Ausbildung gegen den willen der Eltern

Hey zusammen,
ich hab eine Frage, die nicht von mir kommt.

Kann man mit 16 Jahren auch gegen den willen der Eltern eine Ausbildung anfangen?

Hintergrund:
Die Person hat keinen Abschluss und möchte mit der Ausbildung den Abschluss nachmachen.
Nun ist es so das die Person weiter weg will von zu Hause da sie dort (nennen wir es) Probleme hat.
Ihre Eltern helfen ihr aber gar nicht, nicht mal vor Ort.

Kann nun die Person eine Ausbildung suchen und die Eltern „zwingen“ zu unterschreiben?

Weil sonst kann sie ja erst in 2 Jahren was machen und ist so lange nur zuhause.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

Kann man mit 16 Jahren auch gegen den willen der Eltern eine
Ausbildung anfangen?

Nein, Eltern sind erziehungs berechtigt. Diese Berechtigung kann nur in schwerwiegenden Fällen entzogen werden. Näheres erfährt der /die Jugendliche beim Jugendamt.

Kann nun die Person eine Ausbildung suchen

Suchen ja

und die Eltern
„zwingen“ zu unterschreiben?

Nein!
Hat diese Person ohne Schulabschluß sich über die Chancen informiert, einen Ausbildungplatz zu bekomen und hat sie sich informiert, wie sie sich ihren Lebensunterhalt weitweg sichert?
Wenn beides ja, dann beantworte beide Fragen. Wenn beides nein, dann holt das schleunigst nach und du meldest dann hier das Ergebnis.

Gruß
Otto

Also z.b. bei dem Beruf „Hauswirtschaftler“ kann man ohne Schulabschluss anfangen und diesen bei der Ausbildung nachmachen.
Lebensunterhalt ist auch gesichert. Auch wenn der Job nur 100 pro Monat bringen würde.

Hallo,

Also z.b. bei dem Beruf „Hauswirtschaftler“ kann man ohne
Schulabschluss anfangen und diesen bei der Ausbildung
nachmachen.

Ist das nur ein Beispiel oder die konkrete Vorstellung?
Wie würde das ablaufen? Zeitlich und von den Ausbildungsinhalten her?

Lebensunterhalt ist auch gesichert. Auch wenn der Job nur 100
pro Monat bringen würde.

Dazu möchte ich auch mehr wissen. Irgendwie ist Deine Geschichte für mich noch nicht rund.

Was genau möchte die genannte Person?
Warum hat sie keinen Abschluss und welchen Abschluss strebt sie an? (Sie ist erst 16)
Wie könnte es danach weitergehen?

Und wie ist das Verhältnis zu den Eltern?

Gruß
Jörg Zabel

Wenn das Jugendamt die Erziehungsberechtigung hat, unterschreiben die Mitarbeiter beim Jugendamt den Ausbildungsvertrag und nicht die Eltern.