Ausbildung über 30 Jahre

Hallo ich hoffe jemand kennt eine Antwort auf folgende Frage.
Jemand ist bereits 32 Jahre alt und hat noch keine Ausbildung absolviert, sondern gleich nach der Schule ununterbrochen gearbeitet. Allerdings konnte er auch nicht davon ausgehen, das die Firma ihm irgendwann kündigen würde, was passierte. In der Kündigungsfrist hat er sich natürlich bemüht und bekam ein Ausbildungsplatz, jedoch handelt es sich dabei um eine reinweg Schulische Ausbildung. Wie bereits erwähnt ist dieser jemand bereits 32 Jahre und hatte noch keine Lehre. Logischerweise da er ja die ganzen Jahre sein eigenes Geld verdiente, hat er auch seine eigene Wohnung mit allen dazugehörigen Kosten. Nun aber mal langsam zur eigentlichen Frage. Da er ja aufgrund des Alters kein Bafög mehr bekommen wird, was genau kann er denn jetzt überhaupt alles beantragen, damit Miete und Lebensunterhalt gewährleistet sind, weil wie erwähnt die Ausbildung ist reinweg nur auf Schulbasis und dauert 3 Jahre inklusive Prüfung. Es wäre gut wenn jemand darauf antworten könnte, denn es eilt wirklich. Danke

Hallo,

was genau kann er denn
jetzt überhaupt alles beantragen,

Eine Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 77 ff SGB III. Zu beantragen bei der Agentur für Arbeit.
Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch. Voraussetzungen u.a.: eine vorhergende Beratung, Eignug für das gewählte Ziel, arbeitsmarktliche Zweckmäßigkeit.
Mehr dazu http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe… und der Gesetzestext im Netz.

Ausbildung ist reinweg nur auf Schulbasis und dauert 3 Jahre

Das ist ein Problem, da nur zwei Jahre gefördert werden können. Ob es dazu Lösungsmöglichkeiten gibt, erfährt man bei der Beratung. Eventuell Alternativen überlegen.

Gruß
Otto

Hallo, es geht hier aber nicht um eine Weiterbildung oder Umschulung. Der Link bezog sich ja auf Weiterbildungen. Nein es geht hier um eine ganz normale erste Ausbildung. Derjenige hat ja noch nie in sein Leben eine Lehre absolviert , sondern gleich nach der Schule ohne etwas gelernt (Beruf) zu haben, angefangen zu arbeiten. Kann die Agentur für Arbeit denn tatsächlich etwas dagegen haben, wenn jemand sich selbst ständig um seine Zukunft kümmert? Ich meine Arbeitslos wäre er andernfalls ohnehin geworden und was wäre dann gewesen? Hätte er Arbeitslosengeld bezogen und hätte vielleicht gar nichts. Also stellt sich doch die Frage, ob sie ihm nun Arbeitslosengeld zahlen müssen oder die Miete ist doch wenn man es genau nimmt gar kein Unterschied. Der Unterschied ist nur, das derjenige nicht zu Hause sitzt und was aus sein Leben macht und gleichzeitig möglicherweise nach Abschluss der Lehre noch ein besseren Stand auf dem Arbeitsmarkt. Oder sehe ich da irgendetwas falsch und es wäre für das Arbeitsamt besser, es gebe noch ein Arbeitslosen mehr?

Hallo,

was immer geht (aus eigener Erfahrung, 3 Jahre Ausbildung ohne Vergütung): nebenher arbeiten gehen, abends/ wochenends. Das ist anstrengend, da man ja auch noch Lernen muss aber es geht wenn man will. Nur mal so in den Raum reingeworfen…

Grüße
Jessica

Hallo,

Da würde ich momentan als einzige Initiative die Bewerbung bei passenden Ausbildungsbetrieben sehen.

Mit etwas Glück findet sich ein AG, der auch eine 30-jährige Person auf klassische Weise im " Dualen System " ausbildet. Mit dem Lehrgeld alleine wird es wohl etwas knapp werden, aber da könnte noch mal in Wohngeld - Tabellen geschaut werden, ab welchem Jahresverdienst es diese Unterstützung gäbe.

mfg

nutzlos

Erstmal danke für die Antworten bislang.
Das mit den nebenbei arbeiten gehen ist ja gar keine schlechte Idee, aber wieviel Stunden in der Woche soll da noch bleiben, bei 8 Stunden pro Tag schule? Oder sagen wir besser so bei rund 500euro miete und allen laufenden kosten benötigt man noch mal rund 400 (wo dann natürlich schon kosten für essen mit drin sind) liegen wir in monat bei knapp 900. Ich denke da reicht ein Job nebenher auch nicht mehr.
In übrigen hier mal das Zwischenergebnisse der Nachfrage beim Arbeitsamt und Jobcenter. Arbeitsamt hebt sofort die Hände. Mit 32 noch eine Ausbildung, wozu? Fördern nein! In Prinzip lief das Gespräch in die Richtung ab vergessen sie die Ausbildung, machen sie lieber einen auf Arbeitslos und dann zahlen wir auch Arbeitslosengeld.
Nun so einfach will man es sich ja nicht machen und seine Zukunft wegwerfen. Also beim Jobcenter nachgefragt: Ähm… ÄHmm… Tja den Fll schien es da noch nicht gegeben zu haben, denn nachdem 3 weitere Mitarbeiter dazu befragt werden müsste, wie sich das denn in solch ein Fall verhalten würde und nach vielen weiteren „Ähms und MH#s“ erhielt man die Anträge zum ALG 2 (ablehnen kann man es ja immer) und ein Termin zum Berater der dann sicher darüber besser bescheid wisse als nur ÄHM und MH. Nun mal schauen was dann dabei rauskommt.

Das wird wniger eine Frage des ’ Nichtwollens ’

Erstmal danke für die Antworten bislang.

Hallo,

Das mit den nebenbei arbeiten gehen ist ja gar keine schlechte
Idee, aber wieviel Stunden in der Woche soll da noch bleiben,
bei 8 Stunden pro Tag schule?

Wie gesagt, da könnte ein möglicher Antrag auf Wohngeld näher betrachtet werden.

Oder sagen wir besser so bei
rund 500euro miete

Klingt ein wenig happig für das angestrebte Vorhaben. ( Ausbildung )

und allen laufenden kosten benötigt man
noch mal rund 400 (wo dann natürlich schon kosten für essen
mit drin sind)

Dafür hätte ein ALG II - Empfänger keine 400 Öcken.

liegen wir in monat bei knapp 900. Ich denke da
reicht ein Job nebenher auch nicht mehr.

Ich denke mal zunächst, dass die aktuelle (Warm?) - Miete das Hauptproblen sein könnte.

In übrigen hier mal das Zwischenergebnisse der Nachfrage beim
Arbeitsamt und Jobcenter. Arbeitsamt hebt sofort die Hände.
Mit 32 noch eine Ausbildung, wozu? Fördern nein!

Wie sollten sie das auch begründen können ?
Förderinstrumente sind an Bedingungen geknüpft.

In Prinzip
lief das Gespräch in die Richtung ab vergessen sie die
Ausbildung, machen sie lieber einen auf Arbeitslos und dann
zahlen wir auch Arbeitslosengeld.

An dieser Interpretation wage ich allgemein ( bzgl. der dargelegten Behauptung ) zu zweifeln.

Nun so einfach will man es sich ja nicht machen und seine
Zukunft wegwerfen. Also beim Jobcenter nachgefragt: Ähm…
ÄHmm… Tja den Fll schien es da noch nicht gegeben zu haben,
denn nachdem 3 weitere Mitarbeiter dazu befragt werden müsste,
wie sich das denn in solch ein Fall verhalten würde und nach
vielen weiteren „Ähms und MH#s“ erhielt man die Anträge zum
ALG 2 (ablehnen kann man es ja immer) und ein Termin zum
Berater der dann sicher darüber besser bescheid wisse als nur
ÄHM und MH. Nun mal schauen was dann dabei rauskommt.

ALG I & II sind zwei völlig verschiedene Baustellen. :frowning:
Demnach sin Handhabe und mögiche Fördermöglichkeiten auch unterschiedlich.

Lehrlingslohn + Minijob könnte Wohngeld - Anspruch ergeben. Damit wären AA und JC raus aus der Thematik.
Wie gesagt, es sei der AG zu wünschen, der auch älteren Personen noch seine Fittiche bzw. konkrete Ausbildung anbietet.
( also mit Heranwachsenden in der Berufsschule die Schulbank drücken )

mfg

nutzlos

Hallo,

Wie gesagt, da könnte ein möglicher Antrag auf Wohngeld näher
betrachtet werden.

Der ist jetzt erstmal gestellt, aber mit Vermerk der wird sowieso abgelehnt, weil sie ja Anspruch auf ALG 1 hätten. Das dumme ist das hier aber einfach kein ALG 1 bei einer Ausbildung gezahlt wird, weil ob man eine Lehre nun bezahlt oder schulisch macht, man steht den Arbeitsamt nicht mehr zu Verfügung.

Oder sagen wir besser so bei
rund 500euro miete

Klingt ein wenig happig für das angestrebte Vorhaben. (
Ausbildung )

Natürlich weil der jenige auch gleich nach der Schule arbeiten ging, konnte er es sich auch bis zur Kündigung leisten solch eine Miete zu zahlen, wäre aber bereit auch in eine kleinere (billigere Wohnung für die Ausbildung umzuziehen).

Dafür hätte ein ALG II - Empfänger keine 400 Öcken.

In den 400€ war alles eingerechnet… strom telefon ect…

Ich denke mal zunächst, dass die aktuelle (Warm?) - Miete das
Hauptproblen sein könnte.

Wie gesagt es wäre kein Thema auch sich etwas kleineres billigeres zu suchen dafür, daran sollte es nicht scheitern, wenn da die kosten für Übernahme zu hoch wären, würde man dem entgegen kommen und Umziehen.

Wie sollten sie das auch begründen können ?
Förderinstrumente sind an Bedingungen geknüpft.

In Prinzip
lief das Gespräch in die Richtung ab vergessen sie die
Ausbildung, machen sie lieber einen auf Arbeitslos und dann
zahlen wir auch Arbeitslosengeld.

An dieser Interpretation wage ich allgemein ( bzgl. der
dargelegten Behauptung ) zu zweifeln.

Nun wenn es einen nahe gelegt wird, diese Ausbildung nicht zu machen, wie sollte man das dann sonst Interpretieren? Die Leute können auch nichts daran ändern, das ist Richtig, aber sollte nicht jeder ein Recht darauf haben, ein Beruf zu erlernen? In Prinzip wird derjenige doch jetzt bestraft das er nach der Schule sich um arbeit kümmerte als er kein Lehrplatz bekam, stets darum weiter bemühte aber es erst jetzt klappte. Und man sollte hier betonen das er in den letzten 14 Jahre seit Schulabschluss nicht ein Tag arbeitslos war.

ALG I & II sind zwei völlig verschiedene Baustellen. :frowning:
Demnach sin Handhabe und mögiche Fördermöglichkeiten auch
unterschiedlich.

Lehrlingslohn + Minijob könnte Wohngeld - Anspruch ergeben.
Damit wären AA und JC raus aus der Thematik.
Wie gesagt, es sei der AG zu wünschen, der auch älteren
Personen noch seine Fittiche bzw. konkrete Ausbildung
anbietet.
( also mit Heranwachsenden in der Berufsschule die Schulbank
drücken )

Das dumme ist ja eben das kein Lehrlings lohn gezahlt wird. Weil dann sehe das ganze jaaa ganz anders wieder aus. Und ich drücke das jetzt mal in meinen Worten aus, es handelt sich jetzt hier um kein Zitat, sondern der Klartext, das in Prinzip folgendes raus kam. „Wenn sie am Montag die schule beginnen, erhalten sie weder Alg 1 noch Leistungen von Alg 2“ Bei der Wahl und den umständen brauch sich niemand wundern das Deutschland ab Montag unfreiwillig ein Arbeitslosen mehr hat. Woher jetzt 20% aller arbeitslosen kommen kann man sich dann auch vorstellen. Es wäre interessant wie viele Arbeiten könnten und später bessere Chancen hatten, aber durch Paragraphen und Gesetze daran gehindert werden.

mfg

nutzlos

mfg

Das ist ein wenig das Dilemma mit der Ausbildung

Hallo,

Hallo,

Wie gesagt, da könnte ein möglicher Antrag auf Wohngeld näher
betrachtet werden.

Der ist jetzt erstmal gestellt, aber mit Vermerk der wird
sowieso abgelehnt, weil sie ja Anspruch auf ALG 1 hätten.

Der Anspruch auf ALG I würde Wohngeld doch nicht kategorisch ausschließen.
W.G. kann unter bestimmten Rahmenbedingungen auch im ALG I - Bezug beantragt werden.

Das
dumme ist das hier aber einfach kein ALG 1 bei einer
Ausbildung gezahlt wird,

Bei einer richtigen Ausbildung gibt es ja auch " Lehrgeld " vom AG.
( Zumindest begrifflich mal von mir so genannt…Ausbildungsvergütung wäre treffender )

weil ob man eine Lehre nun bezahlt
oder schulisch macht, man steht den Arbeitsamt nicht mehr zu
Verfügung.

Bei einer Ausbildung im Dualen System ( also grob bei einem Betrieb aus der freien Marktwirtschaft ) bekommt der AzuBi ja seine Vergütung vom Lehrbetrieb.

Bei schulischer Fortbildung bekommt der Schüler mangels Ausbildungsvergütung halt nach erfolgreichem Antrag staatliche finanzielle Unterstützung.

In einer Ausbildung steht die Person dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
( somit ist die AA raus aus der Sache )

Wenn die AA der erwerbslosen Person im ALG I - Bezug aber eine Fortbildung / Umschulung gewährt, sieht die Sache schon anders aus.
Eine Umschulung könnte z.B. damit begründet werden, dass Du eine bestimmte Arbeitserfahrung in einer Branche X angesammelt hast.
Branchennah kann darauf eine Umschulung aufgesetzt werden, weil Dir dann doch schon mal nicht die einfachsten Handgriffe bzgl. des angestrebten Ausbildungszieles mehr gezeigt werden müssen.

Oder sagen wir besser so bei
rund 500euro miete

wäre aber bereit auch in eine kleinere
(billigere Wohnung für die Ausbildung umzuziehen).

Das wäre für Ausbildung wie auch für eine mögliche Umschulung ein solider Grundgedanke. :wink:

Dafür hätte ein ALG II - Empfänger keine 400 Öcken.

In den 400€ war alles eingerechnet… strom telefon ect…

Im ALG II ist das auch alles mehr oder weniger schon berücksichtigt. Für Strom und Telefon gäbe es da z.B. keinen Cent extra, weil bereits in der RL eingerechnet.

Nun wenn es einen nahe gelegt wird, diese Ausbildung nicht zu
machen, wie sollte man das dann sonst Interpretieren?

Weiles allgemein nicht zu fördern wäre, womit der AA dann die Hände gebunden wären.
Wie gesagt, da wären es Glück bei der AG - Suche ( Ausbildungsbetieb ) und asketisches Finanzmanagement.
Die Suche nach einem Ausbildungsplatz für eine Person von 30 Jahren gehört da nicht mehr zu dem ( sinnvollen ) Themenbereich der SB.
Da bleibt nebenher nur die Eigeninitiative.

Die
Leute können auch nichts daran ändern, das ist Richtig, aber
sollte nicht jeder ein Recht darauf haben, ein Beruf zu
erlernen?

Das wird sogar nach besten Möglichkeiten versucht, aber eine " klassische Ausbildung " kann weder direkt von der AA gefördert werden, noch wäre die besagte Person jetzt die passende Zielgruppe bzgl. Vermittlung dafür.

Der " klassische " AzuBi ist halt der heranwachsende Mensch mit einem Alter von ~ 16 - 21 Jahren.
( Ist nicht in Stein gemeißelt, aber bei Dir wäre es halt eher die Umschulung. Was Arbeiten ist, braucht man Dir doch nicht mehr beizubiegen. :wink:

In Prinzip wird derjenige doch jetzt bestraft das er
nach der Schule sich um arbeit kümmerte als er kein Lehrplatz
bekam, stets darum weiter bemühte aber es erst jetzt klappte.
Und man sollte hier betonen das er in den letzten 14 Jahre
seit Schulabschluss nicht ein Tag arbeitslos war.

Wie gesagt,zunächst mal mindestens einen Abschluss in einem Beruf anstreben.
Das andere Pech in Deinem Werdegang kann nicht rückgängig gemacht werden.
Wir hatten auch einige Betriebe in unserer Stadt:

" Mach dort Deine Ausbildung und Du hast ausgesorgt "

Am A****… war es. Die Betriebe gibt es nicht mehr.
Du bist auch nicht die einzige Person, denen die Eltis keinen Zucker in den A**** blasen konnten oder wollten.

( Nicht falsch verstehen, denn Du hast es mit Deiner Definition ja schon angedeutet, warum Du nicht sofort den optimalen Weg gehen konntest )

Das dumme ist ja eben das kein Lehrlings lohn gezahlt wird.
Weil dann sehe das ganze jaaa ganz anders wieder aus.

Und ich
drücke das jetzt mal in meinen Worten aus, es handelt sich
jetzt hier um kein Zitat, sondern der Klartext, das in Prinzip
folgendes raus kam. „Wenn sie am Montag die schule beginnen,
erhalten sie weder Alg 1 noch Leistungen von Alg 2“

Dann war die Fortbildungsstätte also weder ein " klassischer " Lehrbetrieb noch eine Bildungsstätte, die von AA / JC zumindest gefördert werden könnte.

Bei der
Wahl und den umständen brauch sich niemand wundern das
Deutschland ab Montag unfreiwillig ein Arbeitslosen mehr hat.
Woher jetzt 20% aller arbeitslosen kommen kann man sich dann
auch vorstellen. Es wäre interessant wie viele Arbeiten
könnten und später bessere Chancen hatten, aber durch
Paragraphen und Gesetze daran gehindert werden.

Lassen wir Das, weil nicht nur Du Wut im Bauch hast…:wink:
An der Fage nach Deinen beruflichen Möglichkeiten würde es leider ohnehin nichts ändern, mal " Dampf herauszulassen ". … :frowning:(

Wenn das Glück nicht Dein Freund ist, kann bestimmt bei der AA mal ein Termin bzgl. Fortbildungsmöglichkeiten ein erster Schritt sein.

mfg

nutzlos

Ich kenne einen Fall , allerdings schon 10 jahre her, da hat einer seine FH-Reife erst mit Ü30 gemacht und dann für das gesamte Studium das volle BaFöG bekommen. Das ging zumindest damals, da er ja vor 30 nicht studieren konnte, weil er keine da keine FH_Reife hatte.