Aus unbefristet wird befristet?

Folgende Story:
Angenommen ein ungerechter cholerischer Chef (hat sogar geschlagen(geschubst)) will einen schwerbehinderten, unbefristeten Mitarbeiter
loswerden.
Er sagt ihm dann, er dürfe nach dem 31.12.16 nicht mehr arbeiten (arbeitet pünktlich und gut).
-darf er das? Ich denke nicht!
-will ihm einen neuen AV vorlegen! Muss der AN sicher nicht unterschreiben?!
-will eine Sitzung mit einer Person neben dem AG, der AN will auch eine mitnehmen. Darf der AG verbieten, dass diese spricht?

Über diese imaginäre Story hätte ich sehr gerne ein paar hilfreiche Antworten :sunny:

Danke schon mal

Hallo Mamilein4,

das klingt schon sehr merkwürdig.

Was für ein Betrieb ist das denn? Ist der „Chef“ wirklich der Chef oder nur ein Vorgesetzter?

Besteht ein Betriebsrat oder ist der Beschäftigte Mitglied in einer Gewerkschaft?
Falls ja: Sofort mit ins Boot holen und beraten lassen.

Grundsätzlich würde ich in der Situation nichts unterschreiben und mich auch nicht zur Unterschrift drängen lassen ohne es vorher rechtlich zu prüfen.

Ich hoffe das hilft Euch weiter.

Dein
Ebenezer

Ganz klar gesagt: einen unbefristeten Vertrag kann man nur kündigen, aber nicht nachträglich befristen, wenn der Arbeitnehmer nicht zustimmt. Aber so wie der Chef wirkt ist es wohl das Beste so bald wie möglich das Weite zu suchen…

Das Problem ist ja, dass die Person aus der Story Ü50 ist, schwerbehindert und auch (noch) nicht deutsch. Er wird nirgendwo mehr einen Job bekommen…selbst mit seinem Studium. Weggehen ist also keine Option…

Der Arbeitnehmer muss sich überlegen, was er eigentlich will.
Weiter für ein A***loch arbeiten?
So pauschal würde ich nicht ausschließen, dass er was Anderes findet.
Er sollte sich auf jeden Fall umsehen und bemühen!

Und natürlich kann der AG ihm nicht den unbefristeten Vertrag zwangsumwandeln.
Dass er auf gar keinen Fall irgendetwas unterschreiben soll, dürfte klar sein!

Er ist doch bestimmt nicht der einzige Arbeitnehmer in der Firma? Dann solllte man sich zusammenraffen. Gibt es einen Betriebsrat? Könnte man einen gründen?
Es gilt, den Chef zu ändern, das wird man alleine nicht schaffen - und man würde den Zorn des Chefs auf sich alleine ziehen.

Nein

Der AN hat grundsätzlich ein Reicht auf Arbeit. Nur in besonderen Fällen kann der AG ihn davon frei stellen. Den Lohn muß er trotzdem zahlen.

Ich denke nicht. Wer sitzt denn neben dem AG? Ich würde in so einer Sitzung eher zuhören, Infos sammeln und Notizen machen, den Beisitzer neben mir als Zeugen. Viel sagen würde ich nicht.

Aber nachdem er in dem Laden garantiert nicht viel älter wird und man ihn offenkundig loshaben will kommt es auf die paar Wochen hin und her auch nicht wirklich an…

Hallo,

unter der Voraussetzung, daß der AG von der Schwerbehinderung des AN weiß:

Kann der AG sagen, muß aber weiter zahlen wg. „Annahmeverzug“ (§ 615 BGB):
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
Mündliche Kündigungen sind unwirksam wg. § 623 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html
bei Schwerbehinderten muß bei jeder Kündigung **
vorher** das Integrationsamt ausdrücklich zustimmen wg. § 85 SGB IX.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__85.html

Nein. Einseitig kann der AG Änderungen nur mit einer sog. „Änderungskündigung“ versuchen durchzusetzen. Auch hierfür gilt § 85 SGB IX.

Der AN sollte sich schnellstmöglichst an das örtlich zuständige Integrationsamt bzw. Integrationsfachdienst wenden. Denen müsste der AG unter bestimmten Umständen auch Zutritt zum Betrieb gewähren und zu Gesprächen mit dem AN zulassen. Ansonsten sollte der AN in derartigen Gesprächen nicht mehr als „Guten Tag“ und „Auf Wiedersehen“ sagen und auf gar keinen Fall irgendetwas unterschreiben.

Allerdings stellt sich natürlich schon die Frage, welche Zukunft ein derartiges Arbeitsverhältnis hat. In vielen Regionen und Branchen ist weder Ü50 noch Schwerbehinderung ein Einstellungshindernis.

&Tschüß
Wolfgang

Vielen Dank für eure tollen Antworten.
Mein Mann hat Jura studiert. Allerdings im Ausland. Er hat zwar seit einigen Wochen endlich den Deutschen Pass beantragen können (vorher waren wir wegen der vier kInder Aufstocker),
dennoch ist er „Ausländer“. Wir hatten es IMMER schwer wenigstens einen Jahresvertrag zu erhaschen…

Wir müssen rechtlich kämpfen!! Verliert er diesen Job bekommt er KEINEN anderen und wir fallen wieder in Hartz4 zurück. Das ertrage ich nicht. Wir werden alle juristischen Mittel ausschöpfen, alle eure super Tipps.
Der Integrationsrat unserer Stadt ist informiert, morgen soll ich ihn anrufen (hatte ihn zufälligerweise in meiner Hobbyfacebookseite :slight_smile: !

Ich möchte betonen, dass dieser AG zu allen AN so eklig geworden ist. Aber jeder hat halt Angst um seinen Platz.
ALLE Mitarbeiter dieser Gruppe hatten gesehen, wie mein Mann das Zimmer verlassen sollte, gehen wollte und dann von hinten mehrfach hinausgeschubbst wurde. (Ist auch anderen passiert. Sogar eine Türe hatte er zertrümmert)
Mein Mann kann nervlich dort nicht mehr. Bleibt aber um uns vor Hartz zu schützen.

LG

Nachfrage: Kann man diesen Paragraphen auch für die Probezeit anwenden?

In dem Fall hätte mein Chef entweder eine Sekunde später einen frisch formatierten Unterkiefer oder zehn Minuten später eine Anzeige wegen Körperverletzung…

Vor zehn Jahren hätte mein Mann so reagiert wie du. Aber nach 10 Jahren Hartz4-Gängelei, von der ich selbst sehr krank wurde …hatte er Angst, dass er seinen Job verliert. Ein echt gutbezahlter. Dieser Lohn nährt uns und vier Kids ohne Sozialzuschläge. Heute habe ich ein Vorstellungsgespräch…drückt mir die Daumen…und Fußzehen :slight_smile:

Hallo,

Unabhängig von Probezeit gilt er nicht in den ersten 6 Monaten wg. § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__90.html

Die Informationspflicht des § 84 Abs. 1 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html
gilt aber ab dem ersten Tag.

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