Ausbildung gekündigt - eigene Wohnung

Hab da ein kleines Problem , bin im 3. Lehrjahr (Ausbildung zum Friseur), hab auch im Juni meine Abschlussprüfung bzw. kann sie aber nicht machen , da meine Chefin pleite geht. Es ist auch schon mein 3. Betrieb den ich gewechselt habe ( Alle 3 gingen pleite) jetzt liegen bei mir die nerven blank , das ganze arbeiten und natürlich der druck geht auf meine psyche (Auch privat lief einiges schief). der beruf liegt mir einfach nicht , hab meine zwischenprüfung auch total vermasselt. hab aber jetzt meine eigene wohnung seit einem halben jahr. ich werde jetzt gekündigt in den nächsten tagen , was soll ich machen ? , was steht mir zu ? (Ich bin 21 Jahre alt). Arbeitslos möchte ich auch nicht sein. vllt aber erstmal doch , da ich dann genug Zeit habe mich neu umzuorientieren. brauche dringend rat von euch.

Hallo,
dass da einiges im Argen liegt, ist offensichtlich. Aber leider habe ich hier keinen Rat und keine Idee, um aus dieser schwierigen Situation raus zu kommen.

nordon

Alternativ würde ich dann nochmal die Schulbank drücken und mein For nacholen.
Was steht mir dann zu ?
Liebe Grüße.

Hallo,

wie die Fördermöglichkeiten bei Nachholen eines Schulabschlusses oder Erwerb eines höheren Schulabschlusses sind, kann ich leider auch nicht beantworten. Weiterhelfen könnten die Bürgerbüros der Kommunen.
nordon

Alternativ würde ich dann nochmal die Schulbank drücken und
mein For nacholen.
Was steht mir dann zu ?
Liebe Grüße.

Uff, Du armer Mensch!!

An Deiner Stelle würde ich versuchen, die Prüfung auf jeden Fall zu machen. Du bist so weit gekommen; gib das nicht auf! Auch wenn Dir der Beruf nicht liegt, ist er doch in schwierigen Zeiten eine Möglichkeit, etwas Geld zu verdienen.

Ob Du Dir danach eine Auszeit gönnen kannst, hängt von Deinen finanziellen Möglichkeiten ab. Eine kleine Auszeit ab und zu - egal, in welcher Form - ist wichtig, damit das Leben nicht einfach an Dir vorbei plätschert. Aber Du musst natürlich schauen, was Du Dir leisten kannst.

Vielleicht macht Dir Dein Beruf dann doch Spaß. Oder Du lernst noch einen neuen. Oder Du gehst weiter zur Schule. Oder. Oder. Oder.

Ich wünsche Dir für Deinen Lebensweg eine große Zufriedenheit.

Hallo,

Du gehst zuerst einmal ganz fix zum Arbeitsamt und beantragst Konkursausfallgeld. Das bekommst Du für
3 Monate. In der nächsten Abteilung meldest Du Dich
Arbeitslos. Ganz, ganz Wichtig!!!
Deine Chefin muss Dir dafür freigeben.
Danach gehst Du schurstracks zur Handwerkskammer.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung zählt gar nichts.
Die Prüfungen beginnen im Mai. Da kannst Du sehr wohl
ohne Ausbildungsbetrieb teilnehmen. Kläre das mit der Kammer!
Mach Deine Prüfung, so gut Du kannst. Dein ganzes späteres Leben hängt davon ab! Ohne Betrieb hast Du nur diese eine Chance. Nutze sie!
Mit Deinem Gesellenbrief in der Tasche kannst Du später
machen was Du möchtest. Ohne Abschluß geht gar nichts.
Nutze die Zeit der Arbeitslosigkeit. Gehe weiter zur Schule. In die Klassenstufen 1 - 2, übe den Stoff, den Du nicht kannst. Die Lehrer werden Dir helfen.
Selbstverständlich gehst Du auch in Deine eigene Klassenstufe. Noch ist nichts verloren.
Vielleicht kannst Du in einem anderen Betrieb die praktische Prüfungsvorbereitung machen. Die werden Dir zwar nichts bezahlen, aber wenn Du Glück hast, stellen die Dir alles zur Verfügung, was Du für Deine Prüfung benötigst. Ohne, dass Du etwas bezahlen musst.
Und wenn Du das Material bezahlen musst, kann das ja auch nicht so teuer werden.

Also, Hintern hoch, schlechte Gefühle abstellen, negative Gedanken verscheuchen, positiv in die Zukunft sehen.

Viel Erfolg

Hallo,

für drei Monate wird der Verdienst als Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur gezahlt. Danach möglichst schnell Arbeitloseneld beantragen.

Bei der Handwerkskammer erkundigen, unter welchen Voraussetzungen eine Prüfungsteilnahme ohne einen Ausbildungsbetrieb möglich ist.
Auch die Höhe der Prüfungsgebühren klären. Evtl. (!!)gibt es hierfür von der Arbeitsagentur auf vorherigen Antrag einen Zuschuss.

Neben dem Arbeitslosengeld gibt es auf Antrag evtl. noch Wohngeld oder Arbeitslosengeld II.

Gruß

RHW