Hallo, Leute. Ich habe vor 1 Jahr mit 3 Kollegen eine GbR gegründet… es ist nicht so gut gelaufen und dazu wurde ich krank und dann bin ich ausgestiegen, so auch mein andere Kollege, der sich doch lieber für Rente entschieden hat… wir haben unsere Gewerbe abgemeldet und wir wurden aus der Impressumliste rausgenommen und auch aus der Gesellscgaftre liste, damit dass die restlichen 2 die GbR weiter führen. Ich habe keinerlei Gewinn erhalten, auch keine Abfindung und habe auch auf alles verzichtet, was mir noch zustehen wurde. Jetzt, nach halben Jahr habe ich erfahren, dass Schulden, die schon vor 9 MOnaten entstanden sind, sind noch nicht beglichen und das es alles über Gericht läuft. Habe meine ehemalige Gesellschafter-Partner angeschrieben, die haben mir geantwortet, dass die ganze Geschichte jetzt mit RA der Gegenseite geklärt wird, eventuell in Ratenzahlungen, aber dass sie sich dann melden auch bei mir, weil sie es als Gesellschaft nicht alleine zahlen können. Und das ist jetzt meine Frage: hafte ich auch dann, wenn ich aus der Gesellschaft ausgestiegen bin und regulär abgemeldet geworden bin und die anderen mich auch aus dem Gesellschafter vertrag rausgenommen haben? Oder muss ich tatsächlich noch zahlen, auch wenn ich mit der Firma nichts zu tun habe?
hallo jarmila. zu diesen fragen kann ich dir leider keine antwort geben. erkundige dich vorsichtshalber bei anwälten oder evtl einem steuerberater. alles gute susann
Tut mir leid, da kann ich dir nicht weiterhelfen.
b.
Sorry, Weiss nicht viel dazu.Aber soviel Ich Weiss, sobald man den Vertrag kuendigte und man notarisierten diesen Vertrag, muesste man Eigentlich nicht mehr Finanzell Verantwortlich sein.Aber erkundigen sie sich beim Finanzbuero oder auch Steueramt,
sorry, keine ahnung. frag lieber einen rechtsanwalt oder steuerberater. scheint heikel zu sein.
Guten Morgen,
die Frage geht auf eine Rechtsberatung hinaus, die hier nicht zulässig ist.
Meine private Meinung: Es kommt zum einen darauf an, wann Sie ausgeschieden sind und die Verträge geändert wurden. Ist das Ganze vorher passiert, kann schon noch eine Haftung in Frage kommen. Das hängt aber auch vom Vertrag selbst ab und vom Verhalten der GbR.
Hier bleibt nur der Rat, einen Anwalt
hinzuzuziehen. Das kostet zwar etwas, spart aber dann die raten und viel Ärger.
Herzliche Grüße
Hartmut D.
Hallo Jamila,
leider weiss ich keine Antwort auf diese spezielle Frage. Viel Erfolg Dir! lg, m
Hallo!
Puh, da bin ich wirklich überfragt. Entscheidend ist vielleicht der Zeitpunkt, also vor 9 Monaten. Ich kenne mich aber nicht aus, ob es da irgendwelche Fristen gibt. Oder ob es so gesehen wird: da Sie ja zu dem Zeitpunkt noch im Unternehmen waren, sind Sie mit haftbar. Es tut mir wirklich leid, daß ich da keine Auskunft weiß. Viel Glück!
Moin!
Ist nicht ganz mein tägliches Brot. Aber eine spannende Fragestellung; deshalb habe ich für dich etwas fachkundig gegoogelt. Leider mit keinem guten Ergebnis für dich:
"Das Ausscheiden eines Gesellschafters hat grundsätzlich die Auflösung der GbR zur Folge. Die Auflösung findet nur dann nicht statt, wenn der Gesellschaftsvertrag eine sog. Fortsetzungsklausel enthält, also eine Vereinbarung, die für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters die Fortsetzung der GbR vorsieht. Scheidet ein Gesellschafter aus einer fortbestehenden GbR aus, so hat er einen Anspruch auf Abfindung. Die Höhe der Abfindung entspricht dem Betrag, den der ausscheidende Gesellschafter erhalten hätte, wenn die GbR aufgelöst worden wäre.
Der ausgeschiedene Gesellschafter haftet für Verbindlichkeiten der GbR, sofern diese bei seinem Ausscheiden bereits begründet waren, vor Ablauf von fünf Jahren fällig und ihm gegenüber festgestellt werden, zunächst weiter. Die Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Gesellschaftsschulden bestimmt sich nach § 736 Abs. 2 BGB und § 160 HGB: Danach haftet er für die bis zum Ausscheiden begründeten Verbindlichkeiten, wenn sie vor Ablauf von 5 Jahren fällig sind…"*
Da hier und schon gar nicht durch mich, keine verlässliche Rechtsberatung erfolgen darf, würde ich dir raten einen Fachanwalt zu rate zu ziehen.
Good Luck!
StefanR
* andere Quellen bestätigen diese oben zitierte: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/gbr.htm
Hi, Du haftest für den Teil an Schulden und Kosten, der entstanden ist, als Du noch Mitglied der Gesellschaft warst. Dein Privatvermögen - zu diesem Zeitpunkt - gilt auch als haftendes Vermögen. Für alle Kosten und Schulden, die nach Deinem amtlichen Ausstieg entstanden sind, haften nur die Gesellschafter, die noch im Handelsregister / Gewerbeamt eingetragen waren.
Ich würde das auf jeden Fall von einem Juristen abklären lassen. es kommt hier wahrscheinlich auf Details an. Ansonsten meine ich, dass bei einer GbR immer jeder für alles haftet. Und es kommt wahrscheinlich darauf, ob Du noch Gesellschafter warst, als die Schulden angefallen sind. Und ich glaube auch, dass es schwierig sein könnte, sich sich mit einer Abmeldung aus der Haftung zu entziehen.
Das weiß ich wirklich nicht, dafür brauchst Du wohl wirklich nen Anwalt.
Gruß Gert