Das Problem ist folgendes: Ich habe mich bei einer Bank um eine Ausbildung beworben, schloss aber vorher eine gestalterische Ausbildung ab. Als der Chef oder Bewerbungsbetreuer (ich weiß nicht wie man das nennt) von mir erfahren hatte, dass ich eben eine gestalterische Richung vorher ausgeübt habe, verweigerte er mir die Ausbildung, TROTZ sehr guter Leistung bei Einstellungstests. Darf er das? Meine Meinung ist, dass man Jungendlichen/Erwachsenen (ich bin 21) eine Chance geben sollte, sich in der Berufswelt zu orientieren um den nahezu perfeken Job zu finden. Kann man gegen die Aussage des Ausbilders gerichtlich vorgehen? Weil ich diese Ausbildungsstelle wirklich sehr gern nutzen würde. Danke.
Hallo,
ist sicherlich sehr ungerecht, wenn es ein " größerer " Betrieb ist, könntest Du dich ja mal an den Vorstand bzw. Geschäftsführer wenden. Ansonsten ist es sicherlich sehr schwer etwas zu unternehmen, denn ich vermute der Typ wird Dir seine Aussage ja nicht schriftlich geben.
Viel Glück
Klaus
Hallo,
in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Die Bank bestimmt selber, mit wem sie einen Ausbildungsvertrag abschließt. Es darf nur keine Diskriminierung aufgrund Alter, Geschlecht, Religion, Behinderung, Rasse etc. geben. In allen anderen Punkten ist das Unternehmen frei (genauso wie der Bewerber oder der Azubi in der Probezeit!).
Am besten nochmal mit der entscheidenden BPerson das Gespräch suchen. Warum hat die Bank Bedenken? Kann man diese Bedenken zerstreuen? Ggf. 1 Woche Probearbeiten in den Ferien?
Gruß
RHW
Das weiss ich leider nicht
Ein Ausbildungsleiter trifft die Entscheidung, welche Person er ausbilden möchte. Gerichtlich dagegen vorzugehen ist aussichtslos. Bewerber haben trotz guter Leistungen bei Einstellungstests keinen Anspruch auf eine Ausbildungsstelle. Der Arbeitgeber entscheidet.
Sorry für diese unangenehme Wahrheit.
nordon
An Diskriminierung liegt das denke ich wirklich nicht, es ist nur so, als er das hörte, dass ich vorher eine Ausbildung im künstlerischen Bereich absolviert hatte, war das bei ihm wie ein Schock, und seit dem ist er komplett dagegen. Als er das noch nicht wusste, war alles in Ordnung…
Die meisten Bewerber im Bankenbereich haben Abitur oder Fachabitur (letzteres fast immer im Bereich „Wirtschaft und Verwaltung“). Evtl. gab es im Bewerbungsprogramm (und evtl. auf dem Schulzeugnis) keinen deutlichen Hinweis auf die andere Fachrichtung. Der Beruf Bankkaufmann bietet sehr, sehr wenig gestalterische Möglichkeiten.
Hallo,
leider gibt es da keine Möglichkeit. Mitarbeiter einzustellen ist eine freie Entscheidung der auszubildenden Firma.
Versuch’ es halt bei einer anderen Bank.
MfG
KKl
Du kannst einen Ausbildungsplatz nicht gerichtlich einklagen. Wen ich einstelle bestimme noch immer ich selbst, es sei denn ich verstosse gegen AGG.
Hallo, gerichtlich wird es sehr schwer werden, da Sie den Nachweis erbringen müssen und wenn Sie sich den Ausbildungsplatz erklagt haben, werden Sie nicht die ordentliche Ausbildung erhalten, die Sie sich vorstellen, sondern von einem Archiv ins nächste geschickt bis entweder ein Kündigungsgrund vorliegt oder Sie selbst die Ausbildung abbrechen. Sie sollten sich eine andere Bank suchen.