Aus der Schweiz in Deutschland bestellen - Ware persönlich abholen?

Hallo,
ich würde mir gerne aus der Schweiz etwas im Wert von 700€ in Deutschland bestellen. Wenn ich den Verkäufer darauf hinweise könnte er mir die MwSt. erlassen, richtig? Die Ware müsste ich ja anschließend an der Grenze versteuern mit 8,0%, wenn ich sie mir schicken lasse?! Wie sieht es denn aus, wenn ich den Artikel persönlich im Urlaub abhole und mit in die Schweiz nehme? Würde das deutsche Finanzamt in der Schweiz anfragen bzgl. der abgeschriebenen 19% vom deutschen Händler, so dass ich auf jeden Fall die 8% noch zahlen muss oder was geschieht?
Vielen Dank im Voraus :smile:

Hallo,
die schweizerische Mehrwertsteuer
müsste in jedem Fall - auch wenn Sie die Ware persönlich in die Schweiz bringen - entrichtet werden ( ggfs. auch noch Einfuhrzoll - kommt auf die Ware an …). Kontrollmitteilungen an Schweizer Finanzbehörden (durch deutsche Finanzbehörden) können durchaus in solchen Fällen erfolgen.
Ich würde einen entsprechenden „Schmuggel“ nicht riskieren! Schönen Tag noch.
Grüße

Guten Tag,
die Schweiz gehört nun einmal nicht zu EU, ist aber auch nicht so pauschal als Drittland zu bezeichnen, weil es einen ganzen Haufen von Sonderabkommen der EU mit der Schweiz gibt.
Ohne Kenntnisse über die Zuordnung der Waren um die es hier geht kann ich deshalb dazu wenig sagen.
Außerdem verstehe ich die 8%, die Sie erwähnen nicht.
Nur so viel:
Selbstverständlich kann man sich unversteuerte Drittlandwaren schicken lassen (T1-Papier)
Unverzollte Drittlandsware muss hier beim deutschen Zoll angemeldet werden. Dabei fällt - unabhängig von der Warenart - immer die Einfuhrumstatzsteuer in Höhe von 19% (wie MWSt) an. Außerdem kann - abhängig von der Warengruppe und evtl. Sonderabkommen mit der Schweiz - noch ein Einfuhrzoll anfallen.
Grundsätzlich und etwas pauschal gesagt richtet sich die Höhe des Einfuhrzolls nach dem „Schaden“, der durch die Einfuhr der einheimischen Wirtschaft entsteht. Anders gesagt: für einen Artikel, der in Deutschland nicht hergestellt wird braucht man i. d. R. keinen Einfuhrzoll zu bezahlen.

Mein Rat: einfach zum zuständigen Zollamt gehen und dort den Fall genau schildern. Nach meiner Erfahrung wird man dort korrekt und kompetent beraten und ist in jedem Fall auf der sicheren Seite. Bitte auch nach den Reisefreimengen fragen (falls man etwas persönlich mitbringen möchte). Das ist auch sehr umfangreich und hängt z. T. schon von Ihrem Wohsitz ab - nahe der Grenze oder weit entfernt.

Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig helfen.
Übrigens finden Sie - wenn Sie die richtigen Suchbegriffe verwenden - auch bei „www.zoll.de“ sehr viele Hinweise.
Freundliche Grüße und viel Erfolg

Hallo NLG111,

Der Verkäufer kann die 19% MwSt in Deutschland bei der Abholung nicht direkt abziehen, er kann aber eine Ausfuhrbescheinigung erstellen, die du am Zoll abstempeln und an den Verkäufer zurücksenden kannst, damit er dir den Betrag zurückerstattet. Beim Versand bin ich nicht sicher, aber möglicherweise kann er dort die MwSt von Anfang an abziehen (so funktioniert es z.B. bei Amazon, aber ich weiss nicht, ob das allgemeingültig ist).

Du musst bei der Einfuhr in die Schweiz die 8% bezahlen, egal ob du die Ware schicken lässt oder abholst. Beim Versand kommen einfach noch die Nachnahmegebühr und die Bearbeitungsgebühr der Zollbehörden dazu (relativ teuer). Bei der Abholung bist du verpflichtet, die Einfuhr an der Grenze zu deklarieren. Inwiefern die deutschen und die Schweizer Behörden über die Ein- und Ausfuhr bzw. die MwSt. Informationen austauschen, weiss ich jedoch auch nicht…

Evtl. ist auch das Angebot von http://www.versanddepot.ch/ für dich interessant, auf das ich soeben gestossen bin. Habe aber persönlich keine Erfahrung damit.

Gruss
Stefan

Hi,
ich musste mir das erstmal 3 x durchlesen , bis ich wusste, dass du dir nicht aus der Schweiz was bestellen wolltest,sondern von der Schweiz aus, aber jetzt hab ich es. Was du allerdings nicht berichtest ist:bis du selbständig oder Privatje?
Denn bei Privatleuten ist es regelmäßig so ,dass sie bei Ausfuhr der Waren an der Grenze die auf einer Rechnung ausgewiesene MWST zurückerhalten ( auf Antrag).Dies machen z.B. zahlreiche Schweizer ,wenn sie in D einkaufen .
Bist du Selbständiger,dann kommt es auf den Verkäufer an,ob er dir die Mwst direkt erläßt ,oder sie dir gegen Vorlage der Ausfuhrerklärung/ Einfuhrerklärung in die Schweiz das Geld zurückerstattet.
Hoffe ,dir geholfen zu haben.
Micha