Hallo,
wer kann mir weiterhelfen?
Wie sind die Paragraphen 30 und 30 des BBiG zu verstehen. (in möglichst einfachen Worten ). Wer fachlich geeignet?
Vielen Dank!
Hallo,
wer kann mir weiterhelfen?
Wie sind die Paragraphen 30 und 30 des BBiG zu verstehen. (in möglichst einfachen Worten ). Wer fachlich geeignet?
Vielen Dank!
Ich verstehe Deine Frage nicht. Es steht doch alles drin.
Hallo,
ausbilden darf jeder der eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem Beruf hat in dem er ausbilden möchte, keine Vorstrafen hat und im Besitz einer
Ausbildereignung ist. Im Handwerk sollte der Ausbilder bestenfalls auch Meister sein.
In Ausnahmefällen genügt auch im Handwerk die Ausbildereignung.
Schöne Grüße
Wir prüfen die fachliche Eignung nach folgenden Kriterien:
Ausbildungsberuf selber erlernt un ca. 3 Jahre Berufserfahrung oder bei Quereinsteigern mindestens doppelt soviel Berufserfahrung, wie die reguläre Ausbildungsdauer beträgt.
Ein ungelernter Koch muss also mindestens 6 Jahre im beruf sein, bevor er die fachliche Eignung zuerkannt bekommt.
Dies ist aber nur ein ganz grober Hinweis, denn die Ausbildungsberater schauen sich natürlich auch den Betrieb und den Bewerber an. Hinzu kommt dass es bei vielen Berufen überschneidungen gibt (z. B.Kaufleute)
Hoffe geholfen zu haben.
Liebe Grüße
Franz
Hallo,
§30 BBiG informiert darüber, welche fachlichen Voraussetzungen ein/eine Ausbilder/in haben soll:
Abs. 1: Fachliche Kenntnisse
Abs. 2:
und entsprechende Berufserfahrung
Abs 3 und 4 beziehen sich auf staatliche Anerkennungsverfahren
Das müßte eine Vereinfachung von §30 BBiG sein.
Da nur § 30 (allerdings zweifach) erwähnt wurde, hoffe ich, dass diese Ausführungen reichen.
nordon
???Was sagen diese??
Zweimal Paragraf 30 ??
Also „Fachliche Eignung“
Du must haben:
Hallo,
man braucht zwei Voraussetzungen:
UND
Gruß
RHW
wer kann mir weiterhelfen?
Wie sind die Paragraphen 30 und 30 des BBiG zu verstehen. (in
möglichst einfachen Worten ). Wer fachlich geeignet?Vielen Dank!