Ausbildung als Erwachsener machen: Wer kann helfen wenn es um Unterstützung geht?

Hallo liebe Community,

ich bin 24 Jahre alt uns habe es bisher versäumt eine Ausbildung zu machen. Dies werde ich ab September 3 Jahre lang nachholen. Bisher war ich bei meiner Firma "einfach so " angestellt und nun wird mir diese Möglichkeit gegeben.

Ich habe allerdings ein Problem… mit dem Geld wird es wohl sehr schwierig. Kann mir da jemand helfen wo ich überall nachfragen kann oder mir Hilfe holen kann zwecks Zuschüsse vom Staat etc.? Vielleicht auch mit genaueren Bezeichnungen?

Ich würde Brutto 910€ verdienen, habe eine eigene Wohnung die 510€ kostet (kann nicht zu meinen Eltern ziehen, da beide Rentner und selbst kein Geld) und muss alleine für meine Verpflegung und alles weitere sorgen.

ich hoffe jemand kann mir Tipps geben :smile:
Viele Grüße + Danke !!!

Das heißt „Berufsausbildungsbeihilfe“ und wird über die Agentur für Arbeit beantragt.

MfG
duck313

Und geht mit 24 gerade noch!

Hi,

es gibt verschiedene Möglichkeiten für dich:

Berufsausbildungsbeihilfe BAB

  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder du nimmst an einer berufsvorbereitenden Maßnahme (BVB) teil. Schulische Ausbildungen werden nicht gefördert.
  • Du erhältst nur dann BAB, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt liegt (rund eine Stunde für jeden Weg). Diese Voraussetzung muss allerdings nicht erfüllt werden, wenn du über 18 Jahre alt bist, wenn du aus schwer zumutbaren sozialen Gründen nicht zu Hause wohnen kannst, wenn du ein Kind hast oder verheiratet bist.
  • Die finanzielle Situation deiner Eltern und dein Einkommen werden bei der Berechnung von BAB berücksichtigt.

TIPP: Stelle deinen Antrag möglichst vor Ausbildungsbeginn, denn BAB wird nicht rückwirkend gezahlt. Je später du den Antrag stellst, umso später gibt es auch Geld!

Kindergeld

  • Während deiner Berufsausbildung erhalten deine Eltern in der Regel weiterhin Kindergeld für dich, wenn du unter 25 Jahre alt bist (Kindergeldgesetz).Seit Januar 2012 ist das Kindergeld während der Erstausbildung nicht mehr von deinem Verdienst abhängig und es gibt keine Einkommenshöchstgrenze. Hast du bereits eine Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen und gehst einer Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden nach, besteht kein Kindergeldanspruch mehr. Einkünfte aus einer Ausbildung nach dem BBIG werden nicht als Erwerbstätigkeit gesehen.

Nebenjob

  • Zwar hast du nach Artikel 12 des Grundgesetzes das Recht, einen Nebenjob auszuüben. Arbeits- und Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können dieses Recht aber einschränken. Bevor du also einen Nebenjob annimmst solltest du deinen Ausbildungsbetrieb darüber informieren und um seine Zustimmung bitten. Er darf ihn dir nur verbieten, wenn der Nebenjob die Ausbildung und deine Arbeitsleistung negativ beeinflussen oder du für ein Konkurrenzunternehmen arbeitest.

Auch Kleinvieh macht Mist: Kirchensteuer

  • Falls du Kirchenmitglied bist, ist es völlig in Ordnung auch Kirchensteuer zu zahlen. Aber es kommt auch immer wieder vor, dass auf Lohnsteuerkarten von Nicht-Kirchenmitgliedern eine Konfession eingetragen ist, und dann automatisch Kirchensteuer abgeführt wird. Kirchensteuer zahlst du nur dann, wenn du auch Lohnsteuer zahlst. Die Kirchensteuer beträgt nach Bundesländern 8-9% des zu versteuernden Einkommens - und das kann eine ganze Menge sein! Überprüfe also deine Lohnsteuerkarte, ob unrechtmäßig eine Konfession eingetragen wurde!

Wermutstropfen
Alleinstehende Auszubildende, die eine eigene Wohnung besitzen und ihre Erstausbildung machen, haben KEINEN Anspruch auf Wohngeld. Grund ist: beim Wohngeld wird immer geprüft ob es andere Leistungen gibt, die vorrangig greifen und das ist in diesem Fall die Berufsausbildungsbeihilfe.

Gruß

Ganz sicher kann man sich da auch vorher beraten lassen, ob und welche Hilfen es da gibt. Kenne da jemanden, die gerade eine Ausbildung zur Arzthelferin macht und von der AA, die Fahrkosten zur Schule und zur „Arbeit“ und die Kinderbetreuungskosten bezahlt bekommt.
Ansonsten bleibt sicher noch sowas wie aufstockend ALG-II oder Wohngeld.

Hallo,
Du kannst Dich erkundigen, ob Du wohngeldberechtigt bist. Informationen zum Wohngeld und den zuständigen Stellen findest Du hier: http://www.wohngeld.de/.

Zur ersten Info ein Zitat von der Webseite: „Wohngeld ist kein Almosen des Staates - auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Allerdings wird Wohngeld nur auf Antrag bewilligt und das Datum des Antrages ist entscheidend für den Bewilligungszeitraum.“

Viel Erfolg für die Ausbildung!!
BumbleBee

Du wirst überrascht sein, aber das Alter spielt keine Rolle !

Info : https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Ausbildung/FinanzielleHilfen/Berufsausbildungsbeihilfe/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485774

1 Like

Hallo,

kleine Korrektur: 8-9% der Einkommensteuer, nicht des Einkommens.

Viele Grüße,

Jule

Natürlich von der Einkommenssteuer und nicht vom Einkommen. Danke für die Richtigstellung!