Ausbildung anfangen, Studium noch nicht beendet

Hallo!

Ich mache zur Zeit in Frankfurt meinen Bachelor, für den ich im Juli alle Kurse fertig habe. Mir fehlt dann nur noch die Bachelor-Arbeit. Da ich aber noch eine Ausbildung machen will und nicht noch ein Jahr warten möchte, stellt sich mir nun die Frage, ob es möglich, weiter in der Uni eingeschrieben zu bleiben, jedoch schon eine Ausbildung anzufangen?
Bzw. gibt es irgendwelche gesetzlichen Grundlagen, die dagegensprechen?

Denn ich werde es nicht schaffen, innerhalb der nächsten 2 Monate eine komplette Bachlorarbit zu verfassen und über ein halbes Jahr rumgammeln nach beendeter BA ist auch keine gute Option.
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Danke schonmal für die Hilfe!

Hallo,

du kannst nicht gleichzeitig Student und Azubi sein. Schließe dein Studium gut ab und fange dann deine Ausbildung an.

Hallo,

rechtlich sehe ich da kein Problem.

Allerdings frage ich mich, ob und wie man es zeitlich schafft, beides parallel unter einen Hut zu bekommen. Ich persönlich kann insoweit keine Erfahrung beisteuern, doch stelle ich mir das nicht ganz einfach vor:

Eine Bachelor-Arbeit ist ja nicht völlig anspruchslos (du schreibst ja selbst, in 2 Monaten sei das nicht zu händeln - naja, ch könnte mir vorstellen, dass es bei intensivem Einsatz durchaus machbar wäre, je nach Fakultät …) und mit der Ausbildung ist normalerweise auch eine relativ weitreichende Anwesenheitspflicht verknüpft …

Wenn du es gewöhnt bist, diszipliniert zu arbeiten und dein Sachgebiet beherrschst, wirst du die zeitweilige Überlappung wahrscheinlich bewältigen.

Ansonsten wäre statt „Rumgammeln“ ein zielführendes Praktikum evtl. eine Möglichkeit?

Alles Gute dir!

LG
sine

Hallo,

rechtlich kann es schon Probleme geben, vor allem von Seiten der Krankenkasse. Die möchten in der Regel schon genau wissen, welchen Status man nun hat. Weiters müsste man mal im Hochschulgesetz des Bundeslandes nachschauen, was die da noch für Klauseln drin haben.
Ein weiterer Tipp wäre, sich mal bei der Prüfungsberatung des Studierendenrates (oder Äquivalent) mit Infos einzudecken, wie es aussieht mit einer Art vorzeitigen Exmatrikulation. Hab ich selbst nicht gemacht, habe es aber zu meiner Zeit von Kommilitonen gehört: Wenn das letzte Prüfungsverfahren (bei dir die Bachelorarbeit) angemeldet ist, wird es auch durch eine Exmatrikulation nicht aufgehoben. Heißt, du könntest dann deine Bachelorarbeit schreiben, ohne offiziell noch Student zu sein und hättest wenigstens erstmal nicht das Problem mit dem doppelten Status. Bitte verlass dich da aber nicht auf meine Aussage, sondern überprüf den Weg selbst. Wie gesagt, ich weiß das nur aus 2. Hand und kann mich irren.

Gruß