Ausbildung beim Kirchenamt

Hallo ich werde ende nächsten Jahres die Schule beenden und würde dafür gerne in den Verwaltungsbereich gehen.Während ich ein wenig nach Ausbildungsplätzen gesucht habe, habe ich eine Stellenausschreibung vom Kirchenamt vor Ort gesehen und mich dort beworben.Als dies mein Vater erfuhr war dieser erst einmal skeptisch und meinte das man nach dieser Ausbildung vermutlich nicht übernommen wir und keine wirkliche Perspektive hat. Meine Frage lautet ist diese Skepsis berechtigt und hat einer von euch vielleicht auch dort eine Ausbildung gemacht?

Hallo,

ich weiß es nicht, aber meinst Du nicht, Du solltest den Leuten, die es möglicherweise wissen, verraten, auf was für eine Stellenausschreibung Du Dich beworben hast und in welcher Weltgegend „vor Ort“ liegt? Und bei welcher Kirche (Konfession)?

Viele Grüße,

Jule

Mit dem Mitgliederschwund sinkt natürlich auch der Verwaltungsbedarf / muss natürlich auch gespart werden. Insoweit ist das aktuell keine „prosperierende Branche“ mit steigendem Personalbedarf.

Andererseits sollte man dies auch nicht überkritisch sehen. Es gibt immer noch und nach wie vor auch bei Kirchens Bedarf an guten Mitarbeitern, und so wird man hier zwar vermutlich im langfristigen Vergleich eher sinkende Einstellungszahlen sehen, die aber sicher noch lange nicht Richtung Null gehen. Abgesehen davon sollte man daran denken, dass man im Bereich der kirchlichen Verwaltungen einen beamtenähnlichen/-vergleichbaren Status mit diversen netten Vergünstigungen und guter Arbeitsplatzsicherheit erreichen kann.

auch nicht vergessen sollte man:
die arbeitsrechtlichen Bedingungen unterscheiden sich.
Je nach Kirche/Vorgesetzte kann es passieren dass man nach einem Kirchenaustritt arbeitslos wird, bei Konfessionswechsel oder Neuheirat…
Je nach Arbeitsplatz „darf“ man dann auch an Feiertagen u. Sonntagen arbeiten (Auftritt der Kiga-Kinder während des Gottesdienstes u.ä.)

Kleine Hexe

Da hat sich in jüngster Zeit einiges getan. Die strengen Regeln gelten eigentlich nur noch für Angestellte mit „Verkündigungsauftrag“. Die Kindergärtnerin, der wegen Scheidung gekündigt wird, gibt es nach neuem Recht nicht mehr.

mehr dazu:

Karin

Egal bei welchem Tendenzbetrieb man arbeitet gilt, dass man hier besondere Treuepflichten hat, und sich mit dem identifizieren können muss, was den Arbeitgeber nun mal prägt. Zudem wird dabei unterschieden, inwieweit in der konkreten Berufsausübung eine Nähe/Identifikation nötig ist, oder nicht. Bei einer durchschnittlichen Kraft in der kirchlichen Verwaltung, dürfte es wohl kaum um einen Verkündigungsauftrag gehen, insoweit sind die Anforderungen hier sehr mäßig. BTW: Bei Verwaltungskräften dürfte sich auch die Wochenendarbeit in Grenzen halten. Wobei die andererseits auch bei genug anderen Arbeitgebern, je nach Tätigkeit durchaus eine Rolle spielt, und kein Geheimnis ist. Ob eine Kindergärtnerin an einer überschaubaren minimalen Zahl von Wochenenden im Zusammenhang mit Festen der eigenen Kirchengemeinde mal aufschlagen muss, oder dies bei kommunalen, DRK, AWO, … Veranstaltungen tut, ist doch gehupft wie gesprungen.

Hallo,

welchen Beruf sollst du dort erlernen?
Kirchenamtler?

Fachkraft für Büromanagement?
Verwaltungswirt?
Diplom-Verwaltungswirt (FH)?

Je nachdem welcher Beruf das werden soll, kann ich dir ggfs Auskunft geben.

Manche Kirchen verbeamten auch noch…

Grüße
miamei