Ausbietungsvertrag

hallo leute,
folgender fall:
A hat interesse an einem objekt, welches zu versteigern ist, bzw. war.
es waren schon zwei termine zur versteigerung, in denen aber niemand geboten hat. nach dem zweiten termin hat A sich mit der bank in verbindung gesetzt und sagten ihr, er interesse an diesem objekt hätten. diese wollte dann einen erneuten termin mit dem amtsgericht vereinbaren, angeblich aber erst für ende nächsten jahres, da es so viele andere termine geben würde. einem direkten verkauf wollte der schuldner nicht zustimmen. die bank hat A dann gesagt, sie würden versuchen eine privatinsolvenz einzuleiten. aus irgend einem gurnd ging dies jedoch nicht.

ABER, jetzt kommt das große ABER, die bank hat noch einmal mit dem amtsgericht gesprochen und dieses würde einen früheren termin, anfang nächsten jahres zustimmen, wenn A einen ausbietungsvertrag unterschreiben würde. die bank hat A diesen zugeschickt und bittet bei interesse diesen bis nächste woche unterschrieben und notariell beglaubigt zurück zu schicken.

in diesem ausbietungsvertrag steht, dass im grundbuch zu gunsten der bank zwei grundschulden eingetragen sind.(Abt. III unter Nr.2 und Nr.3, 131T€ und 22T€)
die bank hat wegen ihrer ansprüche das zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet.
Gemäß Ausbietungsgarantie soll sich der ausbietungsgarant verpflichten bei allem zwangsversterigerungsterminen gebote bis zu einem betrag von 120T€ abzugeben.
wenn und soweit der ausbietungsgarant den hiermit übernommenen verpflichtungen nicht nachkommt, haftet er der bank für jeden ihr hieraus entstehenden schaden.
Der Witz ist aber, dass die bank keine verpflichtung zur durchführung des zwangsversteigerungsverfahren übernimmt.

was kann A tun?
kann man diesen ausbietungsvertrag individuell ändern? wenn ja, was sollte A mit aufnehmen?
A hat auch schon einmal von einem ausbietungsvertrag gelesen, indem man sich verpflichtete 150000 zu bezahlen, aber bis 300000 bieten konnte. am ende aber nur 150000 bezahlen würde. wie müsste so etwas formuliert werden?

gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?

  1. A kann den Inhalt des Vertrages individuell mit der Bank aushandeln.
  2. Da es sich um eine betraechtliche Summe handelt, sollte A einen Rechtsanwalt hinzuziehen, wenn er nicht besonders erfahren in solchen Dingen ist.
  3. A sollte mit der Bank ein Ruecktrittsrecht o.ae. vereinbaren, falls es nicht bis zu einem bestimmten Datum zur Versteigerung kommt.
  4. A sollte pruefen (lassen), ob der Ausbietungsvertrag notarieller Beurkundung bedarf.

Insgesamt scheint es mir auch sinvoll, dass A nachforscht, warum es noetig sein soll, den Umweg ueber die - bisher erfolglose - Zwangsversteigerung zu gehen. Geht es darum, Grunderwerbsteuern und Notarkosten zu sparen (Schadensersatzzahlung anstatt Kaufpreis)? Auch dann sollte ein Rechtsanwalt pruefen, ob nicht ein „Schwarzkauf“ vorliegt.