Hallo,
ich versuche gerade, die obigen Begriffe und deren Möglichkeiten zum Absetzen bei der Steuer auseinander zu halten und vermute mal, dass es folgendermaßen richtig ist(?):
a) „Ausbildung“
Berufliche Ausbildung für einen künftigen (jetzt noch nicht ausgeübten) Beruf, und es besteht eine konkrete „Gewinnerzielungsabsicht“ in diesem Bereich.
Die Ausbildung der Kinder kann ich nicht absetzen, aber meine eigene und die der Ehefrau als Sonderausgaben.
Höchstbetrag: 920 Euro/Jahr bzw. 1227 Euro/Jahr bei auswärtiger Unterbringung
Für auswärtig untergebrachte Kinder gibt es einen Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro.
b) „Weiterbildung“
Aktivitäten zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. die Anpassung an die Entwicklung in einem Beruf, der zur Zeit ebenfalls nicht ausgeübt wird.
Höchstbetrag: 920 Euro/Jahr bzw. 1227 Euro/Jahr als Sonderausgaben
c) „Fortbildung“
Bildung im Rahmen des zur Zeit ausgeübten Berufs.
Die Kosten (abzüglich dem, was der Arbeitgeber zahlt) werden als Werbungskosten abgesetzt.
Höhe unbegrenzt.
Zu a) und b) liest man immer wieder mal was von einer 4.000EUR-Grenze.
Gilt das noch, oder ist das Historie?
Gruß JoKu