Ausbilden ohne Ausbilderschein Kaufm. f. Bürokom

Hallo zusammen,

wir sind eine kleine Marketingagentur mit 15 Leuten. Aktuell eröffnen wir ein neues Büro in berlin. Dort möchten wir gerne einen AZUBI einstellen.
Allerdings hat keiner von uns einen Ausbilderschein. Jedoch habe ich vor 3 Jahren die gleiche Ausbildung abgeschlossen mit der Note „gut“.

Die IHK Berlin (der Typ war sehr seltsam) sagte, dass man für alle Berufe einen Schein braucht (was defintv nicht stimmt).
Außerdem wäre das ausbilden hier in B-W wohl kein Problem ohne Ausbilderschein.

Ich finde nicht wirklich die richtige Antwort. Kann mir jemand von euch helfen?

Danke!

Hallo Trinity,

guck mal unter http://de.wikipedia.org/wiki/Ausbilder.

Besser kann ich es nicht erklären.

Viele Grüße und viel Erfolg,

Heike

Hallo,

wie es in BW ist, weiß ich nicht. In NRW benötigt ein Betrieb, der ausbilden möchte, immer mind. eine Person mit erfolgreich abgelegter Ausbildereignungsprüfung.

Meine Empfehlung: nimm an einem Kurs teil und mache den Schein. Kostet Dich je nach Veranstalter rund 600 bis 1.000 Euro. Die Kosten kannst Du von der Steuer absetzen.

Ich persönlich finde die Vorbereitung und die Ausbildereignungsprüfung sehr wichtig. Denn jungen Menschen etwas beizubringen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Da reicht reines Fachwissen seines eigenen Berufes nicht aus. Man sollte auch wissen, welche Lehrmethoden es gibt, wie man mit Extremsituationen umgeht und vor allen Dingen sollte man wissen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen sind.

Viele Grüße,

Michael

Hallo Trinity,
der IHK-Mitarbeiter hat recht. Wer Ausbilden möchte benötigt einen Ausbilderschein.
Allerdings hat die Regierung diese Voraussetzung zeitweise ausgesetzt.
Es geht ja schließlich auch darum, ob jemand geeignet ist mit Auszubildenden zu arbeiten. Ein guter Abschluss sagt noch gar nichts darüber aus, ob jemand dieses Wissen auch vermitteln kann.
Ich bin im Prüfungsausschuss für Bürokaufleute. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Auszubildenden deren Ausbilder keinen Schein haben, in der Prüfung wesentlich schlechter Abschneiden, als die Auszubildenden, deren Ausbilder einen Schein hat.
Wo liegt Euer Problem. Guckt Euch einen aus, der den Schein macht. Das geht in Abendform, oder Vollzeit. Bezahlt es dem Mitarbeiter. Der ist motiviert und wird nicht so schnell wechseln.
Ich wünsche Euch viel Spaß im Kurs.
Schöne Grüße
Sprenzpeffer

Hallo,

mit dem ‚Ausbilderschein‘ wird die ‚berufs- und arbeits-pädagogische Eignung‘ nachgewiesen; die ‚berufsfachliche Eignung‘ kann z. B. über einen entsprechenden Ausbildungsabschluss nachgewiesen werden.

In Berlin brauchen Sie einen Ausbilder, der beide Eignungen (abgesehen von der persönlichen Eignung) nachweisen kann.

Der Verzicht auf den Nachweis der ‚berufs- und arbeits-pädagogische Eignung‘ galt sechs Jahre lang - jetzt aber nicht mehr.

Gruß
Reinhold Vogt, www.memoPower.de

Hallo zurück,
also wie das in Berlin gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Es ist aber schon so, dass entweder ein Mitarbeiter die Ausbildereignungsprüfung abgelegt haben muss oder „geeignet“ sein muss.
Um das zu überprüfen, bitte im Berufsbildungsgesetz nachschlagen.
Und dann muss die IHK die Eignung des Betriebes zur Ausbildung überprüfen.
Und natürlich müssen die euch auch mit Rat und Tat zur Seite stehen, ist ja auch in deren Interesse, dass ausgebildet wird!
Gruß
Rebecca

Hallo Trinity, um ausbilden zu dürfen, muß der Betrieb die Berechtigung haben und in der jeweiligen Kammer als Ausbildungsbetrieb geführt werden. Der Ausbildungsvertrag wird ja auch dort eingetragen sodas derdie Auszubildende zu den Prüfungen eingeladen wird. Wenn Euer Unternehmen diese Eintragung hat, dann ist auch dort vermerkt wer für die Ausbildung verantwortlich ist. Diese Person hat in der Regel auch die Ausbildereignung. Diese Verantwortliche Person muss entscheiden ob der geplante Ausbildungsplatz in seiner Art, Ausstattung und Betreuung geeignet ist. Sollte der Betrieb nicht eingetragen sein,möchte ich Euch ermuntern dies zu tun, Euch anzumelden zu den Kursen „Ausbildereignungsprüfung“ und loszulegen. Ausbilden kann wirklich Spass machen. Grüsse von Jörg

Hier kann ich nicht weiterhelfen.

Hallo Trinity, seit dem Juli 2004 bis zum Juli 2009 war es möglich ohne Ausbildereignungsprüfung Jugendliche auzubilden. Dies ist eben seit Juli 2009 nicht mehr möglich. Um einen Jugendlichen ausbilden zu dürfen muß man zwingend eine Ausbildereignungsprüfung, kurz AdA, erfolgreich abgelegt haben. Grüße bevermann

Hallo Trinity,

leider kann ich Dir auch nur sagen, dass mir nicht bekannt ist, dass die Ausbildung ohne Ausbilderschein/Meisterprüfung oder abgeschlossenes Studium nicht möglich ist. Was soll der Azubi denn lernen? Ich hab einen Schein und darf Kaufleute im Bereich Büro/Kommunikation/Verwaltung ausbilden. Mein damaliger Chef ist studierter Kaufmann und darf das auch. Kann nicht einer von Euch den Schein schnell machen (Kann man hier bei uns in 3 Wochen Vollzeit)?

Liebe Grüße

Stefanie

Bis vor kurzem brauchte man wirklich keinen Ausbilderschein, man hatte die Bestimmungen ein wenig gelockert, um die vielen Jugendlichen von der Strasse zu holen. Aber spätestens seit diesem Jahr läuft ohne den Schein nix mehr

Gruß