis über eine Tatsache ist nur dann wahr, wenn dafür ein ausreichender Grund oder ein zu begründetes Motiv angegeben werden kann.

Vielleicht ist das ja nicht das, was du gemeint hast. Ich glaube eher, dass ein „vollkommener Zustand“ zwischen A und B dann vorliegt, wenn zum Beispiel ein Manager eine erfolgreiche Entscheidung getroffen hat und psychologisch mit dieser Entscheidung zufrieden ist, wobei das graduell immer je Situation und psychischem Zustand unendlich variieren kann.

Gruß
C.
PS: Ich bin mir natürlich über die Unzulänglichkeit meiner Sprache im Klaren.

Hallo,

Hallo Experten,

aus dem Bereich Logik habe ich eine Frage: wenn a notwendig
ist, damit b eintritt, kann man dann die ausschliessliche
Existenz von b als hinreichende Bedingung für a ansehen?

a ist notwendig dafür, daß b eintritt, dies heißt:

Wenn a gegeben ist, kann b eintreten, und

wenn a nicht gegeben ist, kann b nicht eintreten.

Daraus folgt:

Wenn b ist, muß a zutreffen. Aus b folgt a, oder b ist hinreichende Bedingung für die Existenz von a.

Das kannst Du Dir auch so vorstellen:

 aaaaaaa
 aaaaaabbaaaaaaaaaa
 aaaaaabbbbbbbaaaaaaaaa
 aaaaaaabbbbbbaaaaaaaaaaaa
 aaaaaabbbaaaaaa
 aaaaaa

Grüße,

I.

Hallo,

aus dem Bereich Logik habe ich eine Frage: wenn a notwendig
ist, damit b eintritt, kann man dann die ausschliessliche
Existenz von b als hinreichende Bedingung für a ansehen?

Logisch schon.
Faktisch sicher, aber nur im tautologischen Sprachspiel:
„nur wenn ein weißes Pferd geboren wird, erblickt ein Schimmel die Welt“

(Beispiel: nur bei einem vollkommenen Zustand verschwindet der
Zwischenraum völlig. Folgerung: gibt es keine Zwischenräume,
so bedeutet das, dass es einen vollkommenen Zustand geben
muss?)

… was bei Deinem Beispiel ja dann auch so wäre:
„Fehlernder Zwischeneraum“ + „vollkommener Zustand“ wären dann also Synonyme.

Grüße
K.

Hallo Thomas,

ausschliessliche

warum nicht die Existenz schlechthin, sondern die „ausschliessliche“?

Gruss,
Mike

Korrekter Umkehrschluss
Hi Thomas.

wenn a notwendig ist, damit b eintritt, kann man dann die ausschliessliche Existenz von b als hinreichende Bedingung für a ansehen?

Die Implikation „Wenn a, dann b“ (b ist hinreichend für a) bedeutet auch: b ist notwendig für a. Du kehrst das um (sog. Umkehrschluss) und sagst: wenn a notwendig für b ist, dann ist b hinreichend für a. Das ist logisch korrekt.

Ich füge ein Beispiel (viele fallen einem wirklich nicht ein) an.

Für die Musikproduktion (b) ist ein Musikinstrument (a), als solches auch eine Stimme, notwendige Bedingung (aber nicht hinreichend). Existiert das musikalische Produkt, dann ist dies hinreichende Bedingung für die Existenz eines Instrumentes (d.h. es muss logischerweise ein Instrument geben).

Gruß

Horst

Gutenabend,

Logisch schon.
Faktisch sicher, aber nur im tautologischen Sprachspiel:
„nur wenn ein weißes Pferd geboren wird, erblickt ein Schimmel
die Welt“

ein spätere Schimmel ist bei der Geburt und in seiner Jugend schwarz.

Grüße
K.

Gruss: Ge-es

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Hossa :smile:

Die Aussage „a => b“ ist gleichbedeutend mit „nicht b => nicht a“.

In deinem Beispiel heißt es:

„vollkommener Zustand => Zwischenraum verschwindet völlig“

Die korrekte Umkehrung lautet also:

„Zwischenraum vorhanden => kein vollkommener Zustand“

Viele Grüße

Hasenfuß

Hi Hasenfuß,

Die Aussage „a => b“ ist gleichbedeutend mit „nicht b => nicht
a“.

In deinem Beispiel heißt es:

„vollkommener Zustand => Zwischenraum verschwindet völlig“

Die korrekte Umkehrung lautet also:

„Zwischenraum vorhanden => kein vollkommener Zustand“

Was du so schön nach der mathemathisch-geometrischen Logik erklärst, ist nach meinem Denken genau das, was auch ich versucht habe, zu kommunizieren, allerdings habe ich es hauptsächlich psychologisch-intuitiv ausgedrückt. Gewiss sind das zwei völlig unterschiedliche Denkweisen, aber in der Schlussfolgerung genau gleich (bitte vergleiche Posting unten, ob du das nach deiner Logik widerlegen oder bestätigen könntest).

Gruß
C.

1 Like

Hallo,

ein spätere Schimmel ist bei der Geburt und in seiner Jugend
schwarz.

Ohweh … wieder was dazu gelernt :o)

Muss das Posting generell als Irtum abtun.
Die Existenz eines jeden Menschen lässt ja zweifelsfrei auf seine Mutter + seinen Vater schliessen …

Grüße
K.

Hi Viktor,

„Vollkommener Zustand“ ist eine Wertung, kein Fakt.
Wertungen können meiner Ansicht nach nie Gegenstand oder
Ausgangspunkt logischer Schlüsse sein welche über eine
spezielle
(geschlossene)Betrachtung hinaus gehen.
Dein „Folgerung“ fordert hier aber Allgemeingültigkeit.
Gruß VIKTOR

Es gibt doch niemals ein „Fakt“ ohne psychologische WERTUNG. Dieses DOGMA besteht jedoch in der Tat bei vielen Wissenschaftlern, ist aber ein utopischer Idealismus einer konstruierten Wirklichkeit. Realistisch gibt es kein „Fakt“ ohne das Selbstbewusstsein eines oder mehrerer „wertenden“ Menschen. Die weiteren Postings des UP (unten nachfolgend) erklären absolut logisch, wie Menschen im wirklichen Leben nach der Logik des UP denken, z. B. Ingenieure, Architekten und Manager. Besonders das letzte Posting des Urhebers erklärt die Logik 100% wirklichkeitsgetreu.

Gruß
C

Hallo Claus,

Realistisch gibt es kein „Fakt“
ohne das Selbstbewusstsein eines oder mehrerer „wertenden“
Menschen.

Fakt , hier als nicht widerlegbare Ausgangslage definiert,
kann niemals das Ergebnis einer oder mehrerer „Wertungen“ sein.
Wertungen haben, wie Meinungen,u.a. das Attribut „beliebig“ impliziert.
Außer zu einer „Was - Wenn“ -Aussage taugen Wertungen oft nichts, auf
keinen Fall zu einer logischen Aussage mit „Allgemeingültigkeit“.
Ansonsten ist Deine obige Aussage erklärungsbedürftig, wenn sie nicht
nur eben eine (austauschbare ?)Meinung sein soll .
Gruß VIKTOR